Betreff
Umsetzung Lärmaktionsplan im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Stufe 4)
Vorlage
61/048/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen schlägt dem Verwaltungsausschuss folgende

Beschlussfassung vor:

 

„Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die weitere Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit (Phase 1 und Phase 2) in geeigneter Form durchzuführen.“

 

 

(Zu diesem Punkt wird Herr Pröpper vom Ingenieurbüros RP Schalltechnik anwesend sein)

 

Sachverhalt:

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein muss. Nach diesem Zeitpunkt sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Spätestens auf Basis der Lärmkartierung 2027 fällt die nächste Überprüfung bis 18. Juli 2029 an.

Das nachfolgende Ablaufschema zeigt die empfohlenen Schritte bei der Aufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen.

  1. Veröffentlichung der Lärmkarten                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  
  2. Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit mit eigener Bekanntmachung und Sachstandbericht Lärmkartierung (Phase 1 der Beteiligung)                                                                           
  3. Überprüfung und Überarbeitung des letzten LAP oder erstmalige Erstellung des LAP
  4. Ortsübliche Bekanntmachung, Auslegung, Beteiligung von TÖB und anderen Behörden, Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase 2 der Beteiligung)
  5. Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung (Abwägung)
  6. Inkrafttreten des LAP z.B. durch Ratsbeschluss / Gemeindevertretung
  7. Berichterstattung über das Land an die EU

In Bearbeitungsteil 1 sind auch in Runde 4 zunächst nach § 47c BImSchG strategische Lärmkarten anzufertigen. Zusätzlich werden auch statistische Daten zur Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen in der jeweiligen Kommune aufbereitet. Das gilt für den Straßen- und Schienenverkehr ab einer bestimmten Belastung.

Die ersten Ergebnisse der Lärmkartierung und die weitere Vorgehensweise werden vom Büro RP Schalltechnik Herrn Pröpper im Ausschuss vorgestellt

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition: P1.511000.008

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Ca. 5.000 €

Folgekosten

 

Nein

Finanzierung

 

HH 2023  2.000 €

HH 2024  3.000 €

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein