Betreff
Ausbau der Elektromobilität; hier: Vergabeangelegenheit und Finanzierung einer investiven Maßnahme durch Kreditaufnahme
Vorlage
WW/008/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1)      Die Werkleitung wird beauftragt die nötigen Vergabeverfahren vorzubereiten und vollumfänglich durchzuführen. Der in der Sitzung präsentierte Standort für E-Ladestationen soll umgesetzt werden; die Karte wird der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage beigefügt.

 

2)      Die für den Ausbau benötigten Finanzmittel über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Vechta 2023 ff auszuweisen. Zur Finanzierung der zusätzlichen Elektro-Ladepunkte zum Ausbau der Elektromobilen Ladeinfrastruktur wird eine Kreditaufnahme von ca. 120.000 € (netto) beschlossen. Ein Kreditvertrag kann entsprechend der „Richtlinie der Stadt Vechta für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten vom 05.02.2007“ abgeschlossen werden. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.

 

 

Sachverhalt:

Der vom Rat der Stadt Vechta in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossene Wirtschaftsplan für das Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2023 ff. sieht im Vermögensplan die Errichtung von weiteren Elektro-Ladepunkten für den Ausbau elektromobiler Ladeinfrastruktur vor. Durch diese Maßnahme soll das bereits bestehende Netz sinnvoll erweitert werden und somit die Attraktivität der Elektromobilität weiter gefördert werden. Hierfür soll eine sog. „Schnellladesäule“ mit bis zu 150/300 kW errichtet werden. Der beabsichtigte Standort ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

 

Für den Ausbau der Elektromobilität sind im Wirtschaftsplan 2023 Gesamtkosten in Höhe von 420.000 € (netto) eingeplant. Nach derzeitigen Kostenkalkulation wird sich die Maßnahme auf ca. 120.000 € (netto) belaufen. Diese soll durch Kapitalmarkmittel finanziert werden.

Die Betriebsführung der E-Ladesäulen soll durch das Wasserwerk Vechta erfolgen. Die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Wirtschaftsplanes werden seitens des Wasserwerkes in einer Spartenrechnung für die Elektromobilität vorgenommen. Der sich ergebene Defizitbetrag wird am Ende eines Wirtschaftsjahres durch den Haushalt der Stadt Vechta ausgeglichen.

 

Da die Konditionen für Kredite am Kapitalmarkt fast täglichen Schwankungen unterliegen, halten sich die Kreditinstitute nur maximal einen Tag an ein Kreditangebot gebunden. Für den erforderlichen Beschluss kann daher kein Festkreditangebot eingeholt werden.