Betreff
Jahresabschluss der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2018;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Verwendung des Jahresüberschusses
c) Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
20/005/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

a)       „Der Jahresabschluss der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

b)      Das Jahresergebnis 2018 des ordentlichen Haushalts in Höhe von 7.219.349,80 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis 2018 des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 2.724.248,43 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c)       Dem Bürgermeister wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.“

 

 

 

Anlagen

(s. Ratsinformationssystem)

Jahresabschluss 2018

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2018

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Stadt Vechta für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Vechta darzustellen.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Jahresabschluss erstellt und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta geprüft. Mit E-Mail vom 04.04.2023 hat das Rechnungsprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses vorgelegt, der mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt Vechta vorzulegen ist.

 

Der Rat beschließt über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und entscheidet gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG).

 

Der Jahresabschluss, der Schlussbericht zu dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 des Rechnungsprüfungsamtes und eine zusammenfassende Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Nachfolgend werden die Eckdaten des Jahresabschlusses 2018 kurz dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

Haushalts- u. Finanzkennzahlen

 

 

 

 

JA 2017

JA 2018

Haushalts-

ansatz 2018

 

 in Mio. EURO

in Mio. EURO

in Mio. EURO

Gesamtergebnisrechnung

 

 

 

Ordentliche Erträge

69,57

68,63

63,07

Steuerquote

62,5%

67,7%

66,7%

Ordentliche Aufwendungen

60,24

61,41

66,07

davon Personalaufwand (aktiv)

12,13

13,55

12,72

Ordentliches Jahresergebnis

9,33

7,22

-3,00

Außerordentliches Jahresergebnis

4,82

2,72

 

Gesamt-Jahresergebnis

14,15

9,94

-3,00

 

 

Haushalts- u. Finanzkennzahlen

 

 

 

 

JA 2017

JA 2018

Haushalts-

ansatz 2018

 

 in Mio. EURO

in Mio. EURO

in Mio. EURO

 

Finanzrechnung

 

 

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

63,31

66,67

59,52

davon Steuereinnahmen

44,00

47,33

42,03

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

51,33

53,45

55,66

Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit

11,98

13,22

3,86

Investitionen

17,92

24,58

23,10

Bilanz

 

 

Bilanzsumme zum 31.12.

309,00

320,10

Eigenkapital zum 31.12.

279,46

290,48

Eigenkapitalquote

90,4%

90,7%

Eigenkapital je Einwohner zum 31.12.

8.679

8.956

Sachvermögen

245,26

260,58

Liquide Mittel

39,09

35,16

"Geld"-Schuldenstand zum 31.12.

4,09

4,16

"Geld"-Schulden je Einwohner zum 31.12.

127 €

128 €

 

Die Stadt Vechta war in dem Haushaltsjahr 2018 stets in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen ohne Aufnahme von Krediten am allgemeinen Kreditmarkt (Geldmarkt) nachzukommen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt schließt seinen Prüfbericht zu dem Jahresabschluss 2018 mit folgendem Bestätigungsvermerk:

 

„Unter Berücksichtigung der Ergebnisse seiner überwiegend auf Stichproben beschränkten Prüfung des Jahresabschlusses bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass

·         Die Haushalts- Kassen- und Rechnungsführung

·         Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Vechta

·         Der Jahresabschluss 2018 selbst

 

Im Wesentlichen den Erfordernissen entsprechen.

 

Der vorgelegte Jahresabschluss vermittelt unter Berücksichtigung der Wesentlichkeitsgrenze und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt.

 

Zusammenfassend kommt das Rechnungsprüfungsamt zum Ergebnis, eine Entlastungsempfehlung auszusprechen.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein