Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss
für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende
Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung der Entwicklung von Gewerbeflächen
im Bereich Stukenborg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 77.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der
Falkenrotter Straße“ beschlossen.“
Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
77. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der
Falkenrotter Straße“
Bereich A
77. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Stukenborg - Gewerbegebiet nördlich der
Falkenrotter Straße“
Bereich B
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung
Für den Raum Südoldenburg und
insbesondere für die Stadt Vechta bestehen erhebliche Entwicklungspotenziale.
Das gilt sowohl für die Bevölkerungsentwicklung als auch für die Entwicklung
von Arbeitsplätzen. Aufgabe der Stadt Vechta ist es, hierauf zu reagieren und
die notwendigen Flächen durch städtebauliche Planungen bedarfsgerecht zur
Verfügung zu stellen.
Die Beschlüsse zur Aufstellung
der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 150 „Gewerbe-
und Industriegebiet Stukenborg-West“ wurden erstmals am 28.01.2014 durch den
Verwaltungsausschuss gefasst. Die Bauleitplanung zum „Gewerbe- und
Industriegebiet Stukenborg-West“ wurde aufgestellt, um im Bereich Stukenborg,
westlich und östlich der Ortsumgehung (B69) industrielle bzw. gewerbliche
Nutzung planungsrechtlich abzusichern und weitere Entwicklungsmöglichkeiten für
Betriebe aus Vechta aber auch für neue Unternehmen an diesem Standort anbieten
zu können. In den bestehenden Gewerbestandorten Vechta-Nord und Vechta-West
sind die zur Verfügung stehenden Flächen bereits ausgeschöpft bzw. vermarktet.
Der Standort wurde auch aufgrund
seiner Lage im westlichen Stadtgebiet in Zuordnung zu den bestehenden
Gewerbegebieten wie auch der günstigen verkehrlichen Anbindung an die
Ortsumgehung bzw. über die Falkenrotter Straße an die Autobahn A1 als
städtebaulich geeigneter Entwicklungsbereich zur Bereitstellung neuer Gewerbe-
bzw. Industrieflächen festgelegt.
Das Plangebiet hatte zuerst eine Gesamtgröße
von ca. 117 ha – davon befanden sich ca. 35 ha im Eigentum der Stadt Vechta –
vorzugsweise westlich der Ortsumgehung.
Im Jahr 2016 wurde der Aufstellungsbeschluss
neu gefasst. Ziel hierbei war, einen Teil der geplanten Gewerbeflächen als
Wohnnutzung auszuweisen, um der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht zu
werden. Der Schwerpunkt dabei ist, das unmittelbare Nebeneinander von Wohn- und
Gewerbenutzung planerisch verträglich zu gestalten.
Eigentum/ Umlegung Flächen
Der Umlegungsausschuss der Stadt
Vechta hat in seiner Sitzung am 14.12.2017, aufgrund der Anordnung durch den
Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 13.11.2017, die Einleitung des
Umlegungsverfahrens Nr. 39 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“ für
den Geltungsbereich des sich damals in der Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 150 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“
beschlossen.
Durch die Bauleitplanung sollten
neben Gewerbeflächen nördlich der Falkenrotter Straße auch Wohnbauflächen
westlich der Ortsumgehung entstehen.
Die Stadt Vechta entschied sich
im weiteren Verlauf dazu, die geplante Umlegung zunächst nicht weiter zu
verfolgen und stattdessen zu versuchen, möglichst viele der in dem Gebiet
liegenden Flächen von den Eigentümern direkt zu erwerben. Im Zuge von Grunderwerbsverhandlungen
mit den Flächeneigentümern gelang es der Stadt Vechta, mehrere Flurstücke in
dem Plangebiet zu erwerben.
Im weiteren Verlauf entwickelten
sich die städtischen Planungen dahin, dass der Bebauungsplan Nr. 150 geteilt
und zunächst ein separater, kleinerer Bebauungsplan für die Gewerbeflächen
nördlich der Falkenrotter Straße auf den Weg gebracht werden sollte.
Aufgrund des erfolgten Erwerbs
von einzelnen Flächen im Plangebiet und somit einer anteiligen
Flächenverfügbarkeit im gesamten Plangebiet, insbesondere für die Herstellung
der Erschließungsstraßen, kam die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN;
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses) zu dem Ergebnis, dass dem Umlegungsverfahren
die Substanz entzogen sei und man das Verfahren deshalb aufheben sollte.
Da derzeit kein Umlegungsausschuss besteht,
soll das Verfahren durch den Rat der Stadt Vechta aufgehoben werden. Eine
entsprechende Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss und den Rat wird
vorbereitet.
Neue städtebauliche
Planungskonzeption
Da zudem gegenwärtig an anderen Stellen im
Stadtgebiet eine dem derzeitigen Bedarf entsprechenden Anzahl an
Wohnbaugrundstücken derzeit planerisch vorbereitet werden, sollen zunächst
gewerbliche Bauflächen im Bereich Stukenborg auf einer verkleinerten ca. 44 ha
großen Fläche (Bereich A) beplant werden. Auf der westlich der Ortsumgehung
(B69) gelegenen Fläche sind grünordnerische Maßnahmen zur Kompensation des mit
der Planung verbundenen Eingriffs vorgesehen (Bereich B). Hierfür soll der
Bebauungsplan Nr. 150a „Stukenborg -Gewerbegebiet nördlich der Falkenrotter
Straße“ aufgestellt werden.
Außerdem sind Flächen für eine Sport- und
Eventhalle bei den Planungen des Bebauungsplanes Nr. 150a berücksichtigt worden
Geltungsbereich
Das Plangebiet
umfasst eine ca. 55 ha große Fläche nördlich der Falkenrotter Straße.
Nutzungen / Städtebauliche Situation
Zurzeit werden
die Flächen im Plangebiet weitgehend landwirtschaftlich genutzt.
Grundzüge der Planung
Für das vorliegende Plangebiet
gelten die Aussagen des wirksamen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1984.
Hierin wird der Änderungsbereich derzeit als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Um dem Planungsziel zu entsprechen, ist somit im Rahmen der 77.
Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung von gewerblichen Bauflächen
und Sondergebieten erforderlich.
Erschließung
Die Erschließung des
Plangebietes soll über neu anzulegende Planstraßen erfolgen, die an die
vorhandene Falkenrotter Straße angebunden werden.
Natur- und Umwelt
Die durch das Planvorhaben
berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen
Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht
erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch
die Aussagen der o. g. Fachplanungen werden in die Planung eingestellt.
Der südliche Teil der
vorhandenen Baumreihe soll weitestgehend erhalten und geschützt werden.
Verfahren
Die konkrete Gebietsentwicklung
wird im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 150a „Stukenborg
- Gewerbegebiet nördlich der Falkenrotter Straße“ geregelt.