a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Verwendung des Jahresüberschusses
c) Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:
a) „Der Jahresabschluss der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
b) Das Jahresergebnis 2018 des ordentlichen Haushalts in Höhe von 7.219.349,80 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis 2018 des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 2.724.248,43 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c) Dem Bürgermeister wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.“
Anlagen
(s. Ratsinformationssystem)
Jahresabschluss 2018
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2018
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Sachverhalt:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Stadt Vechta für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Vechta darzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Jahresabschluss erstellt und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta geprüft. Mit E-Mail vom 04.04.2023 hat das Rechnungsprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses vorgelegt, der mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt Vechta vorzulegen ist.
Der Rat beschließt über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und entscheidet gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG).
Der Jahresabschluss, der Schlussbericht zu dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 des Rechnungsprüfungsamtes und eine zusammenfassende Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Nachfolgend werden die Eckdaten des Jahresabschlusses 2018 kurz dargestellt:
Haushalts- u. Finanzkennzahlen |
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JA 2017 |
JA 2018 |
Haushalts- |
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ansatz 2018 |
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in Mio. EURO |
in Mio. EURO |
in Mio. EURO |
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Gesamtergebnisrechnung |
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Ordentliche
Erträge |
69,57 |
68,63 |
63,07 |
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Steuerquote |
62,5% |
67,7% |
66,7% |
|||
Ordentliche
Aufwendungen |
60,24 |
61,41 |
66,07 |
|||
davon
Personalaufwand (aktiv) |
12,13 |
13,55 |
12,72 |
|||
Ordentliches
Jahresergebnis |
9,33 |
7,22 |
-3,00 |
|||
Außerordentliches
Jahresergebnis |
4,82 |
2,72 |
|
|||
Gesamt-Jahresergebnis |
14,15 |
9,94 |
-3,00 |
|||
Haushalts- u. Finanzkennzahlen |
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JA 2017 |
JA 2018 |
Haushalts- |
ansatz 2018 |
|||
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in Mio. EURO |
in Mio. EURO |
in Mio. EURO |
Finanzrechnung |
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|||
Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
63,31 |
66,67 |
59,52 |
|||
davon
Steuereinnahmen |
44,00 |
47,33 |
42,03 |
|||
Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
51,33 |
53,45 |
55,66 |
|||
Überschuss
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
11,98 |
13,22 |
3,86 |
|||
Investitionen |
17,92 |
24,58 |
23,10 |
|||
Bilanz |
|
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||||
Bilanzsumme
zum 31.12. |
309,00 |
320,10 |
||||
Eigenkapital
zum 31.12. |
279,46 |
290,48 |
||||
Eigenkapitalquote
|
90,4% |
90,7% |
||||
Eigenkapital
je Einwohner zum 31.12. |
8.679 |
8.956 |
||||
Sachvermögen |
245,26 |
260,58 |
||||
Liquide
Mittel |
39,09 |
35,16 |
||||
"Geld"-Schuldenstand
zum 31.12. |
4,09 |
4,16 |
||||
"Geld"-Schulden
je Einwohner zum 31.12. |
127
€ |
128 € |
||||
Die Stadt Vechta war in dem Haushaltsjahr 2018 stets in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen ohne Aufnahme von Krediten am allgemeinen Kreditmarkt (Geldmarkt) nachzukommen.
Das Rechnungsprüfungsamt schließt seinen Prüfbericht zu dem Jahresabschluss 2018 mit folgendem Bestätigungsvermerk:
„Unter Berücksichtigung der Ergebnisse seiner überwiegend auf
Stichproben beschränkten Prüfung des Jahresabschlusses bestätigt das
Rechnungsprüfungsamt, dass
·
Die
Haushalts- Kassen- und Rechnungsführung
·
Die
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Vechta
·
Der
Jahresabschluss 2018 selbst
Im Wesentlichen den Erfordernissen entsprechen.
Der vorgelegte Jahresabschluss vermittelt unter Berücksichtigung der
Wesentlichkeitsgrenze und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt.
Zusammenfassend kommt das Rechnungsprüfungsamt zum Ergebnis, eine Entlastungsempfehlung
auszusprechen.“