Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat
folgende Beschlussfassung vor:
„Aufgrund der aktuellen
Grundstücks- und Vertragssituation mit den verschiedenen Akteuren besteht jetzt
die Möglichkeit, die Entwicklung des Neuen Marktes entscheidend voranzubringen.
Das vorgestellte Konzept wird als Grundlage zur städtebaulichen Entwicklung des
Neuen Marktes und der Durchführung eines Konzeptwettbewerbs beschlossen.“
Sachverhalt:
Eine Bebauung des Neuen Marktes ist
bereits seit vielen Jahren vorrangiges Ziel von Konzepten zur Innenstadt- und
Einzelhandelsentwicklung, um hier einen Bereich zu schaffen, der sowohl für
Einzelhandel, Wohnen und Dienstleistung aber auch für Aufenthalt und
Gastronomie nutzbar ist.
Dabei war das Herausstellen des Kaponiers
als Vechtaer Wahrzeichen zentraler Bestandteil der Überlegungen.
Bereits im Rahmen der in den 90er Jahren
durchgeführten Stadtsanierung sowie nachfolgender städtebaulicher Entwurfs- und
Rahmenplanungen und öffentlich diskutierter Bebauungsvorschläge standen
verschiedenste Modelle für eine mehr oder weniger intensive Nutzung der Fläche
im Raum.
Auch das in diesem Jahr zur Aufnahme in
das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ erstellte integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sieht es als Chance an, den neuen
Markt im Zusammenspiel mit dem Alten Markt zu einem attraktiven Anlaufpunkt für
die Vechtaer Innenstadt zu entwickeln.
Ziel einer Entwicklung/Neugestaltung des
Neuen Marktes soll sein, einen Magneten als „Scharnier“ zwischen nördlicher und
südlicher Große Straße herauszubilden. Neben der Ansiedlung eines Ankermieters
wird hier insbesondere die Verbesserung der Aufenthaltsqualität angestrebt.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept aus
2014 benennt die Fläche als Entwicklungsfläche zur Weiterentwicklung des
Einzelhandels. Im Rahmen des Masterplan-Prozesses wurden als mögliche Nutzungen
v.a. öffentliche Nutzungen, wie z.B. eine Bibliothek und Kulturangebote
benannt.
Auf Grundlage der durchgeführten Bestandsaufnahmen und der darauf
aufbauenden Analyse (sog. SWOT-Analyse) werden nachfolgende Entwicklungsziele
für den Bereich des Neuen Marktes formuliert. Aufgezeigt werden zudem Ansätze
der Erneuerung, die zum Erreichen des Entwicklungszieles beitragen sollen.:
1. Zur geplanten Nutzung:
·
Ansiedlung
eines Ankermieters (EH/DL) sowie Ansiedlung Gastronomie in Kombination mit
Wohnen
·
ggf.
Ansiedlung / Weiterentwicklung öffentlicher Angebote (Bibliothek, Kultur)
·
Schaffung
eines Multifunktionsplatzes
2. Zum Verkehr / Ruhender Verkehr
·
Prüfung
von Maßnahmen zur Reduzierung der Durchgangsverkehre
·
Aufwertung
von Wegebeziehungen für Fußgänger
·
Stärkung
der Radfahrerachse Bahnhof – Innenstadt
·
Neuorganisation
des ruhenden Verkehrs (z.B. Tiefgarage)
3. Öffentliche Räume
·
Schaffung
/ Aufwertung verschiedener Aufenthaltsbereiche (Alter Markt / Europaplatz /
Neuer Markt / Kaponier / Platz vor Propsteikirche
4. Privater Raum / Gebäude
·
Ergänzung
/ Neuordnung des Gebäudebestandes
·
Schaffung
von Raumkanten
Aus diesem Erneuerungskonzept werden
(städtebauliche) Maßnahmen bzw. Projekte abgeleitet, die erforderlich sind, um
die formulierten Entwicklungsziele zu erreichen und das Erneuerungskonzept
umzusetzen.
Für den Handlungsraum Neuer Markt / Kaponier
/ Europaplatz / Alter Markt / Vorplatz Propsteikirche werden im ISEK folgende
Maßnahmen genannt:
- Grunderwerb
Erwerb der Grundstücke am Europaplatz als Grundlage für eine bauliche / funktionale Neuordnung - Weitere
Vorbereitungsmaßnahmen für eine Entwicklung des Bereiches Neuer Markt
sowie ggf. die Veräußerung an Investor(en)
·
Konkretisierung
städtebauliches Konzept (Prüfung Nutzungsbedarf / Fortschreibung
Einzelhandelsentwicklungskonzept / Machbarkeitsstudie)
·
Durchführung
eines Konzeptwettbewerbs
·
ggf.
Erstellung von Gutachten (z.B. Lärmgutachten, Baugrundgutachten)
·
Bauleitplanung
·
Parzellierung
·
Abriss /
Neubau als Grundlage für eine bauliche / funktionale Neuordnung
·
Funktionale
Neuordnung sowie Neugestaltung Neuer Markt (Platz)
·
inkl.
Neugestaltung Freiraum Kaponier / Brunnenanlage / Europaplatz
·
sowie
Einbindung „Alter Markt“ und Vorplatz Propsteikirche in die Neugestaltung
·
Sicherung /
Weiterentwicklung der vorhandener Gemeinbedarfs- und Kultureinrichtungen
(z.B. Modernisierung / Erweiterung der öffentlichen Bücherei an der
Propsteikirche, Modernisierung / Erweiterung des Metropol-Theaters am Neuen
Markt)
Konzept zur
städtebaulichen Entwicklung des Neuen Marktes
Das aktuell ausgearbeitete
Entwicklungskonzept für den Neuen Markt (siehe Anlage) konkretisiert die o. g.
städtebaulichen Ziele und Handlungsempfehlungen und bildet damit die Grundlage
für die die Durchführung eines Konzeptwettbewerbs zur Entwicklung des Neuen
Marktes.
Das Konzept trifft zu den
einzelnen Handlungsräumen folgende Aussagen:
Bauliche Entwicklung und Nutzung
Der heutige „Bankenriegel“
wird abgebrochen.
Die städtebaulichen Grundlagen
für die Festlegung des dargestellten Baufeldes für eine Bebauung des Neuen
Marktes sind:
1.
Die
Sichtachsen auf das freigestellte Kaponier aus Richtung der Großen Straße /
Alter Markt und der Kolpingstraße / Kino sollen nicht eingeschränkt werden. Auf
hochbauliche Nutzungen im Nahbereich zum Kaponier wird zugunsten von
Freiflächen verzichtet.
2.
Der
zukünftige Gebäudekörper soll Raumkanten zur Großen Straße sowie zur Straße
Neuer Markt bilden und stellt den räumlichen Abschluss der oberirdischen
Stellplatzanlage und des Platzbereiches dar, der durch die Öffnung des
Europaplatzes in westliche Richtung entsteht.
- In dem stadtbildprägenden Gebäude
sollen multifunktionale Nutzungen untergebracht werden. Einzelhandel im
Erdgeschoss wird ergänzt durch (außen-)gastronomische Angebote. In den
Obergeschossen sollen Dienstleistungsangebote sowie attraktive Wohnungen
entstehen.
4.
Das
Einzelhandelsangebot mit einer zur Innenstadt angemessen und verträglichen
Verkaufsfläche soll eine Ergänzung zum bestehenden Angebot bieten und vor dem
Hintergrund der wachsenden Konkurrenz durch den Online-Handel für die gesamte
Innenstadt eine hohe Anziehungskraft auf die Kunden entwickeln. Zur Integration
in die Einzelhandelsstruktur soll der Eingangsbereich zur Großen Straße
orientiert werden.
Mit der Festlegung des
Baufeldes sind noch keine Vorgaben hinsichtlich der architektonischen
Gestaltung des Gebäudes verbunden. Diese werden im Rahmen des nachfolgenden
Konzeptwettbewerbs vorgegeben.
Öffentlicher Raum
Durch die Freistellung des
Kaponiers, die Einbeziehung des Elements „Wasser“ und die Schaffung neuer
Freiräume mit verschiedenen Gestaltungselementen soll die Aufenthaltsqualität insgesamt
deutlich erhöht werden. Diese Qualität soll durch außengastronomische und
kulturelle Angebote ergänzt werden.
Durch die räumliche Verbindung
mit dem Alten Markt und einer temporären Nutzung des Parkplatzes soll der Raum
insgesamt auch Platz für größere Veranstaltungen wie das Schützenfest, den
Weihnachtsmarkt u. ä. bieten.
Diese Zielsetzung soll in der
Gestaltung der Freiflächen berücksichtigt werden.
Verkehr und Parken
Die Parkplätze sollen in einer
Tiefgarage und weiterhin oberirdisch auf dem Neuen Markt, östlich der
Kolpingstraße vorgesehen werden.
Die Verbindung zwischen Neuem
und Altem Markt soll in die Fahrrad- und Fußwegachse Zitadelle/ Bahnhof /Neuer
Markt/Alter Markt/Rathaus eingebunden werden.
Im Bereich der Kolpingstraße soll die neue
zentrale und barrierefreie Randezvous-Haltestelle für die Stadtbuslinien
entstehen, die sich heute an der Burgstraße befindet und dort aufgrund
fehlender Flächen nicht barrierefrei ausgebaut werden kann.
Aktuelle Beschlusslage
Zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 173 „Neuer Markt zwischen Kolpingstraße/Große Straße“
(Aufstellungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss am 06.03.2018) wurde
bereits ein erstes städtebauliches Rahmenkonzept am 27.06.2018 durch den Rat
beschlossen. Inhalt des Konzepts waren zwei Gebäudekörper, die zum Europaplatz
und zur Kolpingstraße ausgerichtet waren.
Der zur Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm erforderliche Beschluss über die vorbereitende
Untersuchung (VU) und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)
für das Gebiet „Neuer Markt/Innenstadt“ (Programm Lebendige Zentren) wurde
durch den Rat am 23.05.2022 gefasst. Der Antrag auf Aufnahme in das
Förderprogramm wurde fristgemäß zum 01.06.2022 gestellt.
Die Bereisung durch das Amt
für regionale Landesentwicklung (ARL) und das zuständige Ministerium wurde am
08.11.2022 durchgeführt.