Betreff
Wahl des/der Schiedsmannes/Schiedsfrau und des/der stellvertretenden Schiedsmannes/ Schiedsfrau für den Bereich des Schiedsamtsbezirk Vechta
Vorlage
10/016/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Für die Dauer der nächsten Wahlperiode von fünf Jahren, wird als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Vechta Herr Sascha Vaske und als stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Vechta Herr Andre Fragge gewählt.

 

 

Sachverhalt:

Für die Amtszeit von 5 Jahren hat der Rat der Stadt Vechta am 27.11.2018

a)       Herrn Sascha Vaske als Schiedsmann und

b)      Herrn Andre Fragge als Stellvertreter des Schiedsmannes

gewählt. Die Amtszeit für Herrn Sascha Vaske endet am 27.10.2023 und für Herrn Andre Fragge am 09.01.2024. Nach § 4 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter verbleiben sie über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Amtsantritt der neuen Schiedspersonen im Amt.

Gem. § 3 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter muss eine Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

In das Amt soll nicht berufen werden,

1.       wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

2.       wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.       wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Gem. § 7 des Gesetzes kann die Berufung zur Schiedsperson ablehnen, wer

1.       das 60. Lebensjahr vollendet hat;

2.       das Amt während der vorausgegangenen fünf Jahre ausgeübt hat;

3.       infolge Krankheit auf voraussichtlich längere Zeit gehindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben;

4.       aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist;

5.       durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird;

6.       aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.

Eine Schiedsperson ist für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens über streitige bürgerliche Rechtsangelegenheiten zuständig. Sie ist kein Richter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen.

Herr Sascha Vaske und Herr Andre Fragge haben der Stadt mitgeteilt, dass sie für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein