Betreff
Ferienbetreuung in der Stadt Vechta
hier: Aufhebung der Entgeltordnung der Stadt Vechta für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Vorlage
51/005/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Die vom Rat der Stadt Vechta beschlossene „Entgeltordnung der Stadt Vechta für die Insanspruchnahme der Ferienbetreuung für Grundschulkinder“ in der Fassung vom 15.12.2014 wird aufgehoben.“


Sachverhalt:

Bereits im Jahr 2007 hat die Stadt Vechta – im Zuge der Einrichtung des Familienbüros über das Landesprogramm „Familie mit Zukunft“ – eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Gulfhaus eingerichtet. Das Angebot richtet sich an Eltern und Familien, die für ihre Kinder keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit in den Schulferien, z.B. aufgrund Erwerbstätigkeit, vorhalten können. Die Ferienbetreuung hat sich nach dem erfolgreichen Start zu einem festen Bestandteil des Kinderbetreuungsangebotes etabliert. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden bis zu 35 Plätze im Grundschulalter im Haus der Jugend sowie zeitweise bis zu 45 Plätze in der Christophorusschule in Anspruch genommen. In den Jahren 2020 und 2021 konnte das Angebot coronabedingt nicht bzw. nicht in der Form durchgeführt werden. Inzwischen wird das Angebot in den Schulferien von maximal 15 Kindern in Anspruch genommen. Seit dem letzten Sommer wird die Ferienbetreuung bei einem entsprechenden Bedarf auch in der Grundschule Langförden angeboten.

Für die Inanspruchnahme des Angebotes wird ein Elternbeitrag nach der entsprechenden Entgeltordnung der Stadt Vechta festgesetzt. Das Angebot konnte in der Vergangenheit flexibel tageweise in Anspruch genommen werden. Der Elternbeitrag wurde somit auch nur für die angemeldeten Tage berechnet und festgesetzt. Die Entgeltordnung orientiert sich an den Elternbeiträgen für eine Schulkindbetreuung und bei der Sozialstaffelung sowie bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens an den bestehenden Regelungen für die Kitas in Vechta. Die Maximalgebühr stellt hierbei im Vergleich zu den Beiträgen der anderen Kommunen im Landkreis mit 80,- € (einschl. Sachaufwendungen) die insgesamt höchste von allen dar. Die Entgeltordnung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Zuge der konzeptionellen Neuausrichtung des Gulfhauses und aufgrund der gemachten Erfahrungen und Rückmeldungen von Eltern und Kindern soll das Angebot zukünftig nicht mehr als reines Betreuungsangebot durchgeführt, sondern, wie auch die bestehenden Angebote und Projekte im Gulfhaus, als ein pädagogisches Angebot ausgerichtet werden. Auch hat sich gezeigt, dass eine wochenweise Anmeldung sowohl für die pädagogische Arbeit als auch für die organisatorische Abwicklung und personelle Durchführung besser umsetzbar ist.

 

Um den Familien bzw. den angemeldeten Kindern eine möglichst bürgerfreundliche und unbürokratische Teilnahme zu ermöglichen und daneben ein pädagogisches Angebot und Projekt zu bieten, soll in Zukunft die Ferienbetreuung ausschließlich wochenweise angeboten und ein einheitlicher Teilnahmebeitrag, unabhängig einer aufwendigen Einkommensprüfung erhoben werden. Zukünftig soll, wie auch in fast allen Kommunen im Landkreis, ein einheitlicher Beitrag von zunächst ca. 40,- € pro Woche erhoben werden. Dieser würde sich an die von den anderen Kommunen im Landkreis Vechta erhobenen Beiträgen anlehnen.

Der bisherige durchschnittliche Elternbeitrag betrug im vergangenen Jahr 2022 je Kind rd. 11 € am Tag. Durch den pauschalen Teilnehmerbeitrag, aber insbesondere durch die themen- und projektbezogenen Angebote werden in Zukunft vermutlich allerdings mehr Familien das Angebot in Anspruch nehmen.

Dadurch, dass die Prüfung des Einkommens wegfällt, wird zudem der Verwaltungsaufwand für die Stadt Vechta minimiert sowie der damit verbundene Aufwand (Vorlage der Einkommensnachweise) für die Eltern deutlich erleichtert. 

Das Anmeldeprozedere beschränkt sich auf die Anmeldung über die Software die das Gulfhaus ebenfalls für die Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit nutzt. Über die Einrichtung von E-Payment ist es den Nutzer*innen möglich, den Beitrag direkt online zu bezahlen. Die Möglichkeit, den Betrag im Gulfhaus in bar zu begleichen, wird weiterhin bestehen bleiben.

Auch in Zukunft sollen die Familien und Eltern, bspw. mit besonderem Bedarf, Alleinerziehende und Berufstätige, die auf keine andere Betreuungsmöglichkeit zurückgreifen können, den direkten Zugang zum Angebot gewährleistet bekommen. Hierfür wird eine entsprechende Anzahl an Plätzen zurückgehalten. Somit wird es ein Angebot, welches auf der einen Seite offen für alle, ist aber speziell auch den Bedarfen von Familien gerecht wird, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen haben.

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, zukünftig für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung im Gulfhaus einen einheitlichen Teilnahmebeitrag zu erheben und die Entgeltordnung der Stadt Vechta mit Stand vom 15.12.2014 aufzuheben.


Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

keine

Finanzierung

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein