Abschluss diverser Verträge mit der Familie Christiansen (Medi-Spezial)
(Firma CEG Christiansen Entwicklungsgesellschaft mbH, Balzweg 3, Vechta)
Beschlussempfehlung:
A)
städtebaulicher Vertrag
Mit
der Firma CEG Christiansen Entwicklungsgesellschaft mbH, Balzweg 3, Vechta bzw.
einer noch zu gründenden Gesellschaft der Brüder Christiansen (im Folgenden
Brüder Christiansen genannt) wird für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 180
„Gewerbegebiet südlich des Balzweges“ ein städtebaulicher sowie ein
Erschließungsvertrag mit folgenden Inhalten abschlossen:
-
Übernahme sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang
mit der Baureifmachung der Gewerbeflächen entstehen; eine Kostenbeteiligung
durch die Stadt Vechta erfolgt nicht. Zu den Kosten gehören insbesondere
sämtliche Kosten der Bauleitplanung samt erforderlicher Gutachten.
-
Durchführung sämtlicher Kompensationsmaßnahmen
bzw. Übernahme der Kosten.
-
Durchführung sämtlicher Erschließungsmaßnahmen
einschl. Kosten der Regenrückhaltung.
-
Die öffentlichen Flächen sind nach Rechtskraft
des Bebauungsplanes kostenlos auf die Stadt Vechta zu übertragen.
-
In zukünftigen Kaufverträgen ist eine
Bauverpflichtung wie folgt zu vereinbaren:
·
Einreichen eines genehmigungsfähigen Bauantrages
innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss; Baubeginn 1 Jahr nach
vorliegender Baugenehmigung und Fertigstellung des Bauvorhabens 1 bis 2 Jahre
nach Baubeginn. Die Verpflichtungen sind durch eine Vertragsstrafe und ein
Wiederkaufsrecht abzusichern.
-
Der Verkaufspreis wird nicht festgesetzt.
B)
Tauschvertrag
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180 wird eine Teilfläche eines bislang
im Bebauungsplanes Nr. 117 „Gewerbegebiet nördlich des Balzweges“ belegenen
städtischen Grundstückes überplant. Es handelt sich hierbei um das bestehende
Regenrückhaltebecken, das nunmehr Gewerbefläche werden soll.
Die
Fläche des bisherigen RRB – alt – wird, bis auf einen schmalen
Grundstücksstreifen, der zukünftig als verbreiterte Zufahrt dem nördlich
angrenzenden Grundstück Meyer dienen soll, gegen die Übernahme der
Herstellungskosten für ein großes RRB und der Kosten für die
Eigentumsübertragung durch die Brüder Christiansen von der Stadt Vechta auf die
Brüder Christiansen übertragen.
Zusätzlich
haben die Brüder Christiansen der Stadt Vechta einen Betrag in Höhe von
37.323,00 € (2.871 m² x 13,00 €/ m²) zu zahlen.
Des
Weiteren ist ein Leitungsrecht für den Regenwasserkanal auf dem Grundstück der
Brüder Christiansen, Flurstück 24/15, Flur 34 der Gemarkung Vechta,
entschädigungslos vorzusehen.
Sachverhalt:
Derzeit
wird der Bebauungsplan Nr. 180 „Gewerbegebiet südlich des Balzweges“
aufgestellt. Ein Großteil der im Plangebiet belegenen Flächen ist im Eigentum
der Firma CEG Christiansen Entwicklungsgesellschaft mbH, Balzweg 3, Vechta (im Folgenden
Brüder Christiansen genannt).
A)
städtebaulicher Vertrag
Die
Brüder Christiansen beabsichtigen, auf ihrem Grundstück „Südlich des Balzweges“
ein privates Gewerbegebiet auf eigene Kosten zu realisieren. Auf der Grundlage
der angedachten Bauleitplanung soll mit den Brüdern Christiansen ein
städtebaulicher sowie ein Erschließungsvertrag mit folgenden Inhalten
abschlossen werden:
-
Übernahme sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang
mit der Baureifmachung der Gewerbeflächen entstehen; eine Kostenbeteiligung
durch die Stadt Vechta erfolgt nicht. Zu den Kosten gehören insbesondere
sämtliche Kosten der Bauleitplanung samt erforderlicher Gutachten.
-
Durchführung sämtlicher Kompensationsmaßnahmen
bzw. Übernahme der Kosten.
-
Durchführung sämtlicher Erschließungsmaßnahmen
einschl. Kosten der Regenrückhaltung.
-
Die öffentlichen Flächen sind nach Rechtskraft
des Bebauungsplanes kostenlos auf die Stadt Vechta zu übertragen.
-
In zukünftigen Kaufverträgen ist eine
Bauverpflichtung wie folgt zu vereinbaren:
·
Einreichen eines genehmigungsfähigen Bauantrages
innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss; Baubeginn 1 Jahr nach
vorliegender Baugenehmigung und Fertigstellung des Bauvorhabens 1 bis 2 Jahre
nach Baubeginn. Die Verpflichtungen sind durch eine Vertragsstrafe und ein Wiederkaufsrecht
abzusichern.
-
Der Verkaufspreis wird nicht festgesetzt.
B)
Tauschvertrag
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 180 wird eine Teilfläche eines bislang
im Bebauungsplan Nr. 117 „Gewerbegebiet nördlich des Balzweges“ belegenen
städtischen Grundstückes überplant. Es handelt sich hierbei um das bestehende
Regenrückhaltebecken, das nunmehr Gewerbefläche werden soll.
Die
Fläche des bisherigen RRB – alt – wird, bis auf einen schmalen
Grundstücksstreifen, der zukünftig als verbreiterte Zufahrt dem nördlich
angrenzenden Grundstück Meyer dienen soll, gegen die Übernahme der
Herstellungskosten für ein großes RRB und der Kosten für die
Eigentumsübertragung durch die Brüder Christiansen von der Stadt Vechta auf die
Brüder Christiansen übertragen.
Zusätzlich
haben die Brüder Christiansen der Stadt Vechta einen Betrag in Höhe von
37.323,00 € (2.871 m² x 13,00 €/ m²) zu zahlen.
Des
Weiteren ist ein Leitungsrecht für den Regenwasserkanal auf dem Grundstück der
Brüder Christiansen, Flurstück 24/15, Flur 34 der Gemarkung Vechta,
entschädigungslos vorzusehen.