Betreff
Ergänzung der Satzung über die Regelung von Notüberläufen bei Versickerungsanlagen und Dachbegrünung (Abwasserabgabensatzung)
Vorlage
68/251/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die angehängte Abwasserabgabensatzung mit der u. a. Ergänzung soll Rückwirkend zum 01.01.2023 genehmigt werden.

§14

Gebührenmaßstab

  1.  

(3)   Wird das Niederschlagswasser durch den Gebührenpflichtigen auf seinem Grundstück durch eine Versickerungsanlage entsorgt, diese aber durch einen Notüberlauf an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen ist, so wird die Gebühr der angeschlossenen Fläche entsprechend der Bemessungsjährlichkeit berechnet (siehe hierzu untenstehende Tabelle). In diesem Fall wird die tatsächliche überbaute und befestigte Grundstücksfläche angenommen und es werden nicht auf volle 10 m² abgerundet. Rasengittersteine und Zisternen werden als Versickerungsanlage nicht anerkannt. Der Gebührenpflichtige hat der Stadt die Berechnungsgrundlagen der Versickerungsanlage, insbesondere den Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) des anstehenden Bodens, vorzulegen. Die Stadt kann weitere Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung der Versickerungsanlage erforderlich sind. Die Stadt kann von dem Gebührenpflichtigen zum Nachweis der Funktionsfähigkeit der Versickerungsanlage ein Gutachten verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Gebührenpflichtige.

 

 

Wiederkehrintervall T in Jahr

 

1

2

5

Dauerstufe

Regenspende

in [l/(s×ha)]

Regenspende

in [l/(s×ha)]

Regenspende

in [l/(s×ha)]

5 min

168,1

222,1

293,5

10 min

133,0

170,6

220,3

15 min

110,0

140,4

180,7

20 min

93,8

120,0

154,6

30 min

72,5

93,6

121,7

45 min

54,0

71,2

93,8

60 min

43,1

57,8

77,3

90 min

31,5

41,9

55,8

2 h

25,2

33,4

44,2

3 h

18,5

24,2

31,9

4 h

14,8

19,3

25,3

6 h

10,8

14,0

18,3

9 h

7,9

10,2

13,2

12 h

6,3

8,1

10,5

18 h

4,6

5,9

7,6

24 h

3,7

4,7

6,0

48 h

2,2

2,7

3,4

72 h

1,6

2,0

2,4

Berücksichtigung der angeschlossenen Flächen

 

50%

 

30%

 

10%

 

(4)   Sind auf dem Grundstück des Gebührenpflichten Dachflächen mit einer intensiven Dachbegrünung (mindestens 20 cm starke Schicht aus Intensivsubstrat) vorhanden und an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen, so wird die Gebührenberechnung für diese Flächen mit 30% berücksichtigt. In diesem Fall wird die tatsächliche Dachfläche angenommen und es werden nicht auf volle 10 m² abgerundet. Sind Dachflächen mit einer intensiven Dachbegrünung an eine Versickerungsanlage mit Notüberlauf angeschlossen, so greift § 14 II Abs. 3.

 

 

Sachverhalt:

Die derzeitige gültige Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Vechta (Abwasserabgabensatzung) vom 01.01.2022 enthält bisher keine Regelungen über Grundstücke die das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern lassen dieses aber durch einen Notüberlauf an die Regenwasserkanalisation angeschlossen ist. Ebenso gibt es derzeit keine Regelung über Dachflächen die mit einer intensiven Dachbegrünung ausgestattet sind und an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind.

Durch diese Änderung soll der Grundstückseigentümer einen Anreiz bekommen das Niederschlagswasser auf seinem Grundstück versickern zu lassen. Dies hätte zum einen positive Auswirkungen auf die öffentliche Regenwasserkanalisation bei Starkregenereignissen, da durch diese Maßnahmen die Regenwasserkanalisation entlastet werden würde. Zum anderen würden die Versickerungsanlagen einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Bildung von Grundwasser haben. Ebenso verhält es sich bei der Schaffung von intensiven Dachbegrünungen. Hier wird der Abfluss des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanalisation gedrosselt, was wiederrum bei Starkregenereignissen zu einer Entlastung der Regenwasserkanalisation führt. Aber auch hier ist der Aspekt für die Umwelt nicht zu vernachlässigen, denn durch die intensive Dachbegrünung wird ein besseres Microklima und neue Lebensräume für Insekten in diesem Bereich geschaffen. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition: P1.538110.001

Gesamtkosten der Maß-nähme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein