Betreff
Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
20/009/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

„Die auf die Ortschaft Langförden bezogenen Haushaltsdaten in dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Vechta werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

 

 

Sachverhalt:

Aufgrund von verschiedenen Maßnahmen bzw. gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen bzw. Ergänzungen von Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2023, die im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan entsprechend § 115 NKomVG haushaltsrechtlich beordnet werden müssen.

 

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2023 sieht folgende Veränderungen vor:

 

 

Gesamthaushalt

davon betreffend der Ortschaft Langförden

 

erhöht um (+) /

vermindert um (-)

erhöht um (+) /

vermindert um (-)

 

Euro

Euro

ERGEBNISHAUSHALT

 

 

o   Erträge

+ 623.000

0

o   Aufwendungen

+ 583.000

+ 414.000

 

 

 

INVESTITIONEN

 

 

o   Einzahlungen

+ 130.000

0

o   Auszahlungen

+ 1.174.500

+ 280.000

o   Verpflichtungsermächtigungen

+ 5.140.000

+ 2.315.000

 

Ein entsprechender Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 – bezogen auf die Ortschaft Langförden – ist anliegend beigefügt.