Beschlussempfehlung:
„Die auf die Ortschaft Langförden bezogenen Haushaltsdaten in dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Vechta werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“
Sachverhalt:
Aufgrund von verschiedenen Maßnahmen
bzw. gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen bzw. Ergänzungen von
Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2023, die im Rahmen einer
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 115 NKomVG
haushaltsrechtlich beordnet werden müssen.
Der Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2023 sieht
folgende Veränderungen vor:
|
Gesamthaushalt |
davon
betreffend der Ortschaft Langförden |
|
erhöht um (+) / vermindert um (-) |
erhöht um (+) / vermindert um (-) |
|
Euro |
Euro |
ERGEBNISHAUSHALT |
|
|
o
Erträge |
+
623.000 |
0 |
o
Aufwendungen |
+
583.000 |
+ 414.000 |
|
|
|
INVESTITIONEN |
|
|
o
Einzahlungen |
+
130.000 |
0 |
o
Auszahlungen |
+
1.174.500 |
+ 280.000 |
o
Verpflichtungsermächtigungen |
+
5.140.000 |
+ 2.315.000 |
Ein entsprechender Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2023 – bezogen auf die Ortschaft Langförden – ist
anliegend beigefügt.