Der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta schlägt dem Rat der Stadt
Vechta folgende Beschlussfassung vor:
„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
einschließlich des Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des
Investitionsprogramms wird beschlossen.“
Alternativ
„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
einschließlich des vorgelegten Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen
sowie des Investitionsprogramms wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
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Der Verwaltungsausschuss
schlug dem Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 29.11.2022 folgende
Beschlussfassung vor:
„Die anliegende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des vorgelegten
Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des Investitionsprogramms
wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
1. a)
Veranschlagung einer „Schlüsselzuweisung nach dem FAG“ +930.000 € b) Auswirkung auf die Kreisumlage um +375.000
€ |
2. Reduzierung des
HH-Ansatzes „Finanzausgleichsumlage“
-100.000 € |
3. a) Reduzierung
des HH-Ansatzes „Umbau/Neubau Betriebsgebäude
Klärwerk“ -1.300.000
€ b) Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung
(bisher 700.000 €) um
+1.300.000 € |
4. Reduzierung des
HH-Ansatzes „Erwerb von Grundstücken“ -2.000.000 €“ |
Ja-Stimmen: |
4 |
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Enthaltungen: |
3 |
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses der Stadt Vechta am 01.11.2022 wurde der Haushalt 2023
eingebracht, in dem die Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfes bekanntgegeben
worden sind. Am 04.11.2022 wurde das Zahlenwerk des Haushaltsplanes sowie des
Investitionsprogramms für das Haushaltsjahr 2023 im Entwurf allen
Ratsmitgliedern zur Beratung in den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der auf die Ortschaft Langförden
bezogenen Haushaltsdaten für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt gemäß § 93 Abs. 2
NKomVG eine Anhörung des Ortsrates Langförden am 28.11.2022.
Gemäß § 59 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist
der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl.
des Haushaltsplanes sowie des Investitionsprogramms zuständig.