Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Entwicklung von Gewerbeflächen im Bereich Stukenborg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150a „Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der Falkenrotter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung beschlossen.“
Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
Bebauungsplan Nr. 150a
„Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der
Falkenrotter Straße“
mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung
Bereich A
Bebauungsplan Nr. 150a
„Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der
Falkenrotter Straße“
mit örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung
Bereich B
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung
Für den Raum Südoldenburg und
insbesondere für die Stadt Vechta bestehen erhebliche Entwicklungspotenziale.
Das gilt sowohl für die Bevölkerungsentwicklung als auch für die Entwicklung
von Arbeitsplätzen. Aufgabe der Stadt Vechta ist es, hierauf zu reagieren und
die notwendigen Flächen durch städtebauliche Planungen bedarfsgerecht zur
Verfügung zu stellen.
Die Beschlüsse zur Aufstellung
der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 150 „Gewerbe-
und Industriegebiet Stukenborg-West“ wurden erstmals am 28.01.2014 durch den
Verwaltungsausschuss gefasst. Die Bauleitplanung zum „Gewerbe- und
Industriegebiet Stukenborg-West“ wurde aufgestellt, um im Bereich Stukenborg,
westlich und östlich der Ortsumgehung (B69) industrielle bzw. gewerbliche
Nutzung planungsrechtlich abzusichern und weitere Entwicklungsmöglichkeiten für
Betriebe aus Vechta, aber auch für neue Unternehmen an diesem Standort anbieten
zu können. In den bestehenden Gewerbestandorten Vechta-Nord und Vechta-West
sind die zur Verfügung stehenden Flächen bereits ausgeschöpft bzw. vermarktet.
Der Standort wurde auch aufgrund
seiner Lage im westlichen Stadtgebiet in Zuordnung zu den bestehenden
Gewerbegebieten wie auch der günstigen verkehrlichen Anbindung an die
Ortsumgehung bzw. über die Falkenrotter Straße an die Autobahn A1 als
städtebaulich geeigneter Entwicklungsbereich zur Bereitstellung neuer Gewerbe-
bzw. Industrieflächen festgelegt.
Im Jahr 2016 wurde der
Aufstellungsbeschluss neu gefasst. Ziel hierbei war, einen Teil der geplanten
Gewerbeflächen als Wohnnutzung auszuweisen, um der Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden. Der Schwerpunkt dabei war, das
unmittelbare Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzung planerisch verträglich
zu gestalten.
Das Plangebiet hatte hier eine Gesamtgröße von ca. 117 ha – davon
befanden sich ca. 35 ha im Eigentum der Stadt Vechta – vorzugsweise westlich
der Ortsumgehung.
Eigentum/ Umlegung Flächen
Der Umlegungsausschuss der Stadt
Vechta hat in seiner Sitzung am 14.12.2017, aufgrund der Anordnung durch den
Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 13.11.2017, die Einleitung des
Umlegungsverfahrens Nr. 39 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“ für
den Geltungsbereich des sich damals in der Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 150 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“
beschlossen.
Durch die Bauleitplanung sollten
neben Gewerbeflächen nördlich der Falkenrotter Straße auch Wohnbauflächen
westlich der Ortsumgehung entstehen.
Die Stadt Vechta entschied sich
im weiteren Verlauf dazu, die geplante Umlegung zunächst nicht weiter zu
verfolgen und stattdessen zu versuchen, möglichst viele der in dem Gebiet
liegenden Flächen von den Eigentümern direkt zu erwerben. Im Zuge von Grunderwerbsverhandlungen
mit den Flächeneigentümern gelang es der Stadt Vechta, mehrere Flurstücke in
dem Plangebiet zu erwerben.
Im weiteren Verlauf entwickelten
sich die städtischen Planungen dahin, dass der Bebauungsplan Nr. 150 geteilt
und zunächst ein separater, kleinerer Bebauungsplan für die Gewerbeflächen
nördlich der Falkenrotter Straße auf den Weg gebracht werden sollte.
Aufgrund des erfolgten Erwerbs
von einzelnen Flächen im Plangebiet und somit einer anteiligen
Flächenverfügbarkeit im gesamten Plangebiet, insbesondere für die Herstellung
der Erschließungsstraßen, kam die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN;
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses) zu dem Ergebnis, dass dem Umlegungsverfahren
die Substanz entzogen sei und man das Verfahren deshalb aufheben sollte.
Da derzeit kein Umlegungsausschuss besteht,
soll das Verfahren durch den Rat der Stadt Vechta aufgehoben werden. Eine
entsprechende Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss und den Rat wird
vorbereitet.
Neue städtebauliche
Planungskonzeption
Da zudem
gegenwärtig an anderen Stellen im Stadtgebiet eine dem derzeitigen Bedarf
entsprechenden Anzahl an Wohnbaugrundstücken derzeit planerisch vorbereitet
werden, sollen zunächst gewerbliche Bauflächen im Bereich Stukenborg auf einer
verkleinerten ca. 44 ha großen Fläche (Bereich A) beplant werden. Auf der
westlich der Ortsumgehung (B69) gelegenen Fläche sind grünordnerische Maßnahmen
zur Kompensation des mit der Planung verbundenen Eingriffs vorgesehen (Bereich
B). Hierfür soll der Bebauungsplan Nr. 150a „Stukenborg - Gewerbegebiet
nördlich der Falkenrotter Straße“ aufgestellt werden.
Außerdem
sind Flächen für eine Sport- und Eventhalle bei den Planungen des
Bebauungsplanes Nr. 150a berücksichtigt worden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst eine ca. 55 ha große Fläche nördlich der
Falkenrotter Straße.
Nutzungen / Städtebauliche Situation
Zurzeit werden die Flächen im Plangebiet weitgehend landwirtschaftlich
genutzt.
Grundzüge der Planung
Entsprechend dem erläuterten
Planungsziel soll zur planungsrechtlichen Absicherung von gewerblichen Flächen
das Gebiet als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO sowie als Sondergebiete gem. § 11
BauNVO festgesetzt werden.
Die zur Erschließung des
Plangebietes vorgesehenen Planstraßen und die vorhandenen Straßen werden
entsprechend als Verkehrsflächen festgesetzt. Zusätzlich werden im
Bebauungsplan grünordnerische Maßnahmen aufgenommen. Um eine geordnete
Oberflächenentwässerung sicherzustellen, werden hierfür auf Grundlage eines
Oberflächenentwässerungskonzeptes entsprechende Flächen für die
Regenwasserrückhaltung ausgewiesen. Ferner werden über örtliche Bauvorschriften
gestalterische Vorgaben in den Bebauungsplan aufgenommen bzw. es werden Festsetzungen
zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf den einzelnen
Grundstücken getroffen. Die Bauflächen sind in diesem Zusammenhang teilweise um
ca. 0,7 m aufzufüllen.
Zur Steuerung einer
konfliktfreien Gebietsentwicklung sind im Zuge des Planverfahrens die Belange
des Immissionsschutzes hinsichtlich der potenziellen Schallproblematik in Bezug
auf Verkehrs- und Gewerbelärm unter Berücksichtigung der bestehenden
Wohnbauflächen durch ein entsprechendes Fachgutachten zu prüfen und erforderliche
Maßnahmen vorzuschreiben.
Erschließung
Die Erschließung des
Plangebietes soll über neu anzulegende Planstraßen erfolgen, die an die
vorhandene Falkenrotter Straße angebunden werden.
Natur- und Umwelt
Die durch das Planvorhaben
berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen
Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht
erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch
die Aussagen der o. g. Fachplanungen werden in die Planung eingestellt.
Der südliche Teil der
vorhandenen Baumreihe soll weitestgehend erhalten und geschützt werden.
Vorbereitende Bauleitplanung / Verfahren
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan aus
dem Jahr 1984 stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Damit der Bebauungsplan Nr. 150a aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
kann, ist die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
erforderlich.