Betreff
Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vechta (Wasserabgabensatzung);
hier: Änderung der Gebühren
Vorlage
WW/014/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Betriebsausschuss schlägt dem VA/Rat folgende Beschlussfassung vor:

 

„Die in der Anlage beigefügte Änderung der Satzung über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vechta (Wasserabgabensatzung) wird beschlossen.

 

Gleichzeitig treten die Vorschriften der Wasserabgabensatzung vom 21.12.2020 außer Kraft.“

 

Sachverhalt:

Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vechta (Wasserabgabensatzung) ist die Satzung vom 21.12.2020.

 

 

 

In der neu erarbeiteten Wasserabgabensatzung gibt es die folgenden Änderungen:

 

·         Aufgrund der neuen Kalkulation werden die Pauschalgebühren aus § 12 Absatz 2 wie folgt angehoben:

 

bisher

neu

Anschlussweite DN 25 mm (1˝) (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

1.000,00 €

1.150,00 €

Anschlussweite DN 32 mm (1¼˝) (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

1.100,00 €

1.250,00 €

Anschlussweite DN 40 mm (1½˝) (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

1.195,00 €

1.350,00 €

Anschlussweite DN 50 mm (2˝) (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

1.395,00 €

1.550,00 €

Anschlussweite DN 80 mm (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

9.450,00 €

9.800,00 €

Anschlussweite DN 100 mm (zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

10.600,00 €

11.000,00 €

Mehrlängen über 50 m

(zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

(gilt für Anschlüsse bis einschließlich DN 40)

8,10 €/m

9,20€/m

Mehrlängen über 50 m

(zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer)

(gilt für Anschlüsse ab DN 50)

11,50€

13,20 €/m

 

 

  • Die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss wird wie folgt geändert (§ 15 Abs. 2):

 

 

bisher

neu

Q3=4 mtl.

6,07€

10,00 €

Q3=10 mtl.

24.29€

40,00 €

Q3=16 mtl.

48,59€

80,00 €

Verbundzähler

 

 

Q3= 25 mtl.

85,03€

140,00 €

Q3= 63 mtl.

97,17€

160,00 €

Q3 = 100 mtl.

121,47€

200,00 €

 

 

  • Aufgrund der Gebührenkalkulation für die Wirtschaftsjahre 2024 - 2026 wird die Verbrauchsgebühr von 0,95 €/m³ auf netto 1,31 €/m³ angehoben. (§ 15 Abs. 3).