hier: Erteilung des Einvernehmens des kommunalen Schulträgers Stadt Vechta gegenüber dem Nds. Kultusministerium zur Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler auf der Ludgerusschule auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt
Beschlussempfehlung:
Der
Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
1.) „Die Stadt
Vechta beabsichtigt eine bessere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden
Oberschulen Ludgerusschule und Geschwister-Scholl-Oberschule.
Hierzu erteilt die Stadt Vechta auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Niedersächsischen Kultusministerium das Einvernehmen bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler an der Ludgerusschule aufzunehmen, wenn hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht wird oder hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert wird. Das Einvernehmen wird gegenüber dem Kultusministerium zunächst befristet für die Dauer von drei Schuljahren (bis einschließlich Schuljahr 2026/2027) erteilt.
3.) Die
Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Schulsicherungsvereinbarung
abzuschließen.
4.) Die
Verwaltung berichtet der Politik regelmäßig zur Verteilung der Schülerschaft in
den beiden Oberschulen.“
Sachverhalt:
Die Stadt
Vechta ist seit 1990 Schulträger der Geschwister-Scholl-Oberschule (GSO). Zuvor
war die GSO in Trägerschaft des Landkreises, der gemäß § 102 Abs. 2
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) originärer Träger der weiterführenden
Schulen ist.
Die Ludgerusschule,
als zweite Oberschule in der Stadt Vechta, befindet sich in Trägerschaft der
Schulstiftung St. Benedikt. Bei der Ludgerusschule handelt es sich um eine sog.
Konkordatsschule, also eine durch das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und
dem Land Niedersachsen anerkannte Ersatzschule in privater Trägerschaft der
katholischen Kirche. Für Konkordatsschulen gelten die Regelungen des Dritten
Abschnitts in §§ 154 ff. des Nds. Schulgesetzes. Eine dieser Regelungen (§ 157
Abs. 1 Satz 1 NSchulG) besagt, dass die Konkordatsschule den Anteil von 30 % nichtkatholischer
Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerschaft nicht übersteigen darf. Tut
sie es doch, so verliert die Schule den Anspruch auf die Finanzhilfe des
Landes.
Allerdings
kann gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 NSchG die oberste Schulbehörde (= das
Niedersächsische Kultusministerium) auf Antrag des kirchlichen Schulträgers (=
Schulstiftung St. Benedikt) und im Einvernehmen mit dem kommunalen Schulträger
(= Stadt Vechta) eine höhere Quote von nichtkatholischen Schülerinnen und
Schülern zulassen, soweit dadurch
1. die
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht
oder
2. der
gemeinsame Unterricht von Schülerinnen oder Schülern, die auf
sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, mit anderen Schülerinnen und
Schülern erleichtert wird.
Die
Schulstiftung St. Benedikt hat der Stadt Vechta mit Schreiben vom 23.08.2023 (Anlage 1) mitgeteilt, dass sie
eine Ausnahme auf Erhöhung der Quote der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler
beim Kultusministerium stellen wird und hat hierzu um Erteilung des kommunalen
Einvernehmens für einen Zeitraum von drei Jahren gebeten.
Aktuell
besteht eine Schulsicherungsvereinbarung zwischen der Schulstiftung St.
Benedikt, dem Landkreis Vechta und der Stadt Vechta sowie den Gemeinden Bakum
und Goldenstedt vom 15.10.2010. Schulsicherungsvereinbarungen werden gemäß §
154 Abs. 2 NSchG zwischen Schulträgern von Konkordatsschulen und kommunalen
Schulträgern abgeschlossen, um die Zügigkeiten von Konkordatsschulen zu
begrenzen, damit der öffentliche Schulträger in seinem Gebiet zwingend eine
öffentliche Schule aufrechterhalten kann. Dies ist Voraussetzung für die
Beibehaltung der Konkordatsschule.
In der
genannten Schulsicherungsvereinbarung ist die Aufnahmekapazität der
Ludgerusschule im Jahrgang 5 auf maximal 84 Schülerinnen und Schüler begrenzt.
Dies entspricht einer Dreizügigkeit. Eine Begrenzung für die weiteren Jahrgänge
ist dort nicht festgeschrieben.
Eine
größere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden Oberschulen GSO und
Ludgerusschule ist aus Sicht der Verwaltung erwünscht und erforderlich. Dies
wird auch seitens der Schulleitung der GSO sowie der Elternvertretung
bekräftigt. Es ist auch das Ziel der Schulstiftung St. Benedikt, allen Schülerinnen
und Schülern unabhängig von Religion, Herkunft oder Fähigkeiten, eine gute
Schule zu ermöglichen und auf diese Weise für Bildungsgerechtigkeit,
Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt einzustehen. Durch eine gesteigerte
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf intensiviert die Ludgerusschule ihre
Integrationsarbeit, so dass der Integrationsaufwand in den Kollegien der beiden
Oberschulen besser als bisher verteilt wird.
Hierzu hat
die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis als originärem Schulträger, den
verschiedenen Schulträgern im Sekundarbereich sowie den Schulleitungen geführt
und schließlich eine neue Schulsicherungsvereinbarung abgestimmt. Diese soll
die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Ludgerusschule genauer
definieren. Folgende Regelungen sind beabsichtigt:
§ Die Ludgerusschule erhält eine zunächst auf drei Jahre befristete Zusage
zur Überschreitung der 30 % Grenze. Danach kann die Ludgerusschule bis zu 50 % nichtkatholische
Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
§ Die Zügigkeit der Ludgerusschule wird auf durchgehend
vier Züge je Jahrgang erweitert.
(= 112 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang)
§ Eine Erhöhung der Zügigkeit für Wiederholer und
Rückläufer vom Gymnasium erfolgt nicht.
§ Die Geschwister-Scholl-Oberschule und die
Ludgerusschule erklären sich bereit, die Aufnahme neuer Schülerinnen und
Schüler gemeinsam zu koordinieren.
Dies kann durch Verteilungsparameter wie Grundschulzeugnisse, Förderstatus,
Deutsch als Zweitsprache sichergestellt werden.
§ Es finden jährliche Koordinierungsgespräche zwischen
Schulleitungen und Schulträgern statt.
§ Es finden unter Beteiligung der Grundschulen
gemeinsame Informationsabende aller weiterführenden
Schulen in Vechta statt.
§ Es
gibt einen gemeinsamen Termin für die Schulanmeldungen an den beiden
Oberschulen.
§ Bei
der Aufnahme der Kinder an einer der beiden Oberschulen ist der Elternwunsch
nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist dafür zu werben, dass
Eltern auch Kinder mit Migrationshintergrund und sonderpädagogischem
Förderbedarf an der Ludgerusschule anmelden.
§ Der
Elternwunsch ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Hierzu und
zum aktuellen Entwurf der Schulsicherungsvereinbarung (Anlage 2) wird in der Sitzung des Schulausschusses von
Vertretern der St. Benedikt Stiftung und der Verwaltung vorgetragen.