<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00182760">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b><u>Beschlussempfehlung:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal>Der Betreibausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss
folgende
Beschlussfassung vor: </p>
<p class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>„Der sich ergebene Defizitbetrag
in der Sparte
„Photovoltaikanlagen“ wird am Ende des Wirtschaftsjahres 2022
durch den
Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.“</p>
<p class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>
<div
class="smcdocmsword" id="smcdocid00182759">
<div
class=WordSection1>
<p
class=MsoNormal><b><u>Sachverhalt:<o:p></o:p></u></b></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Der vom Rat der Stadt Vechta in
seiner Sitzung am
13.12.2021 beschlossene Wirtschaftsplan für das Wasserwerk
Vechta für das
Wirtschaftsjahr 2022 sieht im Vermögensplan den Ausbau der
Photovoltaikanlagen
vor.</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Für den Ausbau der
Photovoltaikanlagen
sind im Wirtschaftsplan 2022 Gesamtkosten in Höhe von
270.114,00 €
eingeplant. Diese sollen durch Kapitalmarkmittel finanziert
werden.
</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p class=MsoNormal
style='text-align:justify'>Die Betriebsführung der
Photovoltaikanlagen
erfolgt durch das Personal des Wasserwerkes Vechta. Die
Einnahmen und
Ausgaben im Rahmen des Wirtschaftsplanes werden seitens des
Wasserwerkes in
einer Spartenrechnung für die Photovoltaikanlagen vorgenommen. </p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Die geplanten Photovoltaikanlagen
auf den
Liegenschaften GSO, Kita Telbrake, Kita Langförden und der Kläranlage
werden bzw.
wurden bereits im Jahr 2022 in Betrieb genommen. </p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Aufgrund der verzögerten
Inbetriebnahme
der PV-Anlagen konnte die Stromertragsreiche Zeit in den
Sommermonaten
nicht bzw. nicht vollständig zur Energieerzeugung genutzt werden.
Es ist davon
auszugehen, dass in den Wintermonaten (Oktober bis März) nur etwa
ein Viertel des
Solarstroms erzeugt wird. Der Sonnenstand ist in diesen Monaten
sehr niedrig und
die täglichen Sonnenstunden sehr gering. Die derzeit vor allem
durch den
Abschreibungsaufwand entstandenen Kosten können innerhalb der Sparte
„Photovoltaikanlagen“
aktuell nicht ausgeglichen werden. Ein sich ergebener
Defizitbetrag
darf nicht mit der Spartenberechnung „Wasser“ verrechnet werden.</p>
<p
class=MsoNormal
style='text-align:justify'><o:p> </o:p></p>
<p
class=MsoNormal style='text-align:justify'>Insgesamt ist für das Jahr 2022
mit einem Defizit
in Höhe von ca. 5.000 € zu rechnen. Der sich ergebene
Defizitbetrag
soll am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres durch den Haushalt
der Stadt Vechta
ausgeglichen werden.</p>
<p
class=MsoNormal><o:p> </o:p></p>
</div>
</div>