Betreff
Kinderbetreuung in der Stadt Vechta
Hier: Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten
Vorlage
51/007/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„1. Die Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Vechta mit mindestens 6 Gruppen können ab dem kommenden Kita-Jahr 2023/2024 (ab 01.08.2023) für die Unterstützung der Fachkräfte eine 2. FSJ-Kraft einsetzen. Die Kosten werden von der Stadt Vechta getragen. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 30.000 € werden zur Verfügung gestellt.

2. Zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte in Kitas, in denen keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung gegeben ist, weil der Anteil der nicht oder nicht vorrangig Deutsch sprechenden Kinder vergleichsweise hoch ist, können mit Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 (ab 01.08.2023) Integrationshilfskräfte eingesetzt werden. Die Stadt Vechta stellt hierfür den jeweiligen Kita-Trägern ein Budget in Höhe von 5.000 € je Halbtagskindergarten- (ü3) bzw. 7.500 € je Ganztagskindergartengruppe (ü3) zur Verfügung. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 50.000 € werden zur Verfügung gestellt.“

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 in Abänderung der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Vechta mit mindestens 6 Gruppen können ab dem kommenden Kita-Jahr 2023/2024 (ab 01.08.2023) für die Unterstützung der Fachkräfte eine 2. FSJ-Kraft einsetzen. Zusätzlich zu den Kitas ab 4 Gruppen erhalten Kindergärten mit weniger als 4 Gruppen die Kostenerstattung für eine FSJ-Kraft. Die Kosten werden von der Stadt Vechta getragen. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 30.000 € werden zur Verfügung gestellt.

2. Zur Entlastung und Unterstützung der Fachkräfte in Kitas, in denen keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung gegeben ist, weil der Anteil nicht oder nicht vorrangig Deutsch sprechender Kinder vergleichsweise hoch ist, können mit Beginn des Kita-Jahres 2023/2024 (ab 01.08.2023) Unterstützungskräfte eingesetzt werden. Die Stadt Vechta stellt hierfür den jeweiligen Kita-Trägern ein Budget in Höhe von 5.000 € je Halbtagskindergarten- (ü3) bzw. 7.500 € je Ganztagskindergartengruppe (ü3) zur Verfügung. Die für 2023 benötigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 50.000 € werden zur Verfügung gestellt. Diese Regelung wird vorbehaltlich der Diskussion in der Kleinen Kommission im Arbeitskreis Kita beim BMO und entsprechender Berichterstattung im Verwaltungsausschuss getroffen und gilt längstens bis zur Einführung einer dritten Fachkraft in Kindergartengruppen.“


Sachverhalt:

Die Arbeit der Fachkräfte in den Einrichtungen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Anforderungen der Eltern und die unterschiedlichen Erziehungsansichten werden immer größer, die Betreuungszeiten nehmen zu und die Zahl der Kinder mit Förderbedarf ist deutlich gestiegen. Auch die sprachlichen Barrieren spielen eine immer größere Rolle, nicht nur zuletzt durch die Flüchtlings- und Kriegssituation. Dies führt dazu, dass der Anteil an nicht oder nicht vorrangig deutschsprachigen Familien bzw. Kindern in den jeweiligen Kitas im Stadtgebiet unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Folge ist u.a., dass in diesen Kitas bzw. Gruppen nicht alle Plätze belegt werden können, weil keine ausgewogene soziokulturelle Durchmischung erfolgen kann. Dieses erschwert wiederum die tägliche pädagogische Arbeit und damit einhergehend die Integration und das Lernen der deutschen Sprache – insbesondere in diesen Kitas.

In der Stadt Vechta gibt es aktuell 17 Kindertagesstätten, davon sind 3 Einrichtungen reine Krippeneinrichtungen und 3 verfügen ausschließlich über Kindergartengruppen. Von den rd. 1.300 Kindergartenplätzen sind im August 2023 voraussichtlich etwa 1.250 Plätze belegt. Hiervon sind 33 % der Kinder nicht deutschsprachig oder aber nicht vorrangig deutschsprachig. In derzeit 5 dieser 14 Kindertagesstätten liegt der Anteil der Kinder, welche Deutsch als Zweitsprache sprechen (z. T. deutlich) über dem Durchschnitt.

In einigen Kindertagesstätten kommt die Tatsache dazu, dass die Besetzung offener Stellen aufgrund des Fachkräftemangels nicht immer zeitig oder nicht erfolgen kann und erforderliche Nachbesetzungen (Elternzeit, Kündigung, etc.) im Laufe des Kita-Jahres kaum möglich sind. Aufgrund der zunehmend hohen Anforderungen belasten zudem hohe Ausfallzeiten die pädagogische Arbeit. 

Bereits im vergangenen Jahr hat der Verwaltungsausschuss auf Empfehlung dieses Ausschusses, zur Entlastung der Fachkräfte eine Erhöhung der Verfügungszeiten beschlossen. Seit Dezember 2022 können alle Kita-Träger die Verfügungszeit von wöchentlich 7,5 auf 10 Stunden je Gruppe erhöhen, damit den Fachkräften mehr Zeit zur Vorbereitung außerhalb der Betreuungszeit zur Verfügung steht.

Aus Sicht der Verwaltung sind zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kitas im Stadtgebiet weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung der Fachkräfte erforderlich. Ziel der Stadt Vechta hierbei ist, neben der Unterstützung der Fachkräfte, eine insgesamt stadtweit ausgewogene soziokulturelle Situation in allen Kitas im Stadtgebiet zu erreichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass allen Kindern das Recht auf frühkindliche Bildung und Betreuung gewährleistet werden kann und die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas vor Ort weiterhin tätig bleiben sowie neue Fachkräfte gewonnen werden können.

Für eine mögliche Entlastung sieht die Verwaltung daher folgende Maßnahmen vor:

Ausweitung der FSJ-Kräfte

 

Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 können entsprechend des VA-Beschlusses vom 13.04.2010 in Kindertagesstätten mit mindestens 4 Gruppen FSJ-Kräfte zur Unterstützung der Fachkräfte in den Kitas eingesetzt werden. Die Kosten hierfür werden von der Stadt getragen. Derzeit haben 11 der Kindertagesstätten in Vechta mindestens 4 Gruppen und können eine FSJ-Kraft einstellen, dies führt maximal zu Kosten in Höhe von etwa 93.000 € im Jahr.

FSJ-Kräfte können und dürfen keine Fachkräfte ersetzen, sie können jedoch bei der Erledigung von einfachen Aufgaben unterstützen und sind somit für den Alltag in den Kitas sehr hilfreich. Dies wird auch seitens der Kita-Leitungen entsprechend gesehen. Ein weiterer Vorteil der FSJ-Kräfte besteht darin, dass junge Menschen den Beruf der Erzieherin / des Erziehers kennen lernen und somit möglicherweise die Fachkräfte der Zukunft sein können.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass in (größeren) Kitas mit mindestens 6 Gruppen zur Unterstützung der Fachkräfte eine zweite FSJ-Kraft eingesetzt werden kann. Bei derzeit 8 Einrichtungen in Vechta mit dieser Gruppengröße betragen die zusätzlichen Kosten rd. 67.000 € pro Jahr.

Budget für Integrationshilfskräfte

 

In den Kitas in der Stadt Vechta, in denen keine ausgewogene soziokulturelle Situation bzw. Durchmischung gegeben ist, können zur Entlastung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Gruppen Hilfskräfte, sog. „Integrationshilfskräfte“, eingesetzt werden. Der jeweilige Träger bzw. die Kita ist in der Entscheidung frei, welche Personen als Integrationshilfskräfte eingesetzt werden, um die pädagogischen Fachkräfte zu entlasten und zu unterstützen. Hierfür stellt die Stadt Vechta beginnend ab dem Kita-Jahr 2023/2024 (01.08.2023) diesen derzeit 5 Kitas ein Budget für den Einsatz von zusätzlichen Integrationshilfskräften zur Verfügung. Das Budget soll sich nach der Gruppenanzahl und dem Betreuungsumfang der Kita richten. Für eine Halbtagsgruppe werden 5.000 € und für eine Ganztagsgruppe 7.500 € pro Jahr gewährt. Krippengruppen sollen hierbei nicht berücksichtigt werden, da in diesen Gruppen der Einsatz einer dritten Fachkraft möglich ist und seitens des Landes finanziert wird.

Damit würde pro Jahr beispielsweise einer Kita mit einer Ganztags- und vier Halbtagsgruppen insgesamt 27.500 € zur Verfügung stehen.

Die zusätzlichen Kosten für den Einsatz von Integrationshilfskräften beträgt bei derzeit 5 Kitas mit insgesamt 19 Halbtags- und 4 Ganztagsgruppen jährlich insgesamt 125.000 €

Das Land stellt den Kitas nach § 31 NKitaG eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung zur Verfügung. Außerdem gewährt das Land Mittel für zusätzliches Personal im Rahmen der bis zum 31.07. d.J. gültigen Richtlinien Qualität. Eine Verlängerung der Richtlinie für weitere zwei Jahre steht in Aussicht.

Die hier von der Verwaltung vorgeschlagene Förderung hat eine Gleichstellung von Einrichtungen mit hohem Integrationsaufwand zum Ziel und ergänzt daher die vorhandenen Landesprogramme. Die Verwaltung wird diese freiwillige kommunale Förderung dem Land über die kommunalen Spitzenverbände bekannt geben..

 


Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition 3651

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

Folgekosten

jährlich 192.000 €

Finanzierung

Stadt Vechta

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein, sind ggf. im Nachtragshaushalt einzuplanen