Betreff
Eigenbetrieb Wasserwerk Wirtschaftsjahr 2023 hier: Prüfung zum Jahresabschluss und Lagebericht 2022
Vorlage
WW/009/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA / Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

„Aufgrund des von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH, vorgelegten Prüfberichtes über die Durchführung der Pflichtprüfung beim Wasserwerk Vechta für das Wirtschaftsjahr 2022 und des vom Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Vechta erteilten Feststellungsvermerkes stellt der Rat der Stadt Vechta den im Prüfungsbericht niedergelegten Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht hiermit fest.

 

Die Gesamtbilanzsumme beläuft sich auf der Aktiv- und Passivseite auf je 12.310.011,85 Euro. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 wird mit 3.204,96 Euro festgestellt.

 

Der für das Wirtschaftsjahr 2022 ausgewiesene Gewinn in Höhe von 3.204,96 Euro wird der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt.

 

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“

 

Sachverhalt:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus GmbH hat die Pflichtprüfung des Wasserwerkes Vechta für das Wirtschaftsjahr 2022 vorgenommen und hierüber einen Bericht angefertigt. Der Prüfungsbericht enthält im Wesentlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

 

Die Bilanz vom 31.12.2022 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 12.310.011,85 Euro ab.

 

Aus Gründen der besseren Transparenz werden für die Betriebssparten Wasser, BHKW, Elektromobilität und Photovoltaikanlagen jeweils eigene Erfolgsrechnungen geführt. Der Jahresabschluss enthält die Erfolgsrechnung für das reine Wassergeschäft, eine Erfolgsrechnung für das BHKW, eine Erfolgsrechnung für Elektromobilität, eine Erfolgsrechnung für Photovoltaikanalgen und eine Erfolgsrechnung für den gesamten Eigenbetrieb Wasserwerk.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung Wasserwerk gesamt weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn in Höhe von 3 T€ aus. Die einzelnen Erfolgsrechnungen für die jeweiligen Sparten sind im Prüfungsbericht ersichtlich.

 

Eigenkapital

 

Das Eigenkapital lt. Bilanz zum 31.12.2022 betrug 6.041.385,35 Euro (einschließlich Gewinn 2021).

 Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich auf 49,08 % (2021 = 56,85 %).

 

Investitionen

 

Die Anlagenzugänge im Jahre 2022 betrugen insgesamt 3,3 Mio. €.

Zur Finanzierung des Anlagevermögens stehen neben dem Eigenkapital langfristige Fremdmittel i. H. v. 4.496 T€ zur Verfügung. Im Jahr 2022 liegt eine Unterdeckung in Höhe von 782 T€ vor.

 

Prüfungsschwerpunkte

 

·                    Existenz und Bewertung des Anlagevermögens

·                    Existenz und Bewertung der empfangenen Ertragszuschüsse

·                    Bewertung der sonstigen Rückstellungen

·                    Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Vechta

·                    Vollständigkeit und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Prüfungsauftrag vom 19. September 2022 war den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht für dieses Geschäftsjahr gem. § 316 ff. HGB zu prüfen und über das Prüfungsergebnis Bericht zu erstatten. Auftragsgemäß erstreckte sich die Prüfung auf die Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung gem. § 157 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) i.V.m. § 30 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen.

 

Ferner war auftragsgemäß gem. § 157 NKomVG i.V.m. § 30 EigBetrVO in der Fassung vom 27. Januar 2011 die Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung zu prüfen sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen.

 

Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers wurde erteilt und ist im Prüfungsbericht ersichtlich.

 

Schlussbemerkung

 

Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Gewinn von 3.204,96 Euro. Der Gewinn sollte zur Aufstockung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage des Wasserwerkes zugeführt werden.

 

Nach § 35 der Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest und beschließt über die Entlastung der Werkleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinnes.

 

Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 sowie des Prüfungsberichtes erfolgt gemäß den entsprechenden Regelungen der zurzeit gültigen Eigenbetriebsverordnung.