Betreff
Antrag der SPD Fraktion vom 25.11.2022; Photovoltaikanlagen bei Kindertagesstätten
Vorlage
WW/001/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1)            „Die Werkleitung wird beauftragt, sich mit den Ansprechpartnern der Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft in Verbindung zu setzen, sofern gewünscht die Planung vorzunehmen, die nötigen Vergabeverfahren vorzubereiten, vollumfänglich durchzuführen und die PV-Anlagen zu errichten.

 

2)            Für die Benutzung der Dachfläche(n) wird mit den jeweiligen Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft ein separater Vertrag geschlossen.

 

3)            Zur Finanzierung der PV-Anlagen der Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft wird eine Kreditaufnahme beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ abgeschlossen werden. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.

 

 

Die für den Ausbau benötigten Finanzmittel werden über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Vechta 2023 ff innerhalb der Sparte Photovoltaik ausgewiesen.“

 

Sachverhalt:

Auf Antrag der SPD Fraktion vom 25.11.2022 wurde die Verwaltung gebeten, Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft zu erarbeiten. Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 12.12.2022 sodann an den Betriebsausschuss verwiesen.

 

Auf den Gebäuden der Kindertagesstätten stehe nach Ansicht der SPD Fraktion potentielle Dachflächen für PV-Anlagen zur Verfügung. Neben der Verbesserung für den Klimaschutz würde die Stadt Vechta langfristig von geringeren Ausgaben bei den Betriebskosten profitieren.

 

Das Wasserwerk Vechta schlägt vor, dass Konzept zunächst den Ansprechpartnern der Kindertagesstätten/Kindergärten in freier Trägerschaft vorzustellen.

 

Eigentümer sowie Betreiber der PV-Anlage soll das Wasserwerk Vechta sein.

Das Wasserwerk Vechta würde die Anlagen realisieren und betreiben. Der Vorort erzeugte Strom könnte direkt von den Kindertagesstätten/Kindergärten genutzt werden. Hierfür wäre jeweils ein separater Vertrag zu schließen. Die Erstellung der Verträge müsste unter Zuhilfenahme des FD32 erfolgen.

Sofern bei den Trägern Interesse besteht, würde das Wasserwerk alsdann die Planungen aufnehmen. Die Dachflächen der Liegenschaften würden im Folgenden auf Eignung (Zustand des Daches / Statik) für die Installation einer PV-Anlage geprüft werden. Die hierfür anfallenden Kosten können nicht über das Wasserwerk abgebildet werden und müssen von der Stadt Vechta getragen werden.

Sollten die Dachflächen geeignet sein, würde die Ausschreibung und Umsetzung der Anlagen erfolgen.

 

Nicht selbstverbrauchter Strom wird ins öffentliche Netz abgegeben wofür der Erzeuger eine Vergütung nach dem EEG (garantierte Einspeisevergütung) erhält. Darüber hinaus bietet das EEG derzeit noch eine hervorragende finanzielle Absicherung von derartigen Projekten.