Betreff
Antrag des Tennisvereins Langförden e.V. auf Bezuschussung einer Terrassenüberdachung
hier: Zuschussantrag des Tennisvereins Langförden vom 19.10.2022
Vorlage
40/009/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Dem Tennisverein Langförden e.V. wird für die Errichtung einer Terrassenüberdachung ein einmaliger Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinien in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten - maximal 6.250,- € gewährt. Nach Durchführung der Arbeiten ist der Stadt Vechta vom Tennisverein Langförden e.V. eine entsprechende Abrechnung vorzulegen. Nach Prüfung dieses Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausgezahlt. Eventuelle Abschläge sind vom Verein bei Bedarf anzufordern“

 

Sachverhalt:

Der Tennisverein Langförden beantragt mit anliegendem Schreiben, welches hier am 19.10.2022 eingegangen ist, einen Zuschuss in Höhe von 6.250,- € für die Errichtung einer Terrassenüberdachung.

 

Im Jahr 2018 ist die neue Tennisanlage neben der bereits bestehenden Tennishalle in Betrieb genommen worden. Für die Errichtung der Anlage wurde seitens der Stadt Vechta eine Zuwendung in Höhe von 60.000,- € gewährt. Bestandteil der Anlage ist auch ein Clubhaus, an welches die neue Terrassenüberdachung in der Größe 4,15 m (bzw. 3,50 m) x 7,50 m angebaut werden soll. Das Clubhaus befindet sich am Rand des Vereinsgeländes angrenzend an den äußeren Tennisplatz, mit Blick auf alle 4 Tennisplätze.

 

Im Rahmen eines Ortstermins am 27.03.2023 mit dem Vorsitzenden des Tennisvereins Herrn Büssing sowie dem Geschäftsführer Herrn Theilen erläuterten die Vorstandsmitglieder gegenüber der Verwaltung, dass die Terrassenüberdachung zum Schutz der Zuschauer/innen / Spieler/innen bei schlechter Witterung und teilweise für Vereinsfeierlichkeiten dringend benötigt würde.

 

Ein Angebot der Firma Moorkamp Bauunternehmen GmbH über die komplette Fertigstellung inkl. Gründung, Holzbau, Dacheindeckung, Regenentwässerung, Windschutz und Pflasterung in Höhe von 18.742,50 € liegt dem Antrag anbei.

 

Der Verein plant die Finanzierung wie folgt:

 

-       200 Std. Eigenleistung                  6.092,50 €

-       Eigenkapital                                      6.250,00 €

-       Zuwendung Stadt                           6.250,00 €

 

Eine Zuwendung des LSBs wird für die Maßnahme nach Mitteilung des Tennisvereins Langförden nicht gewährt.

 

Gemäß Nr. 4 der Richtlinie der Stadt Vechta über die Förderung des Sports können Investivmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten, demnach 6.247,50 €, gefördert werden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen nach Nr. 2 der Sportförderrichtlinie werden vom Verein erfüllt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition: P1.421000.001/431800

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

6.250,- €

Folgekosten

 

 

nein

Finanzierung

 

 

Haushalt 2023

Erfolgte Veranschlagung:

 ja, Sportfördermittel

 nein