Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:
„Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des geänderten Investitionsprogramms wird beschlossen.“
Sachverhalt:
Aufgrund von verschiedenen Maßnahmen bzw. gefassten Beschlüssen ergeben sich Änderungen bzw. Ergänzungen von Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2023, die im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 115 NKomVG haushaltsrechtlich beordnet werden müssen.
Durch die Änderungen/Ergänzungen erhöhen sich die Haushaltsmittel wie folgt:
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge |
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf |
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-EURO- |
-EURO- |
-EURO- |
-EURO- |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
||||
Ordentliche Erträge |
74.415.400 |
623.000 |
|
75.038.400 |
Ordentliche
Aufwendungen |
80.046.400 |
583.000 |
|
80.629.400 |
Außerordentliche
Erträge |
0 |
|
|
0 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
0 |
|
|
0 |
Finanzhaushalt |
||||
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
70.006.600 |
623.000 |
|
70.629.600 |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
69.049.100 |
583.000 |
|
69.632.100 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
7.651.600 |
130.000 |
|
7.781.600 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
29.054.100 |
1.174.500 |
|
30.228.600 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
13.480.600 |
|
|
13.480.600 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
800.000 |
|
|
800.000 |
Nachrichtlich |
||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts |
91.138.800 |
753.000 |
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91.891.800 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des
Finanzhaushalts |
98.903.200 |
1.757.500 |
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100.660.700 |
Darüber hinaus ist der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 5.140.000 € auf 10.785.000 € zu erhöhen.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes ist anliegend beigefügt.
Durch die geänderten bzw. ergänzten Haushaltspositionen im 1. Nachtrag 2023 entsteht im Finanzhaushalt ein zusätzliches Finanzierungsdefizit in Höhe von 1.004.500 €. Diese Finanzierungsdefizit wird durch eine Entnahme aus liquiden Mitteln gedeckt.
Gemäß § 58 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung einschl. des Nachtragshaushaltsplanes sowie für die Änderung des Investitionsprogrammes zuständig.