Beschlussempfehlung:
1)
Die Werkleitung wird beauftragt
die nötigen Vergabeverfahren vorzubereiten und vollumfänglich durchzuführen.
Der in der Sitzung präsentierte Standort für E-Ladestationen soll umgesetzt
werden; die Karte wird der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage beigefügt.
2)
Die für den Ausbau benötigten
Finanzmittel über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Vechta 2023 ff
auszuweisen. Zur Finanzierung der zusätzlichen Elektro-Ladepunkte zum Ausbau
der Elektromobilen Ladeinfrastruktur wird eine Kreditaufnahme von ca. 120.000 €
(netto) beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der
Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom
05.02.2007“ abgeschlossen werden. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende
eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.
Sachverhalt:
Der vom
Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossene
Wirtschaftsplan für das Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2023 ff.
sieht im Vermögensplan die
Errichtung von weiteren Elektro-Ladepunkten für den Ausbau elektromobiler
Ladeinfrastruktur vor. Durch diese Maßnahme soll das bereits
bestehende Netz sinnvoll erweitert werden und somit die Attraktivität der
Elektromobilität weiter gefördert werden. Hierfür soll eine sog.
„Schnellladesäule“ mit bis zu 150/300 kW errichtet werden. Der beabsichtigte
Standort ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Für den Ausbau der Elektromobilität sind im
Wirtschaftsplan 2023 Gesamtkosten in Höhe von 420.000 € (netto) eingeplant.
Nach derzeitigen Kostenkalkulation wird sich die Maßnahme auf ca. 120.000 €
(netto) belaufen. Diese soll durch Kapitalmarkmittel finanziert werden.
Die Betriebsführung der E-Ladesäulen soll
durch das Wasserwerk Vechta erfolgen. Die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des
Wirtschaftsplanes werden seitens des Wasserwerkes in einer Spartenrechnung für
die Elektromobilität vorgenommen. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende
eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.
Da die Konditionen für Kredite am Kapitalmarkt
fast täglichen Schwankungen unterliegen, halten sich die Kreditinstitute nur
maximal einen Tag an ein Kreditangebot gebunden. Für den erforderlichen
Beschluss kann daher kein Festkreditangebot eingeholt werden.