Betreff
Antrag der Kantorei Vechta auf Unterstützung der Veranstaltung "Ein deutsches Requiem" von Johannes Brahms in der Klosterkirche Vechta
Vorlage
13/015/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Kultur und Erwachsenenbildung schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die Kantorei Vechta erhält für die Durchführung der Veranstaltung „Ein deutsches Requiem“ von Johannes Brahms in der Klosterkirche Vechta am 25. Und 26.11 2023 einen Defizitzuschuss in Höhe von maximal 4.000 €. Die Kantorei wird angehalten, weitere Sponsoren für die Veranstaltung zu gewinnen. Eine Schlussabrechnung ist vor Auszahlung des Betrages bei der Stadt Vechta, Stabsstelle 13, einzureichen“

 

Sachverhalt:

Am Samstag, dem 25. November um 19.30 Uhr und am Sonntag, 26. November um 17.00 Uhr führt die Kantorei der Evangelischen Kirche „Ein deutsches Requiem“ von Johannes Brahms in der Klosterkirche auf. Neben der Kantorei Vechta musiziert das „Junge sinfonische Orchester Niedersachsen „ (JPON). In diesem Orchester spielen Studenten/innen und Jungbegabte auf hohem Niveau. Zudem werden durch eine Zusammenarbeit mit der Universität Vechta einige SängerInnen des Universitätschors mitwirken. Die Kantorei bittet um finanzielle Unterstützung durch die Stadt Vechta.

 

Die Kantorei hatte in der Vergangenheit die Förderungszusagen der Stadt Vechta aufgrund der Einwerbung weiterer Sponsoren nicht in Anspruch nehmen müssen. Auch bei diesem Projekt befindet sich die Kantorei auf einem sehr guten Weg. Lag das kalkulierte Defizit bei Eingang des Antrags vor einigen Monaten noch bei gut 15.000 €, konnte dieser Betrag nach einem Gespräch mit Herrn Jung zwischenzeitlich durch organisatorische Änderungen der Kantorei und der Einwerbung weiterer Unterstützung deutlich reduziert werden.

 

So belaufen sich die Gesamtkosten des Konzerts auf 29.930 €. Einnahmen werden in Höhe von 25.5000 € kalkuliert. Das kalkulierte Defizit beträgt 4.430 €. Beantragt wurden zudem Fördermittel beim Landkreis Vechta, bei der Kulturstiftung der Öffentlichen Versicherungen und bei der Leiberstiftung. Hier stehen die Antworten (Stand 10.10.2023) noch aus. Die Kantorei Vechta beantragt daher einen städtischen Zuschuss. Die Höhe ist nicht explizit genannt worden. Nach Rücksprache mit Herrn Jung würde sich die Kantorei über eine Zusage der Stadt Vechta in Höhe des kalkulierten Defizits freuen. Werden von Dritten (wie vorstehend genannt) weitere Fördergelder zugesagt, werden diese in der Endabrechnung vom Zuschussbetrag der Stadt Vechta zum Abzug gebracht.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Kantorei ist eine Bereicherung für das kulturelle Leben in Vechta. Die von ihr durchgeführten Veranstaltungen sind qualitativ hochwertig. Jedoch war es immer Ansinnen des Ausschusses für Kultur und Erwachsenenbildung, alle Veranstalter zur Eigeninitiative und Einwerbung von Sponsoren anzuhalten. Das ist in diesem Fall bereits im Vorfeld geschehen. Die Verwaltung schlägt dennoch vor, die Defizitbezuschussung auf maximal 4.000 € zu begrenzen.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:P1.281000.001; SK 431800

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

4.000 €

Folgekosten

 

Keine

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja

 nein