Betreff
Erweiterte Planung von Photovoltaikanlagen;
hier: Vergabeangelegenheit und Finanzierung einer investiven Maßnahme durch Kreditaufnahme
Vorlage
WW/225/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates vom 12.12.2022 über den Wirtschaftsplan 2023

 

1.            wird die Werkleitung damit beauftragt, die weitergehende Planung vorzunehmen und die nötigen Vergabeverfahren vorzubereiten, vollumfänglich durchzuführen und die PV-Anlagen zu errichten. Die in der Sitzung präsentierten Standorte der PV-Anlagen sollen, sofern möglich, umgesetzt werden.

 

2.            wird zur Finanzierung der PV-Anlagen eine Kreditaufnahme von ca. 650.000 € (netto) beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ abgeschlossen werden. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.

 

Die für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen benötigten Finanzmittel werden über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Vechta 2023 ff ausgewiesen.“

 

Sachverhalt:

Der Betriebsausschuss der Stadt Vechta hat die Werkleitung in der Sitzung vom 22.03.2021 vorbehaltlich der abschließenden Prüfung nach §136 NKomVG – Wirtschaftliche Betätigung sowie §152 NKomVG – Anzeige und Genehmigung –beauftragt, für die Planung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) die nötigen Vergabeverfahren zur ingenieurtechnischen Auslegung nebst Wirtschaftlichkeitsberechnung, etc. vorzubereiten und vollumfänglich durchzuführen.

 

In weiterer Folge sind nach dieser als auch den weiteren Beschlusslagen in einem konkreten Arbeitsschritt nachstehende Maßnahmen durchgeführt worden:

Fachtechnische Planung der PV Anlage auf der GSO und Vorstellung dieser Planung im Betriebsausschuss. Erfolgreiche Ausschreibung, Vergabe, Installation und Inbetriebnahme der PV Anlage.

Fachtechnische Planung der PV Anlage auf der Kita Telbrake sowie Kita Langförden und Vorstellung dieser Planung im Betriebsausschuss. Erfolgreiche Ausschreibung, Vergabe, Installation und Inbetriebnahme der PV Anlage.

 

Fachtechnische Planung der PV Anlage auf der Kläranlage und Vorstellung dieser Planung im Betriebsausschuss. Erfolgreiche Ausschreibung, Vergabe, Installation der PV Anlage.

Zwischen der Stadt Vechta und dem Eigenbetrieb Wasserwerk Vechta ist zum Zwecke der Installation sowie dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Dachflächen städtischer Gebäude allgemein eine Besorgungsvereinbarung geschlossen worden. Unter diese Vereinbarung sind alle künftig ermittelten nutzbaren Dachflächen, von im Eigentum der Stadt Vechta stehenden Gebäuden, subsumiert worden.

 

Der in dieser Sitzung unter TOP 04 behandelte Wirtschaftsplan für das Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2023 ff. sieht im Vermögensplan die Errichtung von weiteren Photovoltaikanlagen vor. Für den Ausbau der Sparte PV sind im Wirtschaftsplan 2023 Gesamtkosten in Höhe von 650.000 € (netto) eingeplant. Durch diese Maßnahme soll u.a. CO2 in erheblichem Umfang eingespart und der beabsichtigte steuerliche Querverbund durch den Stromverkauf weiter gefestigt werden. Des Weiteren soll durch die Installation der PV-Anlagen der Fremdbezugsanteil des Stroms der einzelnen Liegenschaften zu einem Großteil minimiert werden.

 

Zur sinnvollen Erweiterung in weitergehende Planungen von PV-Anlagen hat das Wasserwerk unter enger Zusammenarbeit mit dem FD65 Gebäudemanagement weitere nutzbare Dachflächen in Augenschein genommen. Für die folgenden Liegenschaften wird nach aktuellen Erkenntnissen u.a. die Installation einer PV-Anlage vorgesehen:

             Christophorusschule

             Bauhof Vechta

             Freiwillige Feuerwehr Vechta

             Städtischer Kindergarten

             Grundschule Langförden

             Kindertagesstätte Arche Noah

             Martin-Luther-Schule

 

Nach derzeitigen Kostenkalkulation wird sich die Maßnahme auf ca. 650.000 € (netto) belaufen. Diese soll durch Kapitalmarkmittel finanziert werden.

 

Eigentümer sowie Betreiber der PV-Anlage soll das Wasserwerk Vechta sein. Die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Wirtschaftsplanes werden seitens des Wasserwerkes in einer Spartenrechnung für PV-Anlagen vorgenommen.

 

Da die Konditionen für Kredite am Kapitalmarkt fast täglichen Schwankungen unterliegen, halten sich die Kreditinstitute nur maximal einen Tag an ein Kreditangebot gebunden. Für den erforderlichen Beschluss kann daher kein Festkreditangebot eingeholt werden.