Betreff
Ortsumgehung Langförden – Ergebnisse der rechtsgutachterlichen Einschätzung
Vorlage
60/006/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Es wird kein Antrag der Stadt Vechta auf Planung einer Ortsumgehung bezüglich der Kreisstraße (K) 257, Lange Straße, innerhalb der Ortsdurchfahrt Langförden beim Landkreis Vechta gestellt.“

 

 

Sachverhalt:

Seit einigen Jahren gibt es Überlegungen, für den Ortsteil Langförden eine Ortsumgehung zu planen, um die Verkehrsbelastung zu vermindern.

 

Der Landkreis ermittelt turnusmäßig alle 5 Jahre an seinen Kreisstraßen die Verkehrsbelastungen. Hierzu werden Messungen mit automatischen Seitenradar durchgeführt und die Ergebnisse nach einem standardisiertem Berechnungsverfahren hochgerechnet. Als Grundlage dazu dienen die bundesweit standardisierten Zähl- und Berechnungsverfahren (gemäß Richtlinie für Straßenverkehrszählungen der Bundesanstalt für Straßenwesen). Durch Baustellen und Umleitungen bedingt wurde die erste Zählung in Vechta-Langförden aus dem Sommer 2021 nochmals im Herbst 2022 durch eine erneute Zählung verifiziert.

Die daraus ermittelten Daten werden auf einen so genannten „DTV“, den „durchschnittlichen täglichen Verkehr“, umgerechnet. Der DTV bildet den ganzjährigen durchschnittlichen täglichen Verkehr der jeweiligen Kreisstraße ab, wochen- oder jahres- bzw. tageszeitlich bedingte Schwankungen sind darin berücksichtigt. So kann es durchaus zeitweilig zu Mehrverkehr im Winter/Herbst außerhalb der Ferienzeiten kommen, aber auch zu deutlich weniger Verkehrsbelastungen in verkehrsschwachen Zeiten (Sommer, Ferien, Wochenende). Die Zählungen in Langförden waren im Juni 2021, im September 2022 und nochmal im November 2022, dann mit zusätzlicher Videoerfassung.

 

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung zeigen die aktuellen Zahlen eine gewisse Verkehrsbelastung sowie einen erhöhten Anteil an Schwerlastverkehr auf. Die Belastung ist jedoch wesentlich geringer als z.B. bei vergleichbaren Straßen in Vechta.

Daher bestehen seitens der Stadtverwaltung gegenüber der Planung einer Ortsumgehung Bedenken. Dies besonders in folgenden, essentiellen Punkten:

  • Für die Planung der Ortsdurchfahrt wäre ein Planfeststellungsverfahren durch den Landkreis erforderlich. Die Stadt Vechta sieht hier Schwierigkeiten, die Erforderlichkeit angesichts der Verkehrszahlen zu rechtfertigen.
  • Weder die Stadt Vechta noch der Landkreis verfügen im Bereich der möglichen Trasse (oder auch jeder anderen denkbaren Alternative) über ausreichend eigene Grundstücke um die Planung umzusetzen. Um in Besitz und Eigentum der Flächen zu kommen, wäre daher eine Enteignung erforderlich (ein Ankauf scheint ausgeschlossen, da es sich teils um wertvolle landwirtschaftliche Flächen handelt und die Bereitschaft der Eigentümer wahrscheinlich nicht vorhanden ist).

Daher hat die Stadtverwaltung das Fachanwaltsbüro Ganten, Hüneke und Partner mit einem Rechtsgutachten beauftragt, um die rechtlichen Erfolgsaussichten der Planung einschätzen zu können. Das Rechtsgutachten (siehe Anlage) kommt zu folgenden Ergebnissen:

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein Antrag der Stadt Vechta beim LK Vechta auf einen Planfeststellungsbeschluss zwar formell rechtmäßig sein wird, jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit bestehen. Dies ergibt sich insbesondere aus drei Gründen:

1.       der zweifelhaften Planrechtfertigung (Erforderlichkeit),

2.       der Problematik der Frage des Vorliegens der Enteignung (Notwendigkeit) und

3.       der Fragen des Abwägungsgebots, insbesondere hinsichtlich der Trassenwahl.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein