Betreff
Barrierefreie Nutzung für Menschen mit Beeinträchtigungen beim Besuch von Großveranstaltungen in Vechta
Vorlage
13/010/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Vechta hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 den Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Vechta auf „Barrierefreie Nutzung für Menschen mit Beeinträchtigungen beim Besuch von Großveranstaltungen in Vechta“ in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Marktwesen verwiesen. Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt. Der Begriff „Großveranstaltungen“ wurde im Antrag nicht näher definiert. Hierunter könnte man den Stoppelmarkt subsumieren. Gleiches könnte aber auch für Kulturveranstaltungen oder Schützenfeste gelten.

 

Schützenfeste

Auf privat organisierte Veranstaltungen, wie zum Beispiel Schützenfeste, hat die Stadt Vechta keinen Einfluss. Hier sollten die organisierenden Vereine selber ein Interesse daran haben, ihre Veranstaltungen möglichst „barrierefrei“ auszurichten, um eine breite Besucherschicht zu erreichen. Eine Aufnahme in die Sondernutzungsvereinbarung, die eine „Barrierefreiheit“ z.B. als Auflage festsetzt, ist nicht möglich, da ein Verstoß dagegen keine strafrechtliche Relevanz hätte.

 

Kulturveranstaltungen

Städtische Kulturveranstaltungen, die Großveranstaltungen sind, finden immer barrierefrei statt, soweit dies irgendwie möglich ist.

Bei Kulturveranstaltungen, die Großveranstaltungen sind und von Agenturen durchgeführt werden, zum Beispiel „Tante Mia tanzt“, wäre eine Einflussnahme lediglich über die Nutzungsvereinbarung für das Gelände denkbar, da hier ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird. Für diese Art der Veranstaltungen dürfte dies jedoch im weitesten Sinne für die Zuwegung, die Fläche, die Tribüne für Rollstuhlfahrer und für die Toilettenanlagen relevant sein.   

 

Stoppelmarkt

Die Barrierefreiheit des Marktes hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. Die Marktverwaltung nutzt zum Beispiel das Wissen von Menschen mit Behinderung und fragt im Zuge der Vorbereitung des Marktes auch immer wieder direkt, welche Aspekte der Barrierefreiheit für sie wichtig sind. Und nahezu alle Dinge, die bei Veranstaltungen im Freien für eine möglichst barrierefreie Nutzung notwendig sind, wurden umgesetzt

 

Toilettenanlagen:

Seit Jahren schon bietet die Stadt Vechta barrierefreie Toilettenmöglichkeiten an verschiedenen Standorten – gut erreichbar und gut verteilt - auf dem Stoppelmarktgelände an. Besucherinnen und Besucher können sich jederzeit über die Internetseite www.stoppelmarkt.de über die Standorte informieren. Sie sind zudem auf den Geländeplänen an den Eingängen zum Festgelände deutlich markiert. Es gibt sie an folgenden Standorten: links neben dem Amtmannsbult, bei „Beckmanns altdeutschem Biergarten“, gegenüber der „Wunderbar“, bei „Kühlings Niedersachsenhalle und gegenüber dem Autoscooter „Top In“. Darüber hinaus arbeitet die Marktverwaltung stets daran, weitere Standorte zu etablieren, damit immer und jederzeit ein ausreichendes Angebot von barrierearm erreichbaren Anlagen vorhanden ist.

 

Zuwegung:

Das Marktgelände kann von allen Menschen gut gefunden und erreicht werden. Es gibt eine sehr gute Anbindung an den Auto-, Bus- und Bahnverkehr, es gibt zahlreiche Parkplätze im Umfeld des Marktes für Transporter der Behinderteneinrichtungen und für Menschen mit Gehbehinderung.

 

Marktgelände

Die Beschilderung des Marktgeländes ist ausreichend und verständlich und – soweit möglich – gibt es auch kurze Wege vor Ort. Das Marktgelände selber ist für Menschen im Rollstuhl oder mit einer Gehbehinderung gut zugänglich, es gibt barrierefreie Toiletten und der Untergrund ist fest und eben für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung. Sandige Böden und Wiesengelände gibt es auf dem Marktgelände praktisch nicht. Auch Ruhezonen bzw. reizarme Rückzugsräume sind vorhanden. Insbesondere das Angebot des „Alkoholfreien Zeltes“ wird hierfür rege genutzt.

 

Zugang zu den Zelten

Das Thema barrierefreie Zugänge zu den Zelten ist bekannt und die Marktverwaltung wirbt stetig bei den Zeltbetreibern dafür, diese auch so herzustellen. Die Zeltbetreiber bemühen sich auch, Lösungen für mobileingschränkte Personen zu erarbeiten. Einige wurden auch schon sehr gut umgesetzt.


Amtmannsbult

Eine Still- und Wickelmöglichkeit ist im Bereich des Amtmannsbults bereits vorhanden.