Beschlussempfehlung:
Für die Dauer der nächsten Wahlperiode von
fünf Jahren, wird als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Vechta Herr Sascha
Vaske und als stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Vechta
Herr Andre Fragge gewählt.
Sachverhalt:
Für
die Amtszeit von 5 Jahren hat der Rat der Stadt Vechta am 27.11.2018
a)
Herrn Sascha Vaske als Schiedsmann und
b)
Herrn Andre Fragge als Stellvertreter des
Schiedsmannes
gewählt.
Die Amtszeit für Herrn Sascha Vaske endet am 27.10.2023 und für Herrn Andre
Fragge am 09.01.2024. Nach § 4 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter
verbleiben sie über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Amtsantritt der neuen
Schiedspersonen im Amt.
Gem. § 3 des Nds. Gesetzes über
gemeindliche Schiedsämter muss eine Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und
ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Nicht gewählt werden kann, wer die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
In
das Amt soll nicht berufen werden,
1.
wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat;
2.
wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes
wohnt;
3.
wer durch gerichtliche Anordnungen in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gem.
§ 7 des Gesetzes kann die Berufung zur Schiedsperson ablehnen, wer
1.
das 60. Lebensjahr vollendet hat;
2.
das Amt während der vorausgegangenen fünf
Jahre ausgeübt hat;
3.
infolge Krankheit auf voraussichtlich längere
Zeit gehindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben;
4.
aus beruflichen Gründen häufig oder
langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist;
5.
durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für
seine Familie besonders belastet wird;
6.
aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht
ausüben kann.
Eine
Schiedsperson ist für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens über
streitige bürgerliche Rechtsangelegenheiten zuständig. Sie ist kein Richter und
zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen.
Herr
Sascha Vaske und Herr Andre Fragge haben der Stadt mitgeteilt, dass sie für
eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stehen.