Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05.2022 - Formulare in einfacher Sprache
Vorlage
I/201/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Informationen der Verwaltung sowie des „Büros für Leichte Sprache“ des Andreaswerks werden zur Kenntnis genommen.

 

Dem Antrag der SPD-Fraktion wird insoweit stattgegeben, als dass exemplarisch zunächst für den Bereich „Wohngeld“ Erklärungen und Ausfüllhilfen zum Wohngeldantrag in Leichter Sprache erstellt und veröffentlicht werden.

 

Die Verwaltung wird der Politik zu gegebener Zeit über die Erfahrungen sowie weitere Maßnahmen berichten.“

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.05.2022, welches dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt die SPD, die gängigsten Formulare in sog. „Einfache Sprache“ übersetzten zu lassen und auf der städtischen Homepage zur Verfügung zu stellen. Das Angebot soll in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen. Die Formulare sollen von einer Fachstelle übersetzt werden.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass im Rahmen der gesellschaftlichen Teilhabe Menschen in die Lage versetzt werden müssen, Formulare selbst auszufüllen und Anträge selbst ohne Hilfe Dritter zu stellen.

 

Die Verwaltung hat sich hierzu mit Frau Lampe-Bernholt vom „Büro für Leichte Sprache“ im Andreas-Werk Vechta in Verbindung gesetzt. Frau Lampe-Bernholt wird in der Sitzung ihre Arbeit sowie einige Grundzüge der „leichten Sprache“ und der „einfachen Sprache“ vorstellen.

 

Zukünftig sollen alle Verwaltungsdienstleistungen der Stadt Vechta über eine Integrationsplattform der KDO zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) https://www.kommune365.de/stadt-vechta digital zur Verfügung gestellt werden. Aktuell sind die Leistungen dort noch nicht abschließend digitalisiert.

 

Für Sozialleistungen des Landes oder des Bundes sind einheitliche Formulare zu verwenden, welche in Fachverfahren eingepflegt sind, über welche auch Leistungen berechnet und Bescheide erstellt werden. Aus diesem Grund muss das zentral erstellte Formular hierfür auch verwendet werden, z. B. der „Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss)“. Lediglich bei freiwilligen Leistungen der Stadt Vechta können Antragsformulare von der Verwaltung selbst gestaltet werden.

 

Hilfreich ist es nach Ansicht der Verwaltung aber, die angebotene Leistung grundsätzlich zu erklären und eine Hilfe für das Ausfüllen des Antrags bereitzustellen.

 

Beispielhaft wird hier das Info-Heft der Stadt Bochum in Leichter Sprache zum Wohngeld benannt sowie die Ausfüllhilfe der Stadt Bochum in Leichter Sprache. Beides ist unter den folgenden Links im Internet abrufbar:

 

https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2BFJCC3821BOCMDE/$File/Wohngeld_InfoHeft_LEICHTE_SPRACHE.pdf

 

https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2BFJCDB363BOCMDE/$File/Wohngeld_Ausfuellhilfe_LEICHTE_SPRACHE.pdf

 

Im Rahmen der aufgrund der Energiekrise vom Bundestag beschlossenen Entlastungspakete ist eine Änderung des Wohngeldgesetztes geplant, im Zuge derer mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben werden. Mitunter wird mit einer Verdreifachung der Fallzahlen gerechnet.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Vechtaer Bürgerinnen und Bürgern den Wohngeldantrag über die Seite „Kommune 365“ digital zur Verfügung zu stellen und hierzu auch Informationen und Ausfüllhilfe in leichter Sprache zu veröffentlichen.

 

Damit das „Büro für leichte Sprache“ als Dienstleister in Anspruch genommen werden kann, sind in den Haushalt 2023 entsprechende Mittel einzustellen. Außerdem sind Druckkosten einzuplanen, damit die Informationen nicht nur digital, sondern auch als gedruckte Broschüre bereitgestellt werden können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich aufgrund der besonderen Aktualität zunächst auf die Leistung Wohngeld zu fokussieren. Über die Erfahrungen im Umgang mit den Hilfestellungen in einfacher Sprache wird in den politischen Gremien zu gegebener Zeit berichtet.

 

Da der Antrag der SPD-Fraktion auch die Übersetzung in andere Sprachen zum Gegenstand hat, verweist die Verwaltung bei dieser Gelegenheit auf die App „Integreat“ des Landkreises Vechta. Mit dieser App hilft der Landkreis Vechta (neuen) Bürgerinnen und Bürgern in acht verschiedenen Sprachen dabei, sich in Deutschland und speziell in der eigenen Kommune zurechtzufinden. In der App werden umfangreiche Informationen bis hin zu Stellenangeboten aus der Umgebung bereitgestellt. https://integreat.app/lkvechta/de

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition: P1.351700.001

3.000 Euro

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja, in der Haushaltsan- meldung 2023

 nein