Hier: Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und
Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„1. Die Träger von Kindertagesstätten in
der Stadt Vechta mit mindestens 6 Gruppen können ab dem kommenden Kita-Jahr 2023/2024
(ab 01.08.2023) für die Unterstützung der Fachkräfte eine 2. FSJ-Kraft
einsetzen. Die Kosten werden von der Stadt Vechta getragen. Die für 2023
benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 30.000 € werden zur Verfügung
gestellt.
2. Zur Entlastung und Unterstützung der
Fachkräfte in Kitas, in denen keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung
gegeben ist, weil der Anteil der
nicht oder nicht vorrangig Deutsch sprechenden Kinder vergleichsweise hoch ist,
können mit Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 (ab 01.08.2023)
Integrationshilfskräfte eingesetzt werden. Die Stadt Vechta stellt hierfür den
jeweiligen Kita-Trägern ein Budget in Höhe von 5.000 € je Halbtagskindergarten-
(ü3) bzw. 7.500 € je Ganztagskindergartengruppe (ü3) zur Verfügung. Die für 2023
benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 50.000 € werden zur Verfügung
gestellt.“
Der Ausschuss für Familie,
Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 in Abänderung der
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Vechta
mit mindestens 6 Gruppen können ab dem kommenden Kita-Jahr 2023/2024 (ab
01.08.2023) für die Unterstützung der Fachkräfte eine 2. FSJ-Kraft einsetzen.
Zusätzlich zu den Kitas ab 4 Gruppen erhalten Kindergärten mit weniger als 4
Gruppen die Kostenerstattung für eine FSJ-Kraft. Die Kosten werden von der
Stadt Vechta getragen. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd.
30.000 € werden zur Verfügung gestellt.
2. Zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte in Kitas,
in denen keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung gegeben ist, weil der
Anteil nicht oder nicht vorrangig Deutsch sprechender Kinder vergleichsweise
hoch ist, können mit Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 (ab 01.08.2023) Unterstützungskräfte
eingesetzt werden. Die Stadt Vechta stellt hierfür den jeweiligen Kita-Trägern
ein Budget in Höhe von 5.000 € je Halbtagskindergarten- (ü3) bzw. 7.500 € je
Ganztagskindergartengruppe (ü3) zur Verfügung. Die für 2023 benötigen
Haushaltsmittel in Höhe von rd. 50.000 € werden zur Verfügung gestellt. Diese
Regelung wird vorbehaltlich der Diskussion in der Kleinen Kommission im
Arbeitskreis Kita beim BMO und entsprechender Berichterstattung im
Verwaltungsausschuss getroffen und gilt längstens bis zur Einführung einer
dritten Fachkraft in Kindergartengruppen.“
Sachverhalt:
Die Arbeit der Fachkräfte in den
Einrichtungen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Anforderungen
der Eltern und die unterschiedlichen Erziehungsansichten werden immer größer,
die Betreuungszeiten nehmen zu und die Zahl der Kinder mit Förderbedarf ist
deutlich gestiegen. Auch die sprachlichen Barrieren spielen eine immer größere
Rolle, nicht nur zuletzt durch die Flüchtlings- und Kriegssituation. Dies führt
dazu, dass der Anteil an nicht oder nicht vorrangig deutschsprachigen Familien
bzw. Kindern in den jeweiligen Kitas im Stadtgebiet unterschiedlich stark
ausgeprägt ist. Folge ist u.a., dass in diesen Kitas bzw. Gruppen nicht alle
Plätze belegt werden können, weil keine ausgewogene soziokulturelle
Durchmischung erfolgen kann. Dieses erschwert wiederum die tägliche
pädagogische Arbeit und damit einhergehend die Integration und das Lernen der
deutschen Sprache – insbesondere in diesen Kitas.
In der Stadt Vechta gibt es aktuell 17
Kindertagesstätten, davon sind 3 Einrichtungen reine Krippeneinrichtungen und 3
verfügen ausschließlich über Kindergartengruppen. Von den rd. 1.300
Kindergartenplätzen sind im August 2023 voraussichtlich etwa 1.250 Plätze
belegt. Hiervon sind 33 % der Kinder nicht deutschsprachig oder aber nicht
vorrangig deutschsprachig. In derzeit 5 dieser
14 Kindertagesstätten liegt der Anteil der Kinder, welche Deutsch als
Zweitsprache sprechen (z. T. deutlich) über dem Durchschnitt.
In einigen Kindertagesstätten kommt die
Tatsache dazu, dass die Besetzung offener Stellen aufgrund des
Fachkräftemangels nicht immer zeitig oder nicht erfolgen kann und erforderliche
Nachbesetzungen (Elternzeit, Kündigung, etc.) im Laufe des Kita-Jahres kaum
möglich sind. Aufgrund der zunehmend hohen Anforderungen belasten zudem hohe
Ausfallzeiten die pädagogische Arbeit.
Bereits im vergangenen Jahr hat der
Verwaltungsausschuss auf Empfehlung dieses Ausschusses, zur Entlastung der
Fachkräfte eine Erhöhung der Verfügungszeiten beschlossen. Seit Dezember 2022
können alle Kita-Träger die Verfügungszeit von wöchentlich 7,5 auf 10 Stunden
je Gruppe erhöhen, damit den Fachkräften mehr Zeit zur Vorbereitung außerhalb
der Betreuungszeit zur Verfügung steht.
Aus Sicht der Verwaltung sind zur
Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kitas im Stadtgebiet weitere
Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Fachkräfte erforderlich. Ziel
der Stadt Vechta hierbei ist, neben der Unterstützung der Fachkräfte, eine
insgesamt stadtweit ausgewogene soziokulturelle Situation in allen Kitas im
Stadtgebiet zu erreichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass allen Kindern
das Recht auf frühkindliche Bildung und Betreuung gewährleistet werden kann und
die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas vor Ort weiterhin tätig bleiben sowie
neue Fachkräfte gewonnen werden können.
Für eine mögliche Entlastung sieht die
Verwaltung daher folgende Maßnahmen vor:
Ausweitung der FSJ-Kräfte
Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 können
entsprechend des VA-Beschlusses vom 13.04.2010 in Kindertagesstätten mit
mindestens 4 Gruppen FSJ-Kräfte zur Unterstützung der Fachkräfte in den Kitas
eingesetzt werden. Die Kosten hierfür werden von der Stadt getragen. Derzeit
haben 11 der Kindertagesstätten in Vechta mindestens 4 Gruppen und können eine
FSJ-Kraft einstellen, dies führt maximal zu Kosten in Höhe von etwa 93.000 € im
Jahr.
FSJ-Kräfte können und dürfen keine
Fachkräfte ersetzen, sie können jedoch bei der Erledigung von einfachen
Aufgaben unterstützen und sind somit für den Alltag in den Kitas sehr
hilfreich. Dies wird auch seitens der Kita-Leitungen entsprechend gesehen. Ein
weiterer Vorteil der FSJ-Kräfte besteht darin, dass junge Menschen den Beruf
der Erzieherin / des Erziehers kennen lernen und somit möglicherweise die
Fachkräfte der Zukunft sein können.
Seitens der Verwaltung wird daher
vorgeschlagen, dass in (größeren) Kitas mit mindestens 6 Gruppen zur
Unterstützung der Fachkräfte eine zweite FSJ-Kraft eingesetzt werden kann. Bei
derzeit 8 Einrichtungen in Vechta mit dieser Gruppengröße betragen die
zusätzlichen Kosten rd. 67.000 € pro Jahr.
Budget für Integrationshilfskräfte
In den Kitas in der Stadt Vechta, in denen
keine ausgewogene soziokulturelle Situation bzw. Durchmischung gegeben ist,
können zur Entlastung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den
Gruppen Hilfskräfte, sog. „Integrationshilfskräfte“, eingesetzt werden. Der
jeweilige Träger bzw. die Kita ist in der Entscheidung frei, welche Personen
als Integrationshilfskräfte eingesetzt werden, um die pädagogischen Fachkräfte
zu entlasten und zu unterstützen. Hierfür stellt die Stadt Vechta beginnend ab
dem Kita-Jahr 2023/2024 (01.08.2023) diesen derzeit 5 Kitas ein Budget für den
Einsatz von zusätzlichen Integrationshilfskräften zur Verfügung. Das Budget
soll sich nach der Gruppenanzahl und dem Betreuungsumfang der Kita richten. Für
eine Halbtagsgruppe werden 5.000 € und für eine Ganztagsgruppe 7.500 € pro Jahr
gewährt. Krippengruppen sollen hierbei nicht berücksichtigt werden, da in
diesen Gruppen der Einsatz einer dritten Fachkraft möglich ist und seitens des
Landes finanziert wird.
Damit würde pro Jahr beispielsweise einer
Kita mit einer Ganztags- und vier Halbtagsgruppen insgesamt 27.500 € zur
Verfügung stehen.
Die zusätzlichen
Kosten für den Einsatz von Integrationshilfskräften beträgt bei derzeit 5 Kitas
mit insgesamt 19 Halbtags- und 4 Ganztagsgruppen jährlich insgesamt 125.000 €
Das Land stellt den Kitas nach § 31 NKitaG
eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung zur Verfügung.
Außerdem gewährt das Land Mittel für zusätzliches Personal im Rahmen der bis
zum 31.07. d.J. gültigen Richtlinien Qualität. Eine Verlängerung der Richtlinie
für weitere zwei Jahre steht in Aussicht.
Die hier von der Verwaltung vorgeschlagene
Förderung hat eine Gleichstellung von Einrichtungen mit hohem Integrationsaufwand
zum Ziel und ergänzt daher die vorhandenen Landesprogramme. Die Verwaltung wird
diese freiwillige kommunale Förderung dem Land über die kommunalen
Spitzenverbände bekannt geben..