Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales schlägt dem
Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Dem Antrag der kath.
Pfarrgemeinde St. Laurentius auf Gewährung eines Zuschusses für die notwendige
Sanierung des Spielplatzes wird entsprochen. Die Stadt übernimmt 95 % der
angemessenen Kosten, maximal in Höhe von 95.313,50 € bzw. des preisgünstigsten
Angebotes. Die Eigenmittel der kath. Pfarrgemeinde sind vorab in Abzug zu
bringen. Die Kosten für die Herrichtung der Baustellenzufahrt werden von der
Stadt Vechta getragen.“
Sachverhalt:
Mit o.g. Schreiben, welches dieser
Beschlussvorlage beigefügt ist, beantragt die kath. Pfarrgemeinde St.
Laurentius die Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung des Spielplatzes
der Kita St. Laurentius in Langförden.
Die Kita St. Laurentius verfügt über 135
Plätze für über 3-Jährige sowie 30 Plätze für unter 3-Jährige. Die beiden
Krippengruppen befinden sich in einem Nebengebäude („Haus Cromme“) mit eigenem
Spielplatz. Der Spielplatz für die Kindergartenkinder weist erheblichen
Sanierungsbedarf auf. Die Spielgeräte sind stark beschädigt und teilweise
abgängig, so dass bereits einige davon stillgelegt werden mussten. Der
Verwaltung liegt die Begutachtung des Spielplatzes durch den
Sicherheitsbeauftragten vor. Ebenfalls fand zwischenzeitlich eine
Ortsbesichtigung durch die Verwaltung statt.
Die kath. Pfarrgemeinde hat mit der
Antragstellung bereits zwei vergleichbare Angebote vorgelegt. Ein weiteres
Angebot ist angefragt worden. Das preisgünstigste Angebot liegt derzeit bei
insgesamt rd. 110.000 € inklusive Aufbau und Abbau der Spielgeräte, Entsorgung,
Bodenarbeiten etc.. Kosten für den Fallschutz sowie die Baustelleinrichtung
sind darin nicht enthalten. Die kath. Pfarrgemeinde hat diese Kosten bei dem
Anbieter angefragt, sie werden etwa 7.000 € betragen, sodass Gesamtkosten von
rd. 117.000 € zu erwarten sind.
Die kath. Pfarrgemeinde wird sich mit
16.670 € an den Kosten der Spielplatzsanierung beteiligen. Diese ergeben sich
aus Spenden, der Rücklage sowie dem lfd. Budget für Unterhaltung. Somit
verbleiben Kosten in Höhe von 100.330 €.
Bei der Durchführung investiver Maßnahmen
im Eigentum der Kirchengemeinden beträgt der Anteil der Kommunen ab dem
01.01.2024 entsprechend der Vereinbarung 95 % und der Anteil des Bischöflich
Münsterschen Offizialates (BMO) 5 %. Der Anteil der Stadt Vechta würde damit
95.313,50 € betragen.
Die Kosten für die notwendige Herrichtung
einer Baustellenzufahrt auf dem nebenliegenden städtischen Grundstück betragen
ca. 15.000 € – 20.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag
Pfarrgemeinde St. Laurentius auf Gewährung eines Zuschusses für die
erforderliche Sanierung des Spielplatzes zu entsprechen.