Betreff
Bebauungsplan Nr. 197 „Radweg Vechta – Lohne";
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
61/034/2023
Aktenzeichen
51.20.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Zur planungsrechtlichen Absicherung einer durchgängigen, kreuzungsfreien Radwegeverbindung zwischen Vechta und Lohne wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Radweg Vechta – Lohne“ beschlossen.“

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

Sachverhalt:

Anlass und Ziel der Planung

Zwischen den Mittelzentren Vechta und Lohne befinden sich z. T. parallel entlang der Bahnstrecke Feldwege, die überwiegend durch die Landwirtschaft, Anlieger und Radfahrer genutzt werden und nur schlecht befestigt sind.

Die vorhandenen Wege weisen sehr unterschiedliche Eignung für die Nutzung durch Radverkehr auf und sind z.T. umwegig und nicht attraktiv, um per Fahrrad, abseits der stark frequentierten Landesstraße L 846 (Lohner Straße / Vechtaer Straße), zwischen den beiden Städten zu verkehren. Darüber hinaus wird häufiger die Bahnstrecke Bremen – Osnabrück über unbeschrankte Bahnübergänge gequert, was wiederum ein erhebliches Gefahrenpotential birgt.

Durch den Ausbau der unbefestigten Streckenabschnitte, der Nutzung vorhandener Radwege innerhalb des Siedlungsbereiches und der teilweisen Verlagerung dieses Radwegs auf die Südostseite der Bahntrasse könnte eine durchgängige, kreuzungsfreie Radwegeverbindung zwischen Vechta und Lohne hergestellt werden.

Durch eine solche schnelle, geradlinige Verbindung der beiden Mittelzentren könnte eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für Radfahrer erzielt werden und damit ein Schritt in die gebotene Mobilitätswende insbesondere in Bezug auf die tagtäglichen Pendlerbewegungen erreicht werden.

Da der Planbereich aktuell im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist bzw. kein Bebauungsplan hierfür existiert, ist es zur planungsrechtlichen Absicherung des Radwegs erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern sowie einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Stadt Lohne ist ihrerseits dabei, durch die Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne und des Bebauungsplanes Nr. 201 für den Bereich des „Radwegs Lohne – Vechta“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Das Plankonzept wird in der Sitzung vorgestellt.


 

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst eine ca. 5.825 m² große Fläche östlich der Bahnstrecke Bremen – Osnabrück bzw. südlich der Hagen-Ringstraße.

Der nördliche Teilbereich mit Anschluss an die Hagen-Ringstraße befindet sich im Eigentum der Stadt Vechta, der südliche Teilbereich befindet sich in Privateigentum.

Nutzungen / Städtebauliche Situation

Zurzeit werden die Flächen im Plangebiet weitgehend landwirtschaftlich genutzt.

Natur- und Umwelt

Die durch das Planvorhaben berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch die Aussagen der o. g. Fach-planungen werden in die Planung eingestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Kosten der Bauleitplanung

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein