Betreff
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023;
Haushaltsdaten bezogen auf die Ortschaft Langförden
Vorlage
20/231/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die auf die Ortschaft Langförden bezogenen Haushaltsdaten in dem Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Vechta werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 112 NKomVG hat die Stadt Vechta für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans. Nach § 93 Abs. 2 NKomVG ist der Ortsrat bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig zu beteiligen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Vechta die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschließt.

 

Ein entsprechender Haushaltsplanentwurf 2023 – bezogen auf die Ortschaft Langförden – ist anliegend beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein