Betreff
Bäderkonzept der Stadt Vechta
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
65/002/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Jugend und Sport empfiehlt dem Verwaltungsausschuss/ Rat folgende Beschlussfassung:

 

„Der Beschluss des Rates vom 18.09.2018 wird durch die folgende Beschlussfassung abgeändert:

 

Die Planungen für das Bäderkonzept der Stadt Vechta sollen auf Grundlage der vorgestellten Planungen weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der dargestellten Bauabschnitte (außer 1. BA - Sanierung der Leitungsführung und des Umkleide- und Duschbereichs im HallenWellen- und Freibad Vechta) ein Konzept inklusive Bauzeitenplan und Kostenprognose zu erstellen.“

 

 

Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Vechta existieren derzeit vier Hallenschwimmbäder, die für Schul- und Vereinsschwimmen sowie Kursangebote genutzt werden können. In Trägerschaft des Landkreises ist die Schwimmhalle am GAV (25-Meter-Becken). Die Stadt Vechta unterhält das Lehrschwimmbecken in Langförden (12-Meter-Becken), die Schwimmhalle an der GSO (16,66-Meter-Becken) und das Wellenbecken im HWB (25-Meter-Becken). Für den öffentlichen Badebetrieb werden derzeit das HWB sowie (stark eingeschränkt) das Lehrschwimmbecken in Langförden genutzt.

Im Rahmen der Beantragung der Städtebauförderung für den Bereich Antoniusstraße wurde unter anderem das Becken an der GSO auf seine Sanierungsfähigkeit überprüft. Diese kam zu dem Ergebnis, dass für den Bereich der Schwimmhalle eine Sanierung nicht in Frage kommt, sondern ein Ersatzbau erforderlich wäre. Dies hat insbesondere statische Gründe, da die chlorhaltige Luft und die hohe Luftfeuchtigkeit zu Korrosionen führen. Energetisch erforderliche nachträgliche Dämmungen etc. seien an der Tragwerkkonstruktion ebenfalls nicht möglich. Eine energetische Sanierung des Kellers sei auch nahezu nicht realisierbar. Darüber hinaus entspricht auch die Badewassertechnik nicht mehr den heutigen Anforderungen und wurde als vollständig abgängig bewertet.

In seiner Sitzung am 18.09.2018 hat der Rat der Stadt Vechta beschlossen, dass das HallenWellenbad um ein zusätzliches Kursbecken (geplant war ein 16,66-Meter-Becken) erweitert werden soll. Die Umsetzung ist allerdings aufgrund nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und der erforderlichen Priorisierung anderer Baumaßnahmen, insbesondere an Schulen und Kindertagesstätten, nicht erfolgt. Gleichwohl ist im Zuge der zwingend notwendigen Beckenkopfsanierung im Freibad bereits das Nichtschwimmerbecken als vorbereitende Maßnahme für den Anbau erheblich verkleinert worden.

Dies führt dazu, dass - neben dem bei Schwimmern sehr beliebten 50-Meter-Außenbecken - ein sehr geringes Angebot an Wasserfläche für Kinder- und Jugendliche sowie Nichtschwimmer existiert. Viele Rückmeldungen von Kindern und Jugendlichen zeigen insbesondere einen Wunsch nach einem Sprungturm im Außenbereich auf (keine repräsentative Umfrage). Dies spiegelt sich mittlerweile auch in den Besucherzahlen in der Sommersaison wieder.

Im Innenbereich gibt es bekanntlich vor allem im sogenannten Eltern-Kind-Bereich Probleme mit der Raum- und Wassertemperatur, da diese nur gemeinsam mit dem Wellenbecken geregelt werden können. Der für 2022 eingeplante Einbau einer zusätzlichen Lüftungsanlage ist aufgrund des erzielten viel zu hohen Ausschreibungsergebnisses zunächst zurückgestellt worden.

Während der Schließungszeit der Bäder an der GSO und in Langförden aufgrund der Energiekrise und der damit verbundenen ausführlichen Analyse der Belegungen, ist deutlich geworden, dass man im Stadtgebiet Vechta mit insgesamt vier (Lehr-)Schwimmbecken sehr gut aufgestellt ist. Für eine Optimierung könnte man die bisherige Wasserfläche der GSO von einem 16 2/3 Becken auf ein 25m Becken erweitern.

Vor diesem Hintergrund wurde abgewogen, ob ein solches neues 25-Meter-Becken besser am Standort der Geschwister-Scholl Oberschule oder am Standort HallenWellenbad errichtet werden sollte. Die wesentlichen Argumente für die jeweiligen Standorte sind im Folgenden aufgeführt:

 

Standort HWB

Standort GSO

Nutzung von Synergieeffekten durch bereits vorhandene technische Anlagen

Stärkung des Schulstandortes der GSO

Erhebliche Energieeinsparungen

 

Nähe zur Universität

Betreuung und Wartung der Technik durch Fachangestellte für Bäderbetriebe

Fahrtzeiten für einige Schulen kürzer, da ein Standort im Norden und einer im Süden Vechtas

Nutzung des neuen Beckens auch außerhalb der Belegung durch Schulen/Vereine etc. für die Öffentlichkeit

 

Attraktivierung des HWB’s (Neue Bäder u.a. in Lohne und Diepholz?)

 

Stärkung Kooperation HWB – Vereine u.a. im Hinblick auf Schwimmausbildung oder Gewinnung von Aushilfen

 

Während der Baumaßnahme kann das Becken der GSO weiter genutzt werden, sodass keine Ausfallzeiten für Schulen/Vereine entstehen

 

Mittelfristig keine Grundschule mehr am Standort Antoniusstraße

 

Freie Zeiten in der Schwimmhalle GAV für die GSO (fußläufig erreichbar)

 

 

Es wird deutlich, dass die Vorteile für die Errichtung des neuen Kursbeckens am Standort HallenWellenbad deutlich überwiegen.

Dementsprechend wurde von der Verwaltung ein Konzept entwickelt, wie die Bäderlandschaft in Vechta zukünftig ausgestaltet werden könnte, um für möglichst viele Zielgruppen ein attraktives Angebot zu schaffen. Dieses Konzept beinhaltet insgesamt 5 Bauabschnitte. Die Bezeichnung dient in erster Linie der Zuordnung der einzelnen separaten Maßnahmen, stellt aber noch keine endgültige zeitliche Maßnahmenreihenfolge dar. Das Gesamtkonzept ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

1. Bauabschnitt:

Der erste Bauabschnitt, der für das Jahr 2024 vorgesehen ist, beinhaltet eine vollständige Sanierung des Dusch- und Umkleidebereichs inklusive der dazugehörigen Leitungsführung. Diese Maßnahme wäre auch erforderlich, wenn keine weiteren Bauabschnitte für das HallenWellenbad vorgesehen werden sollten. Die detaillierte Vorstellung dieser Maßnahme erfolgt in der eigenen Beschlussvorlage für diese Sitzung.

 

2. Bauabschnitt:

Als zweiter Bauabschnitt ist die Errichtung des 25-Meter-Beckens als Kursschwimmbecken vorgesehen. Das 25-Meter-Becken würde mit einem halbseitigen Hubboden ausgestattet werden, sodass das Becken für alle Gruppen nutzergerecht eingestellt werden kann. Auf der anderen Seite des Beckens könnte ein Sprungturm (1 Meter und 3 Meter) angedacht werden, um auch für die Wintersaison eine neue Attraktion zu schaffen.

Damit dieses Becken flächenmäßig untergebracht werden könnte, müsste der bisherige Eltern-Kind-Bereich abgerissen werden. Ein neuer Eltern-Kind-Bereich würde aber im Neubau geschaffen werden. Um das Kursbecken unabhängig von dem bisherigen Wellenbecken nutzen zu können, ist die Errichtung eines eigenen Umkleidebereichs vorgesehen. Dieser würde am Standort der aktuellen Gastronomie am meisten Sinn ergeben, da der Bereich vom neuen Eingangsbereich ideal zu erreichen ist.

 

3. Bauabschnitt:

Für den dritten Bauabschnitt ist die Errichtung einer Rutsche (auf der Zeichnung lediglich ein „Platzhalter“) geplant, die an den Hallenbereich an der Rotunde angeschlossen ist, sodass die Rutsche sowohl in der Sommer- als auch in der Wintersaison nutzbar wäre.

 

4. Bauabschnitt:

In einem vierten Schritt könnte ein Sprungbecken (1 Meter, 3 Meter und 5 Meter) gebaut werden. Eine entsprechende Fläche ist seinerzeit bereits bei der Errichtung des HallenWellen- und Freibades vorgesehen worden. Aufgrund der Verkleinerung des Nichtschwimmerbereiches könnte die bereits vorhandene Technik des Nichtschwimmerbeckens das vollständige Sprungbecken mit abdecken. Damit die Fläche entsprechend genutzt werden kann, müsste die vorhandene Wellenrutsche versetzt werden.

 

5. Bauabschnitt:

Als ein fünfter Bauabschnitt könnte die Neugestaltung der weiteren Außenanlagen inklusive Spiel- und Matschbereich für Kinder, die erforderliche vollständige Überarbeitung der Sommerumkleide (inkl. Sanitäranlagen) und die Neuschaffung eines gastronomischen Bereiches für das Freibad geplant werden.

In der Sitzung wird hierzu ergänzend vorgetragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Angaben erst nach weiteren Planungen möglich

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein