Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der IDB Oldenburg mbH & Co. KG, Oldenburg
Beschlussempfehlung:
Im Rahmen seiner
Anhörung fasst der Ortsrat Langförden folgenden Beschluss:
„Der Beschluss des VA vom
23.02.2021 (Vorlagen-Nr. 2021/0006) wird hinsichtlich der Kaufpreisdeckelung /
-festsetzung wie folgt angepasst:
Die
Kaufpreisfestsetzung je Grundstück beträgt für:
Ein- und Zweifamilienhäuser: 159,00 €/m²
Reihenhäuser: 164,00 €/m²
Mehrfamilienhäuser: 204,00 €/m²
(jeweils zzgl. Kosten der Archäologie,
Vermessung, Lärmschutz und Wasserversorgung)
Preiserhöhungen durch Abweichungen dürfen
gegenüber den angenommenen Baupreisen in Höhe von 68,- €/qm, bezogen auf die
von der IDB erworbene Nettofläche von 80.766 qm, nur bis max. 5,- €/qm 1 zu 1
auf den Kaufpreis umgelegt werden. Falls darüberhinausgehende Anpassungen erfolgen
müssten, ist hierfür die Zustimmung des Verwaltungsausschusses einzuholen.
Bei sinkenden Baupreisen erfolgt ebenfalls
eine entsprechende Umlegung auf den Kaufpreis.
Maßgebend sind alle Brutto-Baukosten der
Erschließung (u.a. Schmutz- und Regenwasserkanalbau (inkl. Pumpwerke,
Regenrückhaltung etc), Straßenbau inkl. Begrünung und Beleuchtung, Ausstattung,
Spielplatz) inkl. Ing.-Honorar für Planung und Bauleitung.“
Sachverhalt:
Der
VA hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 (Vorlagen-Nr. 2021/0006) die Inhalte
eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages beschlossen. Bestandteil
dieser Beschlussfassung war u. a. die Kaufpreisdeckelung/-festsetzung je
Grundstück. Hier wurden folgende maximalen Grundstückskaufpreise für den
Verkauf an spätere Bauherren festgelegt:
Einzel- und Doppelhäuser: 125,00 €/m²
Reihenhäuser: 130,00 €/m²
Mehrfamilienhäuser: 170,00 €/m²
(jeweils zzgl. Kosten der Archäologie,
Vermessung, Lärmschutz und Wasserversorgung)
Zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung am 23.02.2021 ist die IDB
Oldenburg mbH & Co. KG (IDB) davon ausgegangen, dass mit diesen
Kaufpreisen das Baugebiet auskömmlich erschlossen werden kann.
Seit diesem Zeitpunkt sind die
Baupreise auch für Erschließungsmaßnahmen massiv gestiegen.
Die IDB sieht sich aufgrund
dieser Entwicklung nicht in der Lage, für die festgesetzten Verkaufspreise die
Grundstücke zu erschließen und zum Verkauf anzubieten. Sie hat daher um die
Anpassung der Kaufpreisfestsetzung gebeten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es
verlässlich nicht möglich, die tatsächlichen Kosten für die
Erschließungsmaßnahmen endgültig zu kalkulieren, da mit den
Erschließungsmaßnahmen aufgrund des noch abzuschließenden Bauleitplanverfahrens
frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2023 begonnen werden kann.
Die
IDB hat nunmehr um die Anhebung der Kaufpreisfestsetzung je Grundstück wie
folgt gebeten:
Ein- und Zweifamilienhäuser: 159,00 €/m²
Reihenhäuser: 164,00 €/m²
Mehrfamilienhäuser: 204,00 €/m²
(jeweils zzgl. Kosten der Archäologie,
Vermessung, Lärmschutz und Wasserversorgung)
Aktuell
kalkuliert die IDB mit reinen Erschließungskosten von brutto 60,00 €/qm. Diese
Kosten könnten bei der noch vorzunehmenden Ausschreibung ansteigen. Die übrigen
Kosten, die auch in die Kalkulation des Kaufpreises einfließen, wie
Grunderwerb, Planungskosten, Gutachten etc. stehen bereits fest und werden sich
nicht mehr verändern.
Es
wurde von Seiten der IDB daher darum gebeten, die zu vereinbarende Festsetzung
dahingehend zu öffnen, dass bei weiter steigenden Preisen auf Grundlage
des Baupreisindex (Statistisches Bundesamt, Ingenieurbau) zum Zeitpunkt der
Submission im Unterschied zum IV. Quartal 2022 eine entsprechende
Anpassungsmöglichkeit eingeräumt wird. Grundlage wären dabei die reinen
Erschließungskosten von 60 €/qm.
In
der beigefügten Anlage sind Informationen zum Baupreisindex aufgeführt.
Im
Nachgang hat die IDB Oldenburg mbH & Co. KG einen weiteren
Kompromissvorschlag gemacht, der besagt, dass Anpassungen bei höheren
Erschließungskosten nur bis max. 5,00 €/ qm ohne weitere Zustimmung des
Verwaltungsausschusses möglich sein sollen.
Im
Detail bedeutet das, dass Preiserhöhungen durch Abweichungen gegenüber dem
angenommenen Baupreis in Höhe von 68,00 €/ qm, bezogen auf die von der IDB
erworbene Nettofläche von 80.766 qm, nur bis max. 5,00 €/ qm 1 zu 1 auf den
Kaufpreis umgelegt werden dürfen.
Falls
darüberhinausgehende Anpassungen erfolgen müssten, ist hierfür die Zustimmung
des Verwaltungsausschusses einzuholen.
Maßgebend
sind die Brutto-Baukosten der Erschließung (Schmutz- und Regenwasserkanalbau
(inkl. Pumpwerke, Regenrückhaltung etc.), Straßenbau inkl. Begrünung und
Beleuchtung, Ausstattung, Spielplatz) inkl. Ing.-Honorar für Planung und Bauleitung.
Finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☐ nein |
Haushaltsposition |
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Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten) |
Folgekosten |
Finanzierung |
Erfolgte Veranschlagung: ☐ ja mit ☐ nein |