Betreff
Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren";
Änderungsantrag
Vorlage
80/011/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die vier Maßnahmen „Fahrzeugsperren“, „Mobile Fahrradabstellbügel“, „Fahrradreparatur-Station“ und „Mobiler Bühnenanhänger“ sollen wie vorgestellt umgesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereits zur Verfügung gestellt.“

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Vechta hatte am 28.02.2022 beschlossen, dass zur Förderung der Vechtaer Innenstadt die im Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beantragten Projekte und Maßnahmen umgesetzt und hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 27.10.2022 wurden die beantragten Förderprojekte und -mittel genehmigt.

 

Als Grundlage der kalkulierten Mittel des im Februar 2022 gestellten Antrags, wurde die Aussage des Fördermittelgebers herangezogen, dass die Zuwendungsbescheide allerspätestens im Sommer 2022 den Fördermittelnehmern zugehen sollten. Dementsprechend wurde für fas alle Projekte mit laufenden Kosten der Projektbeginn am 01.07.2022 angenommen.

 

Durch den späten Zugang des Zuwendungsbescheids sowie weitere Verzögerungen u.a. aufgrund des Abstimmungsbedarfs mit dem Fördermittelgeber sowie fehlender Angebote bei Ausschreibungen, konnten viele Maßnahmen erst im Laufe des zweiten Halbjahres 2023 starten. Dadurch sind einige Mittel frei geworden, die aber aufgrund der Zuordnung bis Ende 2023 ausgegeben werden müssen. Dazu gehören beide Personalmaßnahmen, die Kosten für die Mietreduktion bei Pop-Up-Stores und der langfristigen Ansiedlungsförderung und die energetische Sanierungsberatung. Weitere Mittel sind frei geworden, da die erhaltenen Angebote im Rahmen der Ausschreibung günstiger waren, als bei der Marktsondierung ermittelt.

 

Insgesamt sind so Mittel i.H.v. 197.929,92 € gegenüber dem ursprünglichen Antrag frei.

Eine Vorgabe des Bundesförderprogramms ist es, dass baulich-investive Maßnahmen nur 30 % der Gesamtfördersumme ausmachen dürfen. Durch die jetzt freien Mittel wird diese Grenze deutlich gerissen.

 

Bliebe das so, wäre die Konsequenz hieraus, dass sämtliche über die 30 % hinausgehenden Kosten durch die Kommune getragen werden müssten. Dies wären ca. 112.000 €.

 

Aus den baulich-investiven Maßnahmen können auch keine Projekte gestrichen werden, um unter die 30 % Hürde zu kommen, da dann der Zuwendungszweck nicht mehr erreicht werden würde. Dies würde die Förderung insgesamt gefährden und voraussichtlich den Verlust der gesamten Fördergelder bedeuten.

 

Möglich ist jedoch, die frei gewordenen Mittel für neue Maßnahmen, die ihrerseits die bestehenden Fördervoraussetzungen erfüllen müssten, einzusetzen. Die Eigenmittel hierfür betragen ca. 49.5000 €. Diese Mittel stehen qua Ratsbeschluss vom 28.02.20222 bereits zur Verfügung; sie müssten lediglich umgewidmet werden. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an den Bund gerichtet, um keine Zeit zu verlieren.

 

Da denkbare neue Projekte bis Ende 2023 abgerechnet werden müssen, kommen hier ausschließlich Lieferleistungen in Frage. Die Gesamtkosten für die nachfolgend aufgeführten Projekte belaufen sich auf ca. 197.200 € (inkl. Einem inflationärem Puffer), würden die freigewordenen Fördermittel also zu nahezu 100 % binden können.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt befinden wir uns noch in Rücksprache zum Änderungsantrag mit Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Laut den Aussagen der Begleitagentur soll zeitnah über den Änderungsantrag entschieden werden. Jegliche Änderungen im Zusammenhang mit politischen Beschlüssen wurden sich im Änderungsantrag aber ausdrücklich vorbehalten.

 

Folgende vier Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

 

Mobile Fahrzeugsperren (Auftragsvergabe)

Im Rahmen des Förderprogrammes wurden bereits Poller für einige Bereiche der Innenstadt angeschafft. Diese machen die Veranstaltungen in der Innenstadt sicherer und damit attraktiver; sie entlasten ferner den städtischen Bauhof. Zur Ergänzung dieser Poller schlägt die Verwaltung die Anschaffung von 10 mobilen Fahrzeugsperren vor. Diese können flexibel eingesetzt werden, also etwa auch an Standorten, an denen eine Sicherung durch Poller bisher nicht erfolgt. Sie können insoweit die Sicherheit bei Veranstaltungen im Innenstadtbereich wie dem Weihnachtsmarkt oder dem Thomasmarkt erhöhen; zudem würden Akteure wie das Museum oder das Gulfhaus -beide liegen im Förderbereich- ebenfalls von solchen mobilen Fahrzeugsperren profitieren, da ihre Veranstaltungen besser gesichert werden könnten. Somit würden Veranstaltungen des Museums oder des Gulfhauses attraktiver. Die Kosten belaufen sich auf 11.851,21 € brutto je Stück, also eine Bruttogesamtsumme von 118.512,10 €.

 

Mobile Fahrradabstellbügel (Auftragsvergabe)

Durch die zunehmende Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt für Radfahrer ist es sinnvoll, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten anzuschaffen. So kommt es besonders im Sommer an Wochenenden und in den Abendstunden zu sehr starkem Fahrradverkehr im Bereich der Innenstadt. Aufgrund von fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten werden die Bürgersteige vermehrt mit Fahrrädern zugestellt und Wege für Fußgänger blockiert. Die Anschaffung von drei mobilen Fahrradabstellanlagen mit je vier Anlehnbügeln, Abmessung in Meter (BxLxH: ca. 060 x 2,60 x 0,80) je Anlage, soll diese Problematik verringern und eine sichere und nicht verkehrsgefährdende Abstellmöglichkeit für Fahrräder bieten. Im Winter sollen diese reduziert und eingelagert werden. Geeignete Standorte sind der Europaplatz und die Große Straße. Die Kosten für mobile Fahrradabstellbügel belaufen sich gemäß einer Marktsondierung auf 2.790 € netto je mobiler Radabstellanlage. Bei einer Anschaffung von drei solcher Anlagen belaufen sich die Kosten demgemäß auf 9.960,30 € brutto.

 

Fahrradreparatur-Stationen (Auftragsvergabe)

Durch die angestrebte Attraktivierung des Radverkehrs im Innenstadtbereich ist auch mit einem erhöhten Wartungsaufwand der Fahrräder zu rechnen. Durch die Bereitstellung von Werkzeug sowie einer Luftpumpe können Besucherinnen und Besucher der Innenstadt kleine Reparaturen auch direkt vor Ort ausführen. Dies ist für Bürgerinnen und Bürgern ebenso attraktiv wie für Radfahrerinnen und Radfahrer aus den umliegenden Städten und Gemeinden und Tagestouristen. Die Station, Gesamtabmessung in Meter (BxLxH: ca. 2,50 x 1,20 x 1,80) ist im Standort variabel und mobil aufstellbar. Als Standort wird der Platz um das Rathaus vorgesehen. Es soll, gemäß erfolgreicher Marktsondierung eine Station zu circa 6.000 € netto, also Gesamtbruttowert von 7.140 €, angeschafft werden.

 

Mobiler Bühnenanhänger (Auftragsvergabe)

Der Innenstadtbereich und die Innenstadtakteure profitieren von Aktionen der Stadtverwaltung und den Partnern, welche die Besucherinnen und Besucher in die Innenstadt ziehen. Das erhöhte Aufkommen von Besucherinnen und Besuchern steigt die Attraktivität der Innenstadt. Um Veranstaltungen u.a. auch der Stabstelle Kultur kostengünstig und flexibel durchzuführen, beschafft die Stadt Vechta einen mobilen Bühnenanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht in Höhe von 2,7 t und maximalen Maßen von 6.800 x 6.300 x 4.600 mm. Vereine können die Bühne für Veranstaltungen in der Innenstadt kostenfrei nutzen. Die durch Marktsondierung geschätzten Kosten belaufen sich auf 57.813,30 € brutto.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: P1.571000.002; SK 427129

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten, inkl. Einem Inflationspuffer)

 

197.200 € davon ca. 49.300 € Eigenanteil

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Haushalt 2023

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein