Betreff
Antrag des St. Marienhospitals Vechta vom 07.02.2023;
Zuschuss für die erstmalige Einrichtung einer Behandlungseinheit "Elektrophysiologie"
Vorlage
20/004/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

„Der St. Marienhospital Vechta gGmbH wird ein Investitionszuschuss für die Einrichtung der Behandlungseinheit „Elektrophysiologie“ bis zu einem Höchstbetrag von 358.000 € bewilligt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden als außerplanmäßige Auszahlungen bereitgestellt bzw. in einem Nachtrag zum Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt.

 

Die Bewilligung erfolgt unter der Bedingung, dass sich der Landkreis Vechta und der Krankenhausträger je mindestens in gleicher Höhe beteiligen und dass eine Eintragung einer brieflosen Grundschuld zu Gunsten der Stadt Vechta erfolgt.“

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.02.2023 hat die St. Marienhospital Vechta gemeinnützige GmbH einen Zuschuss für die Einrichtung einer Behandlungseinheit „Elektrophysiologie“ in der Kardiologie beantragt (siehe Anlage). Das St. Marienhospital Vechta beschäftigt sich derzeit mit einem neuen Projekt in der Kardiologie, mit dem eine mittel- bis langfristige Stabilität der Abteilung und des Krankenhausstandortes herbeigeführt werden soll. Im Rahmen dieses Projektes soll die Abteilung mit der diagnostischen und therapeutischen Maßnahme der Elektrophysiologie erweitert werden.

 

In seinem o.a. Antrag weist das St. Marienhospital Vechta darauf hin, dass bei konkreter Umsetzung von Baumaßnahmen zur Zusammenführung der Krankenhäuser Vechta und Lohne am Standort an der Marienstraße in Vechta sämtliche Geräte in anderen Räumlichkeiten, auch im Sinne einer Interimslösung, weiterhin genutzt werden können.

 

Der o.a. Zuschussantrag bezieht sich ausdrücklich auf die Kosten für die Beschaffung der Anlage „Elektrophysiologie“ einschl. der notwendigen Zusatzgeräte und der Software für die Dokumentation. Die Beschaffungskosten betragen lt. dem St. Marienhospital Vechta insgesamt 1.075.465,70 € und sind ein Teil der bereits vorgestellten Gesamt-Investitionsmaßnahmen mit einem Kostenvolumen von knapp 5 Mio. €.

 

Mit seinem Beschluss vom 17.12.2015 hat der Kreistag des Landkreises Vechta einer Drittelfinanzierung für Investitionen der drei Krankenhäuser in Vechta, Lohne und Damme im Grundsatz zugestimmt, deren Projekte als innovativ und zukunftsfähig erachtet werden. Voraussetzung sei, dass sich auch die Standortkommune und der jeweilige Träger des Krankenhauses im gleichen Umfang beteiligen. Entsprechend diesem Beschluss schlägt das St. Marienhospital Vechta eine Aufteilung der o.a. Kosten zu je einem Drittel auf Krankenhaus, Stadt Vechta und Landkreis Vechta vor.

 

Unter Anerkennung der Gesamtkosten als förderfähig ergibt sich ein Zuschuss durch die Stadt Vechta von 358.000 €. Der Landkreis Vechta hat seine Zustimmung signalisiert und beabsichtigt die Zuschussangelegenheit in den politischen Gremien im April 2023 vorzutragen (s.h. auch Beschlussvorlage-Nr. 507/2023 im Kreistagsinformationssystem (https://kreistagsinfo.landkreis-vechta.de/bi/info.asp) zur Kreistagssitzung am Do., 20.04.2023, TOP 23 sowie Vorlage Nr. 465/2022 zur Kreisausschusssitzung am 15.12.2022). Dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn hat der Kreisausschuss am 15.12.2022 bereits zugestimmt. Die Begründung des St. Marienhospitals zum verfrühten Maßnahmenbeginn ist im Rahmen des Ermessensspielraums nachvollziehbar. Eine evidente Umgehung der grundsätzlichen Vorgabe des Beschlusses vom 17.12.2015, dass nur neue, noch nicht begonnene Investitionen gefördert werden, liegt nicht vor, da hierbei auch zu berücksichtigen ist, dass die erstmalige Antragstellung für die Elektrophysiologie bereits aus Oktober 2021 datiert.

 

Für die Bezuschussung der o.a. Investitionsmaßnahme sind haushaltsmäßig noch keine Mittel vorgesehen. Die hierfür notwendigen Mittel sind daher als außerplanmäßige Auszahlungen zu genehmigen bzw. in einem Nachtrag zum Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.

 

Im Rahmen einer entsprechenden Zweckbindung z.B. über 5 Jahre wird der Zuschuss in den folgenden 5 Jahren über Abschreibungen aufgelöst und führt insoweit zu einer jährlichen Belastung des Ergebnishaushalts von ca. 71.600 €.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

358.000 €

Folgekosten

 

71.600 €

(Afa, 5 Jahre ND)

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein