Betreff
Ausbau der Gewerbestraße im Bereich des B-Planes 180 "Gewerbegebiet südlich des Balzweges"
Vorlage
66/245/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

Planstraße Gewerbegebiet 12,00 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord

2,00 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Rinne

6,50 m

Grünstreifen/Baustreifen

3,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

und Versickerung in Grünstreifen

Beleuchtung: systemgerechte LED-Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

12,00 m

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Vechta stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 180 "Gewerbegebiet südlich des

Balzweges" auf. Der Ausbau der Straße im Geltungsbereich des B-Planes wird im Rahmen einer Privaterschließung ausgeführt. Hierfür ist es erforderlich den Straßenquerschnitt der Erschließungsstraße zu beschließen.

Die Haupterschließung erfolgt von der Diepholzer Straße über die Straße „Balzweg“. Der vorhandene Straßenquerschnitt wird in östlicher Richtung bis hinter der Zufahrt Haus-Nr. 15 weiter ausgebaut. Dies beinhaltet eine Fahrbahnverbreiterung auf 6,50 m und Herstellung eines 2,00 m breiten Gehweges an der Nordseite. An der Südseite verbleibt ein ca. 2,00 m breiter Grünstreifen (Gesamtquerschnittbreite: 10,50 m).

Innerhalb des Plangebietes werden die neuen Gewerbeflächen über eine Stichstraße in südlicher Richtung erschlossen. Die Breite ist mit insgesamt 12,00 m festgelegt. Am Ende der Erschließungsstraße wird ein Wendehammer im Radius von 14,00 m angelegt.

Auf der östlichen Seite der Erschließungsstraße ist die Versickerungsmulde geplant. Hier wird ein LKW-Stellplatz (Länge: ca. 20 m) geplant, der die Versickerungsmulde unterbricht.  

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßen im Regelquerschnitt wie folgt auszubauen:

 

 

Planstraße Gewerbegebiet 12,00 m

 

Gehweg in Pflasterbauweise mit Rundbord

2,00 m

Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Rinne

6,50 m

Grünstreifen/Baustreifen

3,50 m

Entwässerung: Betonrohrleitung mit Abläufen

und Versickerung in Grünstreifen

Beleuchtung: systemgerechte LED-Leuchten

 

 

 

Regelprofilbreite

12,00 m

 

 

Bebauungsplan Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweges

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein