Beschlussempfehlung:
Der Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:
„Aufgrund des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH, vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2022 und des vom Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den im Prüfungsbericht niedergelegten Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht hiermit fest.
Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiv- und Passivseite auf je 12.310.011,85 Euro. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 wird mit 3.204,96 Euro festgestellt.
Der für das Wirtschaftsjahr 2022 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 3.204,96 Euro wird der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt.
Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese
Feldhaus GmbH hat die Pflichtprüfung des Wasserwerkes Vechta für das
Wirtschaftsjahr 2022 vorgenommen und hierüber einen Bericht angefertigt. Der
Prüfungsbericht enthält im Wesentlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss und
zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.
Die Bilanz vom 31.12.2022 schließt auf der
Aktiv- und Passivseite mit 12.310.011,85 Euro ab.
Aus Gründen der besseren Transparenz werden
für die Betriebssparten Wasser, BHKW, Elektromobilität und Photovoltaikanlagen
jeweils eigene Erfolgsrechnungen geführt. Der Jahresabschluss enthält die
Erfolgsrechnung für das reine Wassergeschäft, eine Erfolgsrechnung für das
BHKW, eine Erfolgsrechnung für Elektromobilität, eine Erfolgsrechnung für
Photovoltaikanalgen und eine Erfolgsrechnung für den gesamten Eigenbetrieb
Wasserwerk.
Die Gewinn- und Verlustrechnung Wasserwerk
gesamt weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn in Höhe von 3 T€ aus. Die
einzelnen Erfolgsrechnungen für die jeweiligen Sparten sind im Prüfungsbericht
ersichtlich.
Eigenkapital
Das Eigenkapital lt. Bilanz zum 31.12.2022
betrug 6.041.385,35 Euro (einschließlich Gewinn 2021).
Der
Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich auf 49,08 % (2021 =
56,85 %).
Investitionen
Die Anlagenzugänge im Jahre 2022 betrugen
insgesamt 3,3 Mio. €.
Zur Finanzierung des Anlagevermögens stehen
neben dem Eigenkapital langfristige Fremdmittel i. H. v. 4.496 T€ zur
Verfügung. Im Jahr 2022 liegt eine Unterdeckung in Höhe von 782 T€ vor.
Prüfungsschwerpunkte
·
Existenz
und Bewertung des Anlagevermögens
·
Existenz
und Bewertung der empfangenen Ertragszuschüsse
·
Bewertung
der sonstigen Rückstellungen
·
Vollständigkeit
und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Vechta
·
Vollständigkeit
und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten
Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers
Prüfungsauftrag vom 19. September 2022 war
den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung
sowie den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr gem. § 316 ff. HGB zu prüfen und
über das Prüfungsergebnis Bericht zu erstatten. Auftragsgemäß erstreckte sich
die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung gem. § 157
Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) i.V.m. § 30
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 sowie zu den
wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen.
Ferner war auftragsgemäß gem. § 157 NKomVG
i.V.m. § 30 EigBetrVO in der Fassung vom 27. Januar 2011 die Ordnungsmäßigkeit
der Werkleitung zu prüfen sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung
zu nehmen.
Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers wurde erteilt und ist im Prüfungsbericht ersichtlich.
Schlussbemerkung
Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem
Gewinn von 3.204,96 Euro. Der Gewinn sollte zur Aufstockung des Eigenkapitals
der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt werden.
Nach § 35 der Eigenbetriebsverordnung stellt
der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest und beschließt über die
Entlastung der Werkleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinnes.
Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022
sowie des Prüfungsberichtes erfolgt gemäß den entsprechenden Regelungen der
zurzeit gültigen Eigenbetriebsverordnung.