Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.04.2023 nach § 56 NKomVG i.V.m. § 10 der GO;
hier: Verwendung von Steuergeldern
Vorlage
I/002/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Der Sachverhalt in der Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie trifft seine Förder-Entscheidungen im Rahmen der Vorgaben/ Richtlinien des Bundesprogrammes ,Demokratie leben´.“

 

Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 in Abänderung der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Antrag der CDU-Fraktion wird nicht weiter verfolgt.“

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erhält die Stadt Vechta eine finanzielle Zuwendung für die Arbeit einer „Lokalen Partnerschaft für Demokratie“ in Höhe von bis zu 125.000 Euro jährlich.

 

Während die Arbeit der Partnerschaft für Demokratie durch die Kreisvolkshochschule Vechta e. V. als externe Koordinierungs- und Fachstelle umgesetzt wird, trifft der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie die Entscheidungen über die Förderung konkreter Maßnahmen und Projekte aus dem sog. „Initiativfond“. Der Begleitausschuss muss mehrheitlich mit Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein.

 

Der Projektträger Contra e. V. hat von der Partnerschaft für Demokratie eine Förderung für eine mehrteilige Doppelveranstaltungsreihe „Der Politische Mittwoch“ erhalten, und zwar für insgesamt vier Termine. Während die Veranstaltung am Mittwochabend an die Öffentlichkeit adressiert ist, richtet sich die Veranstaltung am Donnerstagvormittag an Schulen. Anhand einer Lesung oder eines Vortrages mit anschließender Diskussion will der Projektträger eine Debatte über aktuelle gesellschaftspolitische Themen rund um Demokratie anstoßen, damit sich die Teilnehmenden kritisch mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzen und sich ihre eigene Meinung bilden können. Dabei soll die demokratische Debattenkultur gefördert werden.

 

Die erste Veranstaltung dieser Reihe hat am 01.02.2023 mit dem Titel „Klimakatastrophe und Verantwortung“ stattgefunden. Seitdem veranstaltet Contra e. V. am ersten Mittwoch im Monat eine Lesung oder einen Vortrag mit anschließender Diskussion. Die Partnerschaft für Demokratie hatte beschlossen, insgesamt vier Veranstaltungen dieser Art zu fördern und dem Verein Contra e. V. hierfür einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erteilt. Nach der ersten Veranstaltung, um die es hier im Wesentlichen geht, haben verschiedene Mitglieder des Begleitausschusses sowie der Vertreter der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie mit dem Projektträger Contra e. V. ein Kritikgespräch geführt, in welchem die Veranstaltung erörtert worden ist. Ergebnis dieses Gespräches war, dass die Veranstaltung mit der „Letzten Generation“ nicht gefördert wird, aber der Begleitausschuss an seiner Zusage festhält, vier – weitere – Veranstaltungen zu fördern. Zusätzlich sind für die übergeordnete Planung der gesamten nun fünfteiligen Veranstaltungsreihe beim Projektträger Contra e. V. selbst Kosten im Umfang von 401,65 Euro inklusive MWSt. entstanden. Die letzte geförderte Veranstaltung wird am Mittwoch, den 7. Juni 2023 stattfinden. Der Begleitausschuss hält es für richtig, sich – kritisch - mit gesellschaftspolitischen Themen und Bewegungen auseinanderzusetzten.

 

Die Verwaltung hat im Rat am 13. März 2023 bereits umfangreich auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema geantwortet. Auf die in diesem Protokoll enthaltenen ergänzenden Informationen und die dezidierte Beantwortung der Fragen wird verwiesen.

 

Die Partnerschaft für Demokratie arbeitet nach einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05. August 2019 mit entsprechenden Änderungen (veröffentlicht in: Gemeinsames Ministerialblatt aus September 2022, Seite 810 ff.). Diese Richtlinie enthält unter anderem Regelungen zu Förderziel und Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen. In Abschnitt III Absatz (5) der Richtlinie heißt es wörtlich: „Die Träger aller geförderter Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.“ Daneben gibt es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit Stand 27.10.2022, nach welchen die Partnerschaft für Demokratie arbeitet.

 

Die CDU-Fraktion möchte mit dem Antrag den Beschluss herbeiführen, dass „Steuergelder nur für Veranstaltungen verwendet werden dürfen, deren Organisatoren und Referenten sich uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.“  Außerdem sollten Gelder für die Veranstaltung am 01.02.2023 zurückgezahlt werden.

 

Wie bereits erörtert arbeiten die Partnerschaft für Demokratie und deren Begleitausschuss im Rahmen der Richtlinien und Handlungsgrundsätze des Programms „Demokratie Leben!“, welche durch das Bundesfamilienministerium aufgestellt worden sind. Nach Ansicht der Verwaltung bedarf es daher keiner weiteren kommunalen Regelungen. Diese sind auch nicht angezeigt. Die kritische Würdigung der an Rede stehenden Veranstaltung auch durch die Mitglieder des Begleitausschusses selbst zeigt, dass sich diese ihrer Verantwortung bewusst sind.

 

Die Veranstaltung am 01.02.2023 wurde von der Partnerschaft für Demokratie wie bereits ausgeführt nicht gefördert. Dementsprechend können auch keine Gelder zurückgefordert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja  nein

Haushaltsposition

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

 

Folgekosten

 

 

Finanzierung

 

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein