Betreff
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028
Vorlage
32/005/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

„Die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffen wird beschlossen.“

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.12.2022 wurde die Stadt Vechta aufgefordert, für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024-2028 Vorschlagslisten zu erstellen. Für den Bereich Vechta sind mindestens 24 Personen bis spätestens zum 01.07.2023 beim Amtsgericht Vechta einzureichen.

 

Als Schöffen können ernannt werden:

·         Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausreichender deutscher Sprachkenntnis

·         Personen zwischen 25 und 70 Jahren

·         Personen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Vechta haben

·         Personen, bei denen keine gesundheitlichen Gründe gegen das Amt sprechen würden

·         Personen, die nicht in den Vermögensfall geraten sind

 

Nicht benannt werden dürfen:

·         der Bundespräsident

·         Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung

·         Beamte, die jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können

·         Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte

·         Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

·         Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind

 

Bei der Auswahl der Personen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Um in die Vorschlagsliste endgültig aufgenommen zu werden, ist eine Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

Zu den Vorschlägen aus dem Bereich Langförden wurde der Ortsrat gem. § 94 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG am 17.04.2023 ordnungsgemäß angehört.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein