Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Hier: Erhöhung Mietkostenzuschuss für Großtagespflegestellen
Vorlage
51/006/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Großtagespflegestellen sind ein wichtiger Baustein des Kinderbetreuungsangebotes der Stadt Vechta. Die Stadt fördert diese flexible und ergänzende Betreuungsmöglichkeit, indem sie die angemessenen Miet- und Mietnebenkosten (einschließlich der Kosten für Energie) übernimmt. Dabei sollen die reinen Mietkosten (Kaltmiete) einen monatlichen Betrag von 7,50 € pro m² nicht übersteigen.“

 

 

Sachverhalt:

Die Kindertagespflege stellt einen wichtigen Baustein des Kinderbetreuungsangebotes in Vechta dar. Derzeit (Stand 01.01.23) werden etwa 150 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Neben den Plätzen bei privaten Tagespflegepersonen im eigenen Haushalt sind in Vechta 10 Großtagespflegestellen mit 88 Plätzen (aktuell rd. 100 Verträge) vorhanden.

 

Gem. § 3a der Richtlinie über die Förderung von Tagespflegepersonen in der Stadt Vechta übernimmt die Stadt Vechta die angemessenen Miet- und Mietnebenkosten der Großtagespflegestellen. Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16.05.2017 beträgt die angemessene monatliche Kaltmiete derzeit maximal 750,00 €.

 

Eine Kaltmiete in Höhe von bis zu 750,00 € entspricht bei den aktuellen Großtagespflegestellen einem m²-Preis zwischen 4,84 m² bis 7,25 m². Bereits bei 4 Großtagespflegestellen liegt die Kaltmiete über 750,00 € und die Tagespflegepersonen zahlen die Differenz selber. Bei weiteren Großtagespflegestellen ist eine Mieterhöhung ebenfalls zu erwarten. Die Grenze von 750,00 € scheint als obere Grenze der Angemessenheit nicht mehr ausreichend zu sein, da die Mietpreise auch in Vechta in den vergangenen Jahren angestiegen sind. Zudem gibt es für die Räumlichkeiten der Großtagespflegestellen gewisse Standards, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Gartens, welche bei der Festlegung der maximalen Kaltmiete berücksichtigt werden müssen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Höhe der maximal zu übernehmenden monatlichen Kaltmiete zukünftig auf 7,50 € pro m² anzuheben. Dadurch würden sich die aktuellen Kosten von monatlich etwa 5.800 € um ca. 1.300 € auf 7.100 € erhöhen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition: P1.365100.010

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

7.100 € x 12 = 85.200 €

 

 

Folgekosten

1.300 € x 12 = 15.600 € jährlich

 

Finanzierung

Stadt Vechta

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja, im Haushalt 2023 eingeplant

 nein