Haushaltsdaten bezogen auf die Ortschaft Langförden
Beschlussempfehlung:
„Die auf die Ortschaft Langförden bezogenen Haushaltsdaten in dem Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Vechta werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß §112 NKomVG hat die Stadt Vechta für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans. Nach § 93 Abs. 2 NKomVG ist der Ortsrat bei den Beratungen der Haushaltssatzung rechtzeitig zu beteiligen.
Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Vechta die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in seiner Sitzung am 11.12.2023 beschließt.
Ein entsprechender Haushaltsplanentwurf 2024 – bezogen auf die Ortschaft Langförden – ist anliegend beigefügt.