a) Änderung der Benennung eines Ausschussmitglieds sowie des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
b) Feststellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
„Die vorstehend aufgeführte Ausschussbesetzung wird festgestellt.“
Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben vom 16.10.2023 zeigt die SPD-Fraktion die Änderung einer Ausschussbesetzung sowie eines stellvertretenden Ausschussvorsitzes an.
a) Änderung der Benennung eines Ausschussmitglieds sowie des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.
Ausschussvorsitzende werden gemäß § 71 Abs. 8 S.4 NKomVG von den Fraktionen und Gruppen benannt, die den Vorsitz im jeweiligen Ausschuss beanspruchen.
Die SPD-Fraktion benennt folgende Ausschussmitglieder, Vorsitzende,
stellv. Vorsitzende (Änderungen in rot):
Ausschuss
für Wirtschaftsförderung und Marktwesen
Jana Bröker
(Vorsitzende)
Dr. Frank Lammerding (Stellvertretender Vorsitzender)
Sylvia Borchardt
Sebastian Ramnitz
b) Feststellungsbeschluss
Der Rat stellt u.a. die Ausschussbesetzung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.
Ausschussvorsitzende und deren Stellvertretungen werden benannt, eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.