Antrag des Sprengepiel Pipers e.V.
Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussempfehlung vor:
„Der Musikverein „Sprengepiel Pipers e.V.
wird ab sofort in die Förderung von Musikvereinen und Spielmannzügen in Vechta
aufgenommen.“
Sachverhalt:
Hinsichtlich der Förderung von
Musikvereinen und Spielmannszügen hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 03.08.2016 in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Kultur- und
Erwachsenenbildung folgendes beschlossen:
„… Das Kolpingorchester Vechta, der Musikverein Oythe, der Musikverein
Langförden, die Musikkapelle Kolleg St. Thomas, die Musikkapelle GAV (Blech),
der Spielmannszug Hagen und die Zitadellengarde Vechta erhalten rückwirkend ab
01.01.2016 einen jährlichen Sockelbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus
erhalten die Vereine für jedes aktive Mitglied einen Betrag von 25 Euro im
Jahr. Es ist nicht nach der Art der Musikvereine zu unterscheiden.
Die Höhe der in diesem
Beschluss festgeschriebenen Beträge wurde zuletzt am 07.12.2021 durch den
Verwaltungsausschuss bestätigt.
Am 24.02.2022 hat sich in
Vechta der Verein „Sprengepiel Pipers e.V.“ mit 39 Mitgliedern neu gegründet.
Ziel des Vereins ist es, die Dudelsackmusik einer breiten Öffentlichkeit
bekannt zu machen und für die Vereinsmitglieder ein kreatives und
abwechslungsreiches Vereinsleben zu gestalten. Da das Erlernen der
Dudelsackmusik (unterstützt von Trommeln etc.) sehr viel Übung bedarf, hat der
Verein aktuell noch keine öffentlichen Auftritte durchführen können. Mit ersten
Aufführungen ist nach Selbstauskunft ab 2023 zu rechnen. Die Mitglieder üben
regelmäßig, sie richten Workshops aus, nehmen an Veranstaltungen anderer Pipes
teil und sind bereits im regen Austausch mit anderen Vereinen. Ziel der Pipers
ist es, sich bei öffentlichen Veranstaltungen als neues musikalisches Element
einzubringen. So ist die Teilnahme am Stoppelmarktumzug ebenso geplant wie
Auftritte auf Märkten wie den Weihnachtsmarkt in Vechta.
Mit Schreiben vom 25.04.2022
bittet der Verein nunmehr um Aufnahme in die o.g. Förderung für Musikvereine
und Spielmannszüge. Aus Sicht der Verwaltung sind dafür die Voraussetzungen
erfüllt.