Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028
Beschlussempfehlung:
„Die Stadt
Vechta wählt nachstehend aufgeführte Vertrauenspersonen für den
Schöffenwahlausschuss zur Schöffenwahl 2024 – 2028.
1. __________________________
2. __________________________“
Sachverhalt:
Um die
Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neu wählen zu können, wird in den
Amtsgerichtsbezirken jeweils ein Schöffenwahlausschuss gebildet. Dieser
Ausschuss wählt aus den Vorschlagslisten später die einzusetzenden Schöffen.
Laut Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom
10.11.2022 wurde festgelegt, dass die Stadt Vechta zwei Vertrauenspersonen für
diesen Ausschuss zu wählen hat.
Der
Schöffenwahlausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden,
einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten und sieben
Vertrauenspersonen als Beisitzer.
Voraussetzungen
für die Vertrauenspersonen sind:
-
mindestens das 25. Lebensjahr vollendet zu
haben, aber das 70. Lebensjahr noch nicht
-
wohnhaft in Vechta
-
aus gesundheitlichen Gründen geeignet sein und
nicht in Vermögensverfall geraten sein
-
kein Richter, Beamter der Staatsanwaltschaft,
Notar oder Rechtsanwalt
-
kein gerichtlicher Vollstreckungsbeamter,
Polizeivollzugsbeamter, Beamter des Strafvollzugs sowie hauptamtliche
Bewährungs- und Gerichtshelfer
-
kein ehrenamtlicher Richter, der bereits zwei
aufeinanderfolgende Amtsperioden tätig gewesen ist
-
kein Religionsdiener oder Mitglied solcher
religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet
sind.
In den
vergangenen Jahren sind jeweils Personen des Stadtrates als Vertrauenspersonen
gewählt worden. Für die Schöffenwahl 2018 wurden Frau Christa
Kiene-Schockemöhle und Herr Josef Kläne gewählt.
Gemäß § 40
Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Zuständigkeit des Rates gegeben.
Dieser beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.