Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Anhörung im Ortsrat Langförden schlägt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten der Firma KÜHLA, weitere Möglichkeiten für misch-gewerbliche Nutzungen und für die Entwicklung des „Energieparks Calveslage“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30L „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ beschlossen.“
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Bebauungsplan Nr. 30L
„Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“
Geltungsbereich
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung
Die Firma KÜHLA Kühltechnik
& Ladenbau GmbH ist bereits seit 1988 in Vechta-Langförden ansässig und
beschäftigt heute mehr als 50 Mitarbeiter. Es werden Gastronomieeinrichtungen
für die verschiedenen Betriebstypen gefertigt. Aufgrund der positiven Entwicklung
des Unternehmens wurden in den vergangen Jahren Betriebserweiterungen nach § 35
Abs. 4 Nr. 6 BauGB vorgenommen. Für die Zukunftsentwicklung ist geplant, eine
weitere Produktionshalle südlich der bestehenden Betriebsgebäude zu errichten.
Allerdings ist eine weitere Entwicklung nach § 35 BauGB nicht mehr möglich.
Der Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 30L „Gewerbegebiet Nordkämpe/ Holtrup“ wurde erstmals
1994 gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des hier
ansässigen Unternehmens KÜHLA geschaffen werden. Im Jahre 2004 wurde ein
erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der Anpassung des Plangebietes gefasst.
Der Geltungsbereich wurde
anschließend nochmals geändert. Das Plangebiet umfasste die Firma KÜHLA mit
Erweiterungsmöglichkeiten und die nördlich angrenzenden Flächen mit vorhandenem
gewerblichem Ansatz. Die Zufahrtsstraße „Nordkämpe“ wurde einbezogen, um die
Straße, falls erforderlich, partiell aufweiten zu können. Der erneute
Aufstellungsbeschluss hierfür wurde am 18.05.2021 im Verwaltungsausschuss
gefasst.
Der Geltungsbereich soll nun ein
weiteres Mal im südlichen Bereich erweitert werden. Südlich der Flächen der
Firma KÜHLA befindet sich seit 2009 ein landwirtschaftlicher Betrieb. Dieser
wurde in den folgenden Jahren um eine Biogasanlage und ein Blockheizkraftwerk
unter der Firmierung „Calveslager Biogas Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG“
erweitert. Der Eigentümer möchte diesen Betrieb ausweiten und an dem Standort
den „Energiepark Calveslage“ entwickeln. Es ist geplant, hier ein Sondergebiet
zur Erzeugung erneuerbarer Energien auszuweisen.
Vor dem Hintergrund der
aktuellen Energiekrise gewinnt die regionale Versorgungssicherheit mit Energie
eine zunehmende existentielle Bedeutung. Die Calveslager Biogas
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG hat in einem aktuell abgeschlossenen
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die
Betriebsgenehmigung für die Errichtung einer HyGas Anlage zur Aufbereitung und
Verwertung von Gülle und Gärresten mit einer Jahreskapazität von 24.000 m³
erhalten, um Strom und Biomethan zu erzeugen. Die Planung sieht vor, eine
weitere HyGas-Anlage und eine Wasserstofferzeugungsanlage mit einer Leistung
von 10 MW zu bauen, um ein regionales Versorgungskonzept mit Energie
(Biomethan, grüner Wasserstoff, Strom und Fernwärme) umzusetzen. Hierzu wird
von den Unternehmern in der Sitzung vorgetragen.
Durch den Bebauungsplan Nr. 30 L
sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Der
Geltungsbereich soll daher entsprechend erweitert werden.
Die bereits gefassten
Aufstellungsbeschlüsse werden durch den vorliegenden Beschlussvorschlag
ersetzt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich
östlich der Oldenburger Straße (B 69) und südlich an der Holtruper Straße (K
54) im Ortsteil Langförden. Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Straße
„Nordkämpe“, die von der Holtruper Straße in Richtung Süden abzweigt und
westlich daran angrenzende Flächen sowie den bereits ansässigen Gewerbebetrieb
mit seiner Entwicklungsfläche. Zudem beinhaltet der südliche Teil des
Plangebietes den beschriebenen landwirtschaftlichen Betrieb mit den daran
anschließenden Entwicklungsflächen für den „Energiepark Calveslage“.
Nutzungen/ Städtebauliche
Situation
Im Plangebiet sind die Gebäude
der Firma Kühla und ein Teil der Straße „Nordkämpe“. Im nördlichen Bereich,
westlich der Straße „Nordkämpe“, befindet sich Wohnbebauung und eine weitere
gewerbliche Nutzung. Im südlichen Bereich befindet sich ein
landwirtschaftlicher Betrieb mit Biogasanlage. Die restlichen Flächen werden
derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Grundzüge der Planung
Entsprechend dem erläuterten
Planungsziel soll zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterungsabsichten
der Firma Kühla das Betriebsgelände als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO
festgesetzt werden.
Die Erschließung erfolgt über
die Straße „Nordkämpe“, die als Verkehrsfläche festgesetzt wird. Im Rahmen der
Bauleitplanung ist zu prüfen, inwieweit hier das Erfordernis besteht, die
vorhandene Verkehrsfläche teilweise aufzuweiten, um den Begegnungsfall zweier
LKW zu ermöglichen.
Die Flächen nördlich des
Betriebes KÜHLA sollen aufgrund der bestehenden Strukturen sowie die in
Teilbereichen geplanten Nutzungen als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt
werden.
Der südliche Teil des
Geltungsbereiches „Energiepark Calveslage“ soll als Sonstiges Sondergebiet
„Erneuerbare Energien“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt werden.
Zur Steuerung einer
konfliktfreien Gebietsentwicklung sind im Zuge des Planverfahrens die Belange
des Immissionsschutzes hinsichtlich Schalles durch ein entsprechendes
Fachgutachten zu prüfen und in der Planung zu berücksichtigen.
Natur und Umwelt
Die durch das Planvorhaben
berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen
Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht
erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch
die Aussagen der o.g. Fachplanungen werden in die Planung eingestellt.
Vorbereitende Bauleitplanung
Der aktuell gültige
Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1984 stellt das Plangebiet als Fläche für die
Landwirtschaft dar. Damit der Bebauungsplan Nr. 30L aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden kann, ist die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren erforderlich.