Betreff
Wirtschaftsjahr 2023; Durchführung der Pflichtprüfung des Wasserwerkes hier: Auftragsvergabe
Vorlage
WW/010/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS WSLP GmbH WPG, Bremer Straße 28, 49377 Vechta wird beauftragt, zur Angebotssumme von 11.900 € (netto), die Jahresabschlussprüfung des Wasserwerkes nach § 157 Abs. 1 NKomVG für das Wirtschaftsjahr 2023 durchzuführen.“

 

Sachverhalt:

Gem. § 157 Abs. 1 NKomVG obliegt die gesetzliche Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebes dem für die Gemeinde zuständigen Rechnungsprüfungsamt (RPA). Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder andere Dritte beauftragen oder zulassen, dass die Beauftragung im Einvernehmen mit dem RPA unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt. Die Kosten der Jahresabschlussprüfung trägt der Eigenbetrieb.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freese Feldhaus Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Sprengepielstraße 38 in 49377 Vechta durchgeführt.

 

Die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll auch für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 erfolgen. Aus diesem Grund hat das Rechnungsprüfungsamt das Wasserwerk beauftragt diese Leistung zu vergeben. Es wurden mehrere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Nach rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung stellt das Angebot für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der ECOVIS WSLP GmbH WPG, Bremer Straße 28, 49377 Vechta mit einem Angebotspreis in Höhe von 11.900,00 € netto, aus Sicht des Wasserwerkes Vechta das wirtschaftlichste Angebot dar.

 

Die Netto-Angebotssumme beträgt 11.900 € (Angebot vom 01.08.2023).

 

Das Wasserwerk Vechta, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta, hat zur Beauftragung der Pflichtprüfung für das Jahr 2023 durch die ECOVIS WSLP GmbH WPG, Bremer Straße 2 in Vechta bereits das hierfür gesetzlich vorgesehene Einvernehmen erteilt.

 

Aus steuerlichen Gründen soll die Beauftragung durch das Wasserwerk erfolgen.