hier: Verwendung von Steuergeldern
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und
Soziales schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Der Sachverhalt in der Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Der
Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie trifft seine
Förder-Entscheidungen im Rahmen der Vorgaben/ Richtlinien des Bundesprogrammes
,Demokratie leben´.“
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales hat in
seiner Sitzung am 01.06.2023 in Abänderung der Beschlussempfehlung der
Verwaltung folgenden Beschluss gefasst:
„Der Antrag der CDU-Fraktion wird nicht weiter verfolgt.“
Sachverhalt:
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ erhält die Stadt Vechta eine finanzielle Zuwendung für die Arbeit einer
„Lokalen Partnerschaft für Demokratie“ in Höhe von bis zu 125.000 Euro
jährlich.
Während die Arbeit der Partnerschaft für
Demokratie durch die Kreisvolkshochschule Vechta e. V. als externe
Koordinierungs- und Fachstelle umgesetzt wird, trifft der Begleitausschuss der
Partnerschaft für Demokratie die Entscheidungen über die Förderung konkreter
Maßnahmen und Projekte aus dem sog. „Initiativfond“. Der Begleitausschuss muss
mehrheitlich mit Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt sein.
Der Projektträger Contra e. V. hat von der
Partnerschaft für Demokratie eine Förderung für eine mehrteilige
Doppelveranstaltungsreihe „Der Politische Mittwoch“ erhalten, und zwar für
insgesamt vier Termine. Während die Veranstaltung am Mittwochabend an die
Öffentlichkeit adressiert ist, richtet sich die Veranstaltung am
Donnerstagvormittag an Schulen. Anhand einer Lesung oder eines Vortrages mit
anschließender Diskussion will der Projektträger eine Debatte über aktuelle
gesellschaftspolitische Themen rund um Demokratie anstoßen, damit sich die
Teilnehmenden kritisch mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzen und
sich ihre eigene Meinung bilden können. Dabei soll die demokratische
Debattenkultur gefördert werden.
Die erste Veranstaltung dieser Reihe hat
am 01.02.2023 mit dem Titel „Klimakatastrophe und Verantwortung“ stattgefunden.
Seitdem veranstaltet Contra e. V. am ersten Mittwoch im Monat eine Lesung oder
einen Vortrag mit anschließender Diskussion. Die Partnerschaft für Demokratie
hatte beschlossen, insgesamt vier Veranstaltungen dieser Art zu fördern
und dem Verein Contra e. V. hierfür einen entsprechenden Zuwendungsbescheid
erteilt. Nach der ersten Veranstaltung, um die es hier im Wesentlichen geht,
haben verschiedene Mitglieder des Begleitausschusses sowie der Vertreter der
Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie mit dem
Projektträger Contra e. V. ein Kritikgespräch geführt, in welchem die
Veranstaltung erörtert worden ist. Ergebnis dieses Gespräches war, dass die
Veranstaltung mit der „Letzten Generation“ nicht gefördert wird, aber
der Begleitausschuss an seiner Zusage festhält, vier – weitere – Veranstaltungen
zu fördern. Zusätzlich sind für die übergeordnete Planung der gesamten
nun fünfteiligen Veranstaltungsreihe beim Projektträger Contra e. V. selbst
Kosten im Umfang von 401,65 Euro inklusive MWSt. entstanden. Die letzte
geförderte Veranstaltung wird am Mittwoch, den 7. Juni 2023 stattfinden. Der
Begleitausschuss hält es für richtig, sich – kritisch - mit
gesellschaftspolitischen Themen und Bewegungen auseinanderzusetzten.
Die Verwaltung hat im Rat am 13. März 2023
bereits umfangreich auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema
geantwortet. Auf die in diesem Protokoll enthaltenen ergänzenden Informationen
und die dezidierte Beantwortung der Fragen wird verwiesen.
Die Partnerschaft für Demokratie arbeitet
nach einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 05. August 2019 mit entsprechenden Änderungen
(veröffentlicht in: Gemeinsames Ministerialblatt aus September 2022, Seite 810
ff.). Diese Richtlinie enthält unter anderem Regelungen zu Förderziel und
Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger und
Zuwendungsvoraussetzungen. In Abschnitt III Absatz (5) der Richtlinie heißt es
wörtlich: „Die Träger aller geförderter Maßnahmen müssen auf dem Boden der
freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Näheres regelt der
Zuwendungsbescheid.“ Daneben gibt es vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend „Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich
Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit Stand 27.10.2022,
nach welchen die Partnerschaft für Demokratie arbeitet.
Die CDU-Fraktion möchte mit dem Antrag den
Beschluss herbeiführen, dass „Steuergelder nur für Veranstaltungen verwendet
werden dürfen, deren Organisatoren und Referenten sich uneingeschränkt zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.“ Außerdem sollten Gelder für die Veranstaltung
am 01.02.2023 zurückgezahlt werden.
Wie bereits erörtert arbeiten die Partnerschaft
für Demokratie und deren Begleitausschuss im Rahmen der Richtlinien und
Handlungsgrundsätze des Programms „Demokratie Leben!“, welche durch das
Bundesfamilienministerium aufgestellt worden sind. Nach Ansicht der Verwaltung
bedarf es daher keiner weiteren kommunalen Regelungen. Diese sind auch nicht
angezeigt. Die kritische Würdigung der an Rede stehenden Veranstaltung auch
durch die Mitglieder des Begleitausschusses selbst zeigt, dass sich diese ihrer
Verantwortung bewusst sind.
Die Veranstaltung am 01.02.2023 wurde von
der Partnerschaft für Demokratie wie bereits ausgeführt nicht gefördert.
Dementsprechend können auch keine Gelder zurückgefordert werden.