hier: Aufhebung der Entgeltordnung der Stadt Vechta für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Jugend und Sport schlägt
dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Die vom Rat der Stadt Vechta beschlossene
„Entgeltordnung der Stadt Vechta für die
Insanspruchnahme der Ferienbetreuung für Grundschulkinder“ in der Fassung vom
15.12.2014 wird aufgehoben.“
Sachverhalt:
Bereits
im Jahr 2007 hat die Stadt Vechta – im Zuge der Einrichtung des Familienbüros
über das Landesprogramm „Familie mit Zukunft“ – eine Ferienbetreuung für
Grundschulkinder im Gulfhaus eingerichtet. Das Angebot richtet sich an Eltern
und Familien, die für ihre Kinder keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit in
den Schulferien, z.B. aufgrund Erwerbstätigkeit, vorhalten können. Die
Ferienbetreuung hat sich nach dem erfolgreichen Start zu einem festen
Bestandteil des Kinderbetreuungsangebotes etabliert. Bis zum Beginn der
Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden bis zu 35 Plätze im Grundschulalter im
Haus der Jugend sowie zeitweise bis zu 45 Plätze in der Christophorusschule in
Anspruch genommen. In den Jahren 2020 und 2021 konnte das Angebot coronabedingt
nicht bzw. nicht in der Form durchgeführt werden. Inzwischen wird das Angebot
in den Schulferien von maximal 15 Kindern in Anspruch genommen. Seit dem
letzten Sommer wird die Ferienbetreuung bei einem entsprechenden Bedarf auch in
der Grundschule Langförden angeboten.
Für
die Inanspruchnahme des Angebotes wird ein Elternbeitrag nach der
entsprechenden Entgeltordnung der Stadt Vechta festgesetzt. Das Angebot konnte
in der Vergangenheit flexibel tageweise in Anspruch genommen werden. Der
Elternbeitrag wurde somit auch nur für die angemeldeten Tage berechnet und
festgesetzt. Die Entgeltordnung orientiert sich an den Elternbeiträgen für eine
Schulkindbetreuung und bei der Sozialstaffelung sowie bei der Berechnung des
maßgeblichen Einkommens an den bestehenden Regelungen für die Kitas in Vechta.
Die Maximalgebühr stellt hierbei im Vergleich zu den Beiträgen der anderen
Kommunen im Landkreis mit 80,- € (einschl. Sachaufwendungen) die insgesamt
höchste von allen dar. Die Entgeltordnung ist der Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
Im
Zuge der konzeptionellen Neuausrichtung des Gulfhauses und aufgrund der
gemachten Erfahrungen und Rückmeldungen von Eltern und Kindern soll das Angebot
zukünftig nicht mehr als reines Betreuungsangebot durchgeführt, sondern, wie
auch die bestehenden Angebote und Projekte im Gulfhaus, als ein pädagogisches
Angebot ausgerichtet werden. Auch hat sich gezeigt, dass eine wochenweise
Anmeldung sowohl für die pädagogische Arbeit als auch für die organisatorische
Abwicklung und personelle Durchführung besser umsetzbar ist.
Um den Familien bzw. den angemeldeten
Kindern eine möglichst bürgerfreundliche und unbürokratische Teilnahme zu
ermöglichen und daneben ein pädagogisches Angebot und Projekt zu bieten, soll
in Zukunft die Ferienbetreuung ausschließlich wochenweise angeboten und ein
einheitlicher Teilnahmebeitrag, unabhängig einer aufwendigen Einkommensprüfung
erhoben werden. Zukünftig soll, wie auch in fast allen Kommunen im Landkreis,
ein einheitlicher Beitrag von zunächst ca. 40,- € pro Woche erhoben werden.
Dieser würde sich an die von den anderen Kommunen im Landkreis Vechta erhobenen
Beiträgen anlehnen.
Der bisherige durchschnittliche
Elternbeitrag betrug im vergangenen Jahr 2022 je Kind rd. 11 € am Tag. Durch
den pauschalen Teilnehmerbeitrag, aber insbesondere durch die themen- und
projektbezogenen Angebote werden in Zukunft vermutlich allerdings mehr Familien
das Angebot in Anspruch nehmen.
Dadurch, dass die Prüfung des Einkommens
wegfällt, wird zudem der Verwaltungsaufwand für die Stadt Vechta minimiert
sowie der damit verbundene Aufwand (Vorlage der Einkommensnachweise) für die
Eltern deutlich erleichtert.
Das Anmeldeprozedere beschränkt sich auf
die Anmeldung über die Software die das Gulfhaus ebenfalls für die
Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit nutzt. Über die Einrichtung von
E-Payment ist es den Nutzer*innen möglich, den Beitrag direkt online zu
bezahlen. Die Möglichkeit, den Betrag im Gulfhaus in bar zu begleichen, wird
weiterhin bestehen bleiben.
Auch in Zukunft sollen die Familien und
Eltern, bspw. mit besonderem Bedarf, Alleinerziehende und Berufstätige, die auf
keine andere Betreuungsmöglichkeit zurückgreifen können, den direkten Zugang
zum Angebot gewährleistet bekommen. Hierfür wird eine entsprechende Anzahl an
Plätzen zurückgehalten. Somit wird es ein Angebot, welches auf der einen Seite
offen für alle, ist aber speziell auch den Bedarfen von Familien gerecht wird,
die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen haben.
Es wird daher seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, zukünftig für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung im
Gulfhaus einen einheitlichen Teilnahmebeitrag zu erheben und die Entgeltordnung
der Stadt Vechta mit Stand vom 15.12.2014 aufzuheben.