Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
20/007/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des geänderten Investitionsprogramms wird beschlossen.“

 

Sachverhalt:

Aufgrund von verschiedenen Maßnahmen bzw. gefassten Beschlüssen ergeben sich Änderungen bzw. Ergänzungen von Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2023, die im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 115 NKomVG haushaltsrechtlich beordnet werden müssen.

 

Durch die Änderungen/Ergänzungen erhöhen sich die Haushaltsmittel wie folgt:

 

 

die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf

 

-EURO-

-EURO-

-EURO-

-EURO-

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

Ordentliche Erträge

74.415.400

623.000

 

75.038.400

Ordentliche Aufwendungen

80.046.400

583.000

 

80.629.400

Außerordentliche Erträge

0

 

 

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

 

 

0

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

70.006.600

623.000

 

70.629.600

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

69.049.100

583.000

 

69.632.100

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

7.651.600

130.000

 

7.781.600

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

29.054.100

1.174.500

 

30.228.600

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

13.480.600

 

 

13.480.600

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

800.000

 

 

800.000

Nachrichtlich

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

91.138.800

753.000

 

91.891.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

98.903.200

1.757.500

 

100.660.700

 

Darüber hinaus ist der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 5.140.000 € auf 10.785.000 € zu erhöhen.

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes ist anliegend beigefügt.

 

Durch die geänderten bzw. ergänzten Haushaltspositionen im 1. Nachtrag 2023 entsteht im Finanzhaushalt ein zusätzliches Finanzierungsdefizit in Höhe von 1.004.500 €. Diese Finanzierungsdefizit wird durch eine Entnahme aus liquiden Mitteln gedeckt.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes sowie für die Änderung des Investitionsprogrammes zuständig.