Betreff
Abschluss einer neuen Schulsicherungsvereinbarung zwischen der Schulstiftung St. Benedikt als Träger der Ludgerusschule in Vechta, der Stadt Vechta und dem Landkreis Vechta;
hier: Erteilung des Einvernehmens des kommunalen Schulträgers Stadt Vechta gegenüber dem Nds. Kultusministerium zur Erhöhung des Anteils der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler auf der Ludgerusschule auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt
Vorlage
40/015/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

1.)    „Die Stadt Vechta beabsichtigt eine bessere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden Oberschulen Ludgerusschule und Geschwister-Scholl-Oberschule.

 

2.)    Hierzu erteilt die Stadt Vechta auf Antrag der Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Niedersächsischen Kultusministerium das Einvernehmen bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler an der Ludgerusschule aufzunehmen, wenn hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht wird oder hierdurch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erleichtert wird. Das Einvernehmen wird gegenüber dem Kultusministerium zunächst befristet für die Dauer von drei Schuljahren (bis einschließlich Schuljahr 2026/2027) erteilt.

 

 

3.)    Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Schulsicherungsvereinbarung abzuschließen.

 

4.)    Die Verwaltung berichtet der Politik regelmäßig zur Verteilung der Schülerschaft in den beiden Oberschulen.“

 

Sachverhalt:

Die Stadt Vechta ist seit 1990 Schulträger der Geschwister-Scholl-Oberschule (GSO). Zuvor war die GSO in Trägerschaft des Landkreises, der gemäß § 102 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) originärer Träger der weiterführenden Schulen ist.

 

Die Ludgerusschule, als zweite Oberschule in der Stadt Vechta, befindet sich in Trägerschaft der Schulstiftung St. Benedikt. Bei der Ludgerusschule handelt es sich um eine sog. Konkordatsschule, also eine durch das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen anerkannte Ersatzschule in privater Trägerschaft der katholischen Kirche. Für Konkordatsschulen gelten die Regelungen des Dritten Abschnitts in §§ 154 ff. des Nds. Schulgesetzes. Eine dieser Regelungen (§ 157 Abs. 1 Satz 1 NSchulG) besagt, dass die Konkordatsschule den Anteil von 30 % nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerschaft nicht übersteigen darf. Tut sie es doch, so verliert die Schule den Anspruch auf die Finanzhilfe des Landes.

 

Allerdings kann gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 NSchG die oberste Schulbehörde (= das Niedersächsische Kultusministerium) auf Antrag des kirchlichen Schulträgers (= Schulstiftung St. Benedikt) und im Einvernehmen mit dem kommunalen Schulträger (= Stadt Vechta) eine höhere Quote von nichtkatholischen Schülerinnen und Schülern zulassen, soweit dadurch

 

1.       die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ermöglicht oder

2.       der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen oder Schülern, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, mit anderen Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.

 

Die Schulstiftung St. Benedikt hat der Stadt Vechta mit Schreiben vom 23.08.2023 (Anlage 1) mitgeteilt, dass sie eine Ausnahme auf Erhöhung der Quote der nichtkatholischen Schülerinnen und Schüler beim Kultusministerium stellen wird und hat hierzu um Erteilung des kommunalen Einvernehmens für einen Zeitraum von drei Jahren gebeten.

 

Aktuell besteht eine Schulsicherungsvereinbarung zwischen der Schulstiftung St. Benedikt, dem Landkreis Vechta und der Stadt Vechta sowie den Gemeinden Bakum und Goldenstedt vom 15.10.2010. Schulsicherungsvereinbarungen werden gemäß § 154 Abs. 2 NSchG zwischen Schulträgern von Konkordatsschulen und kommunalen Schulträgern abgeschlossen, um die Zügigkeiten von Konkordatsschulen zu begrenzen, damit der öffentliche Schulträger in seinem Gebiet zwingend eine öffentliche Schule aufrechterhalten kann. Dies ist Voraussetzung für die Beibehaltung der Konkordatsschule.

 

In der genannten Schulsicherungsvereinbarung ist die Aufnahmekapazität der Ludgerusschule im Jahrgang 5 auf maximal 84 Schülerinnen und Schüler begrenzt. Dies entspricht einer Dreizügigkeit. Eine Begrenzung für die weiteren Jahrgänge ist dort nicht festgeschrieben.

 

Eine größere Durchmischung der Schülerschaft an den beiden Oberschulen GSO und Ludgerusschule ist aus Sicht der Verwaltung erwünscht und erforderlich. Dies wird auch seitens der Schulleitung der GSO sowie der Elternvertretung bekräftigt. Es ist auch das Ziel der Schulstiftung St. Benedikt, allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von Religion, Herkunft oder Fähigkeiten, eine gute Schule zu ermöglichen und auf diese Weise für Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt einzustehen. Durch eine gesteigerte Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf intensiviert die Ludgerusschule ihre Integrationsarbeit, so dass der Integrationsaufwand in den Kollegien der beiden Oberschulen besser als bisher verteilt wird.

 

Hierzu hat die Verwaltung Gespräche mit dem Landkreis als originärem Schulträger, den verschiedenen Schulträgern im Sekundarbereich sowie den Schulleitungen geführt und schließlich eine neue Schulsicherungsvereinbarung abgestimmt. Diese soll die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Ludgerusschule genauer definieren. Folgende Regelungen sind beabsichtigt:

 

§  Die Ludgerusschule erhält eine zunächst auf drei Jahre befristete Zusage zur Überschreitung der 30 % Grenze. Danach kann die Ludgerusschule bis zu 50 % nichtkatholische Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

§  Die Zügigkeit der Ludgerusschule wird auf durchgehend vier Züge je Jahrgang erweitert.
(= 112 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang)

§  Eine Erhöhung der Zügigkeit für Wiederholer und Rückläufer vom Gymnasium erfolgt nicht.

§  Die Geschwister-Scholl-Oberschule und die Ludgerusschule erklären sich bereit, die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu koordinieren. Dies kann durch Verteilungsparameter wie Grundschulzeugnisse, Förderstatus, Deutsch als Zweitsprache sichergestellt werden.

§  Es finden jährliche Koordinierungsgespräche zwischen Schulleitungen und Schulträgern statt.

§  Es finden unter Beteiligung der Grundschulen gemeinsame Informationsabende aller weiterführenden Schulen in Vechta statt.

§  Es gibt einen gemeinsamen Termin für die Schulanmeldungen an den beiden Oberschulen.

§  Bei der Aufnahme der Kinder an einer der beiden Oberschulen ist der Elternwunsch nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist dafür zu werben, dass Eltern auch Kinder mit Migrationshintergrund und sonderpädagogischem Förderbedarf an der Ludgerusschule anmelden.

§  Der Elternwunsch ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

 

Hierzu und zum aktuellen Entwurf der Schulsicherungsvereinbarung (Anlage 2) wird in der Sitzung des Schulausschusses von Vertretern der St. Benedikt Stiftung und der Verwaltung vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein