hier: Zuschussantrag des Tennisvereins Langförden vom 19.10.2022
Beschlussempfehlung:
„Dem
Tennisverein Langförden e.V. wird für die Errichtung einer Terrassenüberdachung
ein einmaliger Zuschuss nach § 2 der Sportförderrichtlinien in Höhe von 1/3 der
Gesamtkosten - maximal 6.250,- € gewährt. Nach Durchführung der Arbeiten ist
der Stadt Vechta vom Tennisverein Langförden e.V. eine entsprechende Abrechnung
vorzulegen. Nach Prüfung dieses Verwendungsnachweises wird der Zuschuss
ausgezahlt. Eventuelle Abschläge sind vom Verein bei Bedarf anzufordern“
Sachverhalt:
Der
Tennisverein Langförden beantragt mit anliegendem Schreiben, welches hier am
19.10.2022 eingegangen ist, einen Zuschuss in Höhe von 6.250,- € für die
Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Im Jahr
2018 ist die neue Tennisanlage neben der bereits bestehenden Tennishalle in
Betrieb genommen worden. Für die Errichtung der Anlage wurde seitens der Stadt
Vechta eine Zuwendung in Höhe von 60.000,- € gewährt. Bestandteil der
Anlage ist auch ein Clubhaus, an welches die neue Terrassenüberdachung in der
Größe 4,15 m (bzw. 3,50 m) x 7,50 m angebaut werden soll. Das Clubhaus befindet
sich am Rand des Vereinsgeländes angrenzend an den äußeren Tennisplatz, mit
Blick auf alle 4 Tennisplätze.
Im Rahmen
eines Ortstermins am 27.03.2023 mit dem Vorsitzenden des Tennisvereins Herrn
Büssing sowie dem Geschäftsführer Herrn Theilen erläuterten die
Vorstandsmitglieder gegenüber der Verwaltung, dass die Terrassenüberdachung zum
Schutz der Zuschauer/innen / Spieler/innen bei schlechter Witterung und
teilweise für Vereinsfeierlichkeiten dringend benötigt würde.
Ein
Angebot der Firma Moorkamp Bauunternehmen GmbH über die komplette
Fertigstellung inkl. Gründung, Holzbau, Dacheindeckung, Regenentwässerung,
Windschutz und Pflasterung in Höhe von 18.742,50 € liegt dem Antrag anbei.
Der Verein
plant die Finanzierung wie folgt:
- 200 Std.
Eigenleistung 6.092,50 €
- Eigenkapital 6.250,00 €
- Zuwendung
Stadt 6.250,00 €
Eine
Zuwendung des LSBs wird für die Maßnahme nach Mitteilung des Tennisvereins
Langförden nicht gewährt.
Gemäß Nr.
4 der Richtlinie der Stadt Vechta über die Förderung des Sports können
Investivmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten, demnach
6.247,50 €, gefördert werden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen nach Nr. 2
der Sportförderrichtlinie werden vom Verein erfüllt.