Beschlussempfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung
vor:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
ein kommunales Energiemanagement einzurichten und zu verstetigen sowie in
diesem Zuge im Rahmen der „Nationalen Klimainitiative“ (NKI) einen Förderantrag
für die Einrichtung eines Energiemanagements zu stellen. Die nötigen
Haushaltsmittel werden bei den Haushaltsplanungen für die Jahre 2024, 2025 und
2026 berücksichtigt. Die erforderliche Stelle wird im Stellenplan 2024
berücksichtigt.“
Sachverhalt:
Ein Energiemanagement in der
Kommunalverwaltung bedeutet, dass die Energieversorgung und -nutzung in den
kommunalen Einrichtungen und Gebäuden systematisch erfasst und analysiert wird.
Auf dieser Grundlage können dann effektive Maßnahmen zur Energieeinsparung und
zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt werden. Dabei können
verschiedene Bereiche wie Gebäude- und Anlagentechnik, Beleuchtung, Wärme- und
Kälteversorgung sowie Mobilität berücksichtigt werden.
Die Bedeutung des kommunalen Energiemanagements
wird durch die sukzessive Ausweitung kommunaler Pflichtaufgaben forciert. Hier
ist zunächst die Pflicht zur Erstellung von Energieberichten zu nennen, die
seit 2022 gilt (NKlimaG). Diese Pflicht setzt eine umfangreiche
Auseinandersetzung mit den energetischen Gegebenheiten der eigenen
Liegenschaften voraus. Des Weiteren verlangt das NKlimaG die Erstellung und
Fortschreibung eines Wärmeplans für Ober- und Mittelzentren. Hinzu kommen auf
der Bundesebene die Verpflichtungen zur Durchführung eines hydraulischen
Abgleichs für alle Liegenschaften mit mehr als 1.000m² Nutzfläche aus der
Energieeinsparverordnung bis 2024. Zusätzlich liegen Referentenentwürfe für
Gesetze vor, die die Pflichtaufgabe der Kommunen ausweiten und mit konkreten
Einsparzielen versehen. So sieht der Entwurf des “Gesetzes zur Steigerung der
Energieeffizienz, Verbesserung des Klimaschutzes im Immissionsschutzrecht und
zur Umsetzung von EU-Recht” eine Einsparung des kommunalen Energieverbrauchs
von jährlich 2% bis zum Jahr 2045 vor. Hinzu kommt zusätzlich natürlich die
Daueraufgabe des angepassten Ausbaus erneuerbarer Energien und die Erstellung
von Energiekonzepten.
Dies erfordert zum ersten einen
großen personellen Aufwand, der aktuell ausschließlich vom
Klimaschutzmanagement unter Unterstützung des Fachdienstes 65
(Gebäudemanagement) übernommen wird. Weiter entsteht daraus eine hohe
Anforderung in Bezug auf technische Auf- und Umrüstung. Hier sind die
dringendsten Schritte zum einen die Erhebung des Status Quo auf der Ebene der
kommunalen Liegenschaften und die Erstellung von Sanierungsfahrplänen zur
Modernisierung. Zum anderen gilt es, das Energiemonitoring zu optimieren. Dazu
muss die Mess- und Bedientechnik optimiert und digitalisiert werden. Vor allem
die Einbindung der Messtechnik in das LoRaWan-Netz birgt dabei ein hohes
Potential zur Effizienzsteigerung. Hinzu kommt natürlich die Daueraufgabe der
Ausbauplanung Erneuerbarer Energien. Nachfolgend sind die Arbeitspakete des
Energiemanagements stichpunktartig aufgelistet:
- Etablierung
organisatorischer Strukturen für das EM
- Zertifizierung des EM nach
Kom.EMS
- Umsetzung Hydraulischer
Abgleich
- Monatliches
Energiecontrolling
- Erarbeitung und jährliche
Aktualisierung des jährlichen Energieberichts
- Interne Kommunikation und
Nutzersensibilisierung
- Gebäudebegehung, Erfassung
Zählerstruktur und Anlagentechnik
- Gebäude Priorisierung auf
Grundlage der Verbrauchsanteile und Verbrauchskennwerte
- Erstellung von
Maßnahmen-Katalogen zur energetischen Optimierung der eigenen
Liegenschaften
- Planung des Ausbaus
erneuerbarer Energien
- Rechnungscontrolling
- Unterstützung bei Sanierungs-
und Neubaumaßnahmen
Daraus ergibt sich zusätzlich die
Notwendigkeit nach qualifiziertem Personal in Form eines Energiemanagers. Die
Einstellung eines Energiemanagers bringt nämlich eine Reihe von Vorteilen mit
sich, die dazu beitragen können, ein kommunales Energiemanagement erfolgreich
umzusetzen und kontinuierlich zu verbessern. Dieses Fachpersonal kann durch
seine Expertise die Umsetzung der Pflichtaufgaben verantworten, ohne dass man
auf die Beauftragung von externen Dienstleistern angewiesen ist. Ein
Energiemanager kann zudem die Umsetzung des kommunalen Energiemanagements
kontinuierlich koordinieren und überwachen, um sicherzustellen, dass die
geplanten Maßnahmen effektiv umgesetzt und die angestrebten Ziele erreicht
werden. Hierbei ist er eine wichtige Ergänzung des kommunalen Klimaschutzes.
Einsparpotenziale
Aus der Einrichtung eines
umfangreichen Energiemanagements ergeben sich Einsparpotentiale auf mehreren Ebenen.
Neben der Steigerung der Energieeffizienz und der damit einhergehenden
Reduktion der THG-Emissionen ist es vor allem auch der monetäre Faktor, den es
hervorzuheben gilt.
Die wissenschaftlichen Schätzungen
gehen davon aus, dass durch die Einrichtung eines kommunalen Energiemanagements
fünf bis zehn Prozent des Energieverbrauchs eingespart werden können. Ausgehend
von einer sehr konservativen Annahme ergeben sich daraus für Vechta folgende
Einsparungen:
Im Jahr 2021 wurde für Strom ein
Betrag von ca. 300.000 € fällig. Hinzu kommen ca. 500.000 € für Gas. In Gänze
musste die Stadt Vechta also etwa 800.000 € an Energiekosten aufbringen. Geht
man von einem Einsparpotential von 5 - 10 % durch ein Energiemanagement für die
Projektlaufzeit von drei Jahren aus, ergibt sich eine jährliche Einsparung von
40.000 - 80.000 € bzw. eine Einsparung von 120.000 bis 240.000 € über die
gesamte Projektlaufzeit. Unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung
bei Gas (Ø 9,34 ct/ kWh) und Strom (Ø 34,96 ct/ kWh) kann von einer Verdopplung
der Energiekosten ausgegangen werden[1], was wiederum zu Ersparnissen von
80.000 – 160.000 € per Anno bzw. zu einer absoluten Einsparung von bis zu
480.00 € führen kann. Bezogen auf die Treibhausgasbilanz bedeutet dies, dass
eine Einsparung von bis zu 32.000 Tonnen CO2-Äquivalente erzielt werden kann,
was einen bedeutenden Schritt zur Erfüllung der Klimaziele darstellt.
Förderantrag
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements. Die Förderquote
beträgt 70% der förderfähigen Ausgaben. Auf dieser Grundlage wurde seitens des
Klimaschutzmanagements ein Antrag zur Förderung eines kommunalen
Energiemanagements ausgearbeitet. Der Förderantrag beinhaltet die in Tab. 1
aufgelisteten Bestandteile:
Tab. 1 Bestandteile des Förderantrags
„Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“
Insgesamt entsteht so ein
Förderprojekt mit einem Gesamtvolumen von 283.956,76 €. Bei einer Förderquote
von 70% bleibt ein Eigenanteil für die Stadt Vechta von insgesamt 85.187,03 €
bzw. jährlich 28.395,68 € für die Jahre 2024, 2025 und 2026. Stellt man nun die
Kosten den zu erwartenden Einsparungen gegenüber, zeigt sich, dass das
Energiemanagement im besten Fall schon nach dem ersten Jahr, spätestens aber
nach zwei Jahren amortisiert ist. Grundvoraussetzung für die Beantragung der
Fördermittel ist ein Beschluss des Stadtrates zur Einführung eines
Energiemanagements.
Gesamteinschätzung
Durch ein kommunales
Energiemanagement können erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden, da der
Energieverbrauch reduziert wird. Darüber hinaus trägt es zur Verbesserung der
Treibhausgasbilanz bei und leistet somit einen zentralen Beitrag zum
Klimaschutz. Auch die öffentliche Wahrnehmung der Kommune wird positiv
beeinflusst, da sie als Vorbild und Vorreiter im Bereich der Nachhaltigkeit
agiert. Zusätzlich ist zu sagen, dass die Einrichtung eines kommunalen
Energiemanagements mittelfristig zur Pflichtaufgabe für Städte und Gemeinden
wird. Daher bietet es sich an, sich frühzeitig auf den Weg der Umsetzung zu
machen und die jetzt noch bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes zu nutzen.