Betreff
OM Stipendium
Vorlage
80/003/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Stadt Vechta gewährt der Universität Vechta unter dem Vorbehalt für die Förderperioden 10/23 – 9/24, 10/24 – 9/25 und 10/25 – 9/26 je drei OM-Stipendien in Höhe von je 300 € im Monat, also einen Gesamtbetrag von 10.800 € p.a. Die Stadt Vechta setzt voraus, dass diese Stipendien an Studierende mit den besten Noten vergeben werden und dass diese Studierenden BAföG-Empfänger sind.

 

Die Universität wird aufgefordert, der Stadt Vechta eine Liste mit den Namen, Vornamen, Studiengängen und besonderen außeruniversitären Leistungen der Begünstigten innerhalb von 8 Wochen nach Ihrer Vergabeentscheidung zu übermitteln.“

 

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Frau Genn-Blümlein, Leiterin des Teams Marketing und Kommunikation an der Universität Vechta, anwesend sein.

 

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung und der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta hatten sich zuletzt im Mai 2022 mit einem Antrag der Universität Vechta auf Übernahme von Deutschlandstipendien befasst und folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadt Vechta gewährt der Universität Vechta unter Vorbehalt einer Co-Finanzierung in identischer Höhe für die Förderperioden 10/22 – 9/23, 10/23 – 9/24 und 10/24 – 9/25 fünf Stadt-Vechta-Stipendien in Höhe von je 150 € im Monat, also einen Gesamtbetrag von 9.000 €. Die Stadt Vechta setzt voraus, dass diese Stipendien an Studierende mit den besten Noten vergeben werden und dass diese Studierenden BAföG-Empfänger sind. Die Universität wird aufgefordert, der Stadt Vechta eine Liste mit den Namen, Vornamen, Studiengängen und besonderen außeruniversitären Leistungen der Begünstigten innerhalb von 8 Wochen nach Ihrer Vergabeentscheidung zu übermitteln.“

 

Mit Schreiben vom 28.07.2022 teilte die Präsidentin der Universität Vechta, Prof.in Dr.in Pietzner, der Stadt Vechta mit, dass der Universität Vechta im Rahmen einer geplanten Berichterstattung über das Deutschlandstipendium an der Universität Vechta durch das Bundesministerium überraschend mitgeteilt worden sei, „dass Kommunen nicht mehr als finanziell fördernde im Stipendienprogramm auftreten dürfen. Das Gesetz zur Schaffung eine nationalen Stipendienprogramms (StipG) sieht die Co-Finanzierung durch Steuermittel nicht vor. Neben der Stadt Vechta sind auch die Landkreise Cloppenburg und Vechta (jeweils 2 Deutschlandstipendien) betroffen“ (Schreiben siehe Anlage).

 

Die Stadt Vechta hat aus vorgenanntem Grund nach Absprache mit der Universität in 2022 keine Geldleistungen für das Deutschlandstipendium an die Universität überwiesen.

 

Die Universität und auch die Stadt Vechta haben ihrerseits versucht, über Abgeordnete bzw. die zuständigen Ministerien auf eine Klärung bzw. Veränderung dieser Rechtsposition hinzuwirken. Diese Versuche sind bisher leider ohne Ergebnis geblieben.

 

Parallel hat die Universität Vechta zunächst gemeinsam mit der Stadt Vechta daran gearbeitet, ein alternatives Modell zur Begünstigung von Studierenden qua Stipendium zu entwickeln, dass den ministeriellen Anforderungen entspricht.

 

In weiterer Abstimmung mit den Landkreisen Cloppenburg und Vechta kam man überein, ein BAföG-unschädliches Stipendium i.H.v. 300 € je Begünstigten als Oldenburger Münsterland-Stipendium zu vergeben. Hierzu wurde eine Vergaberichtlinie entworfen (s. Anlage).

 

Die erstmalige Vergabe des OM-Stipendiums könnte nach Abstimmung mit der Universität sowie den Landkreisen Cloppenburg und Vechta im November 2023 im Rathaus Vechta erfolgen.

 

Für das Stipendium könnten die angemeldeten Haushaltsmittel 2023 i.H.v. 9.000 € verwendet werden. Sollte der Betrag höher ausfallen, können fehlende Mittel über die innerhalb des Teilhaushaltes gegebene Deckungsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob und ggfs. In welcher Höhe die Vergabe wie vieler Stipendien nach dieser Richtlinie erfolgen soll bzw. ob die Richtlinie zuvor noch angepasst/ ergänzt werden müsste.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition P1.251000.001 SK 431800

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Je nach Beschluss: 3.600 € p.a. je Stipendium

 

Folgekosten

 

Je nach Beschluss evtl. für Folgejahre

Finanzierung

 

Haushalt 2023

Erfolgte Veranschlagung:

 9.000 €