Beschlussempfehlung:
„Die als Anlage beigefügte
Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffen wird beschlossen.“
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 20.12.2022 wurde die Stadt Vechta aufgefordert, für die
Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024-2028 Vorschlagslisten zu erstellen. Für
den Bereich Vechta sind mindestens 24 Personen bis spätestens zum 01.07.2023
beim Amtsgericht Vechta einzureichen.
Als
Schöffen können ernannt werden:
·
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und
ausreichender deutscher Sprachkenntnis
·
Personen zwischen 25 und 70 Jahren
·
Personen, die ihren Wohnsitz in der Stadt
Vechta haben
·
Personen, bei denen keine gesundheitlichen
Gründe gegen das Amt sprechen würden
·
Personen, die nicht in den Vermögensfall
geraten sind
Nicht
benannt werden dürfen:
·
der Bundespräsident
·
Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung
·
Beamte, die jederzeit einstweilig in den
Ruhestand versetzt werden können
·
Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notare und Rechtsanwälte
·
Gerichtliche Vollstreckungsbeamte,
Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche
Bewährungs- und Gerichtshelfer
·
Religionsdiener und Mitglieder solcher
religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet
sind
Bei der
Auswahl der Personen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht,
Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Um in die
Vorschlagsliste endgültig aufgenommen zu werden, ist eine Zustimmung von 2/3
der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Zu den
Vorschlägen aus dem Bereich Langförden wurde der Ortsrat gem. § 94 Abs. 1 Nr. 7
NKomVG am 17.04.2023 ordnungsgemäß angehört.