Betreff
Standortkonzept zur Prüfung, Bewertung und Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
Vorlage
60/003/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt Planen und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss/Rat folgende Beschlussfassung vor:

Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Prüfung, Bewertung und Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (Stand: Januar 2023) wird beschlossen. Bei zukünftigen Anfragen bzw. Anträgen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist das Konzept als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Bauleitplanverfahren anzuwenden.

 

 

Sachverhalt:

Am 09.12.2020 hat der niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (NKlimaG)" verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass Niedersachsen den Energiebedarf im Jahr 2040 bilanziell komplett, also zu 100 %, mit erneuerbaren Energien deckt. Die Freiflächenphotovoltaik (Freiflächen-PV) ist dabei eine weitere raumbedeutsame Nutzung, die in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat und den Energiemix ergänzt. In der Novellierung des NKlimaG aus dem Juli 2022 ist in § 3 Abs. 3 vorgeschrieben, dass mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2033 als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden.

Neben den Gesetzesänderungen auf der Landesebene gibt es auch auf Bundesebene entsprechende Anpassungen. So hat der Bundestag am 01.12.2022 das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ verabschiedet. Das BauGB wird um eine Regelung zu sog. Freiflächen-PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Schienen erweitert. Bisher sind PV-Anlagen im Außenbereich nur an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden bauplanungsrechtlich privilegiert. Nunmehr sollen auch Freiflächenanlagen auf einer Fläche längs von Autobahnen und mit zwei Hauptgleisen ausgebauten Schienenwegen in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern unter die Privilegierung fallen (neuer § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) BauGB).

Beim Ausbau von Freiflächen-PV muss sichergestellt werden, dass dieser Prozess ökologisch und gesellschaftlich nachhaltig gestaltet wird. Dazu ist es notwendig, dass vor allem die lokalen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dies ist Voraussetzung, um die Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung zu garantieren. Um diesen Ansprüchen möglichst zu genügen, wurde seitens des Landkreises Vechta eine Entscheidungshilfe für die Einleitung von Bauleitplanverfahren entwickelt, die neben den Grundsätzen des RROP vor allem aus einem Kriterienkatalog besteht. Dieses Schema wurde vom Klimaschutzmanagement und dem Fachdienst 61 aufgegriffen, ergänzt, neu gewichtet und so auf die individuellen Anforderungen der Stadt Vechta angepasst.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein