Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
20/255/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des Investitionsprogramms wird beschlossen.“

 

Alternativ

 

„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des vorgelegten Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des Investitionsprogramms wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

 

 

 

 

 

Der Verwaltungsausschuss schlug dem Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 29.11.2022 folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des vorgelegten Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des Investitionsprogramms wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

1.       a) Veranschlagung einer „Schlüsselzuweisung nach dem FAG“                             +930.000 €

b) Auswirkung auf die Kreisumlage um                                                                      +375.000 €

2.       Reduzierung des HH-Ansatzes „Finanzausgleichsumlage“                                       -100.000 €

3.       a) Reduzierung des HH-Ansatzes „Umbau/Neubau Betriebsgebäude

     Klärwerk“                                                                                                                  -1.300.000 €

b) Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung (bisher 700.000 €) um              +1.300.000 €

4.       Reduzierung des HH-Ansatzes „Erwerb von Grundstücken“                              -2.000.000 €“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

 

Enthaltungen:

3

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Vechta am 01.11.2022 wurde der Haushalt 2023 eingebracht, in dem die Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfes bekanntgegeben worden sind. Am 04.11.2022 wurde das Zahlenwerk des Haushaltsplanes sowie des Investitionsprogramms für das Haushaltsjahr 2023 im Entwurf allen Ratsmitgliedern zur Beratung in den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Bezüglich der auf die Ortschaft Langförden bezogenen Haushaltsdaten für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt gemäß § 93 Abs. 2 NKomVG eine Anhörung des Ortsrates Langförden am 28.11.2022.

 

Gemäß § 59 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. des Haushaltsplanes sowie des Investitionsprogramms zuständig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein