Haushaltsdaten bezogen auf die Ortschaft Langförden
Beschlussempfehlung:
„Die auf die Ortschaft
Langförden bezogenen Haushaltsdaten in dem Haushaltsplanentwurf für das
Haushaltsjahr 2023 der Stadt Vechta werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Sachverhalt:
Gemäß § 112 NKomVG hat die
Stadt Vechta für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die
Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans. Nach § 93 Abs. 2
NKomVG ist der Ortsrat bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig zu
beteiligen.
Es ist vorgesehen, dass der
Rat der Stadt Vechta die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschließt.
Ein entsprechender
Haushaltsplanentwurf 2023 – bezogen auf die Ortschaft Langförden – ist
anliegend beigefügt.