Betreff
Aufhebung des Umlegungsverfahrens Nr. 39 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“
Vorlage
23/006/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Anordnung des Umlegungsverfahren Nr. 39 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“ wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vechta, Burgstraße 6, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden.“

 

 

Sachverhalt:

Der Umlegungsausschuss der Stadt Vechta hat in seiner Sitzung am 14.12.2017, aufgrund der Anordnung durch den Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 13.11.2017, die Einleitung des Umlegungsverfahrens Nr. 39 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“ für den Geltungsbereich des sich damals in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 150 „Gewerbe- und Industriegebiet Stukenborg West“ beschlossen.

Durch die Bauleitplanung sollten neben Gewerbeflächen nördlich der Falkenrotter Straße auch Wohnbauflächen westlich der Ortsumgehung entstehen.

Die Stadt Vechta entschied sich im weiteren Verlauf dazu, die geplante Umlegung zunächst nicht weiter zu verfolgen und stattdessen zu versuchen, möglichst viele der in dem Gebiet liegenden Flächen von den Eigentümern direkt zu erwerben.

Im Zuge von Grunderwerbsverhandlungen mit den Flächeneigentümern gelang es der Stadt Vechta, mehrere Flurstücke in dem Plangebiet zu erwerben.

Im weiteren Verlauf entwickelten sich die städtischen Planungen dahin, dass der Bebauungsplan Nr. 150 geteilt und zunächst ein separater, kleinerer Bebauungsplan für die Gewerbeflächen nördlich der Falkenrotter Straße auf den Weg gebracht werden soll.

Aufgrund des erfolgten Erwerbs von einzelnen Flächen im Plangebiet und somit einer großen Flächenverfügbarkeit im gesamten Plangebiet, insbesondere für die Herstellung der Erschließungsstraßen, kam die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN; Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses) zu dem Ergebnis, dass dem Umlegungsverfahren die Substanz entzogen sei und man das Verfahren deshalb aufheben sollte.

Da derzeit kein Umlegungsausschuss besteht, sollte das Verfahren durch den Rat der Stadt Vechta aufgehoben und der entsprechende Beschluss im Anschluss öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein