Betreff
Jahresabschluss der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2019
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Verwendung des Jahresüberschusses
c) Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
20/013/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

 

a)       „Der Jahresabschluss der Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

b)      Das Jahresergebnis 2019 des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.418.480,29 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis 2019 des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 1.792.232,72 € wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

c)       Dem Bürgermeister wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.“

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Stadt Vechta für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage der Stadt Vechta darzustellen.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde der Jahresabschluss erstellt und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta geprüft. Mit E-Mail vom 19.10.2023 hat das Rechnungsprüfungsamt den Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses vorgelegt, der mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt Vechta vorzulegen ist.

 

Der Rat beschließt über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und entscheidet gleichzeitig über die Entlastung des Bürgermeisters (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs.1 S. 3 NKomVG).

 

Der Jahresabschluss, der Schlussbericht zu dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 des Rechnungsprüfungsamtes und eine zusammenfassende Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Nachfolgend werden die Eckdaten des Jahresabschlusses 2019 kurz dargestellt:


 

 

JA 2018

JA 2019

Haushaltsansatz einschl. Nachtrag 2019

 

EURO

EURO

EURO

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

 

 

 

Ordentliche Erträge

68.630.292,01

66.381.722,26

65.997.600

Steuerquote

67,7 %

69,0 %

68,6 %

Ordentliche Aufwendungen

61.410.942,21

64.963.241,97

68.838.100

davon Personalaufwand (aktiv)

13.547.726,23

15.266.265,62

13.515.000

Ordentliches Jahresergebnis

7.219.349,80

1.418.480,29

-2.840.500

Außerordentliches Jahresergebnis

2.724.248,43

1.792.232,72

 

Gesamt-Jahresergebnis

9.943.598,23

3.210.713,01

-2.840.500

 

 

JA 2018

JA 2019

Haushaltsansatz einschl. Nachtrag 2019

 

EURO

EURO

EURO

FINANZHAUSHALT

 

 

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

66.673.381,37

61.928.456,12

62.457.500

davon Steuereinnahmen

47.327.865,65

44.930.073,48

45.270.000

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

53.453.428,19

55.021.172,04

57.997.000

Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit

13.219.953,18

6.907.284,08

4.460.500

Investitionen

24.582.011,87

23.426.795,27

27.588.200

 

 

JA 2018

JA 2019

 

 EURO

EURO

BILANZ

 

 

Bilanzsumme zum 31.12. (in Mio. EURO)

320,1

323,2

Eigenkapital zum 31.12. (in Mio. EURO)

290,5

293,6

Eigenkapitalquote (in %)

90,7 %

90,8 %

Eigenkapital je Einwohner zum 31.12.

8.955

8.935

Sachvermögen (in Mio. EURO)

260,58

271,83

Liquide Mittel (in Mio. EURO)

35,16

25,53

„Geld“- Schuldenstand zum 31.12. (in Mio. EURO)

(am allgemeinen Kreditmarkt)

4,2

4,1

„Geld“- Schulden je Einwohner zum 31.12.

128

123

 

Die Stadt Vechta war in dem Haushaltsjahr 2019 stets in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen ohne Aufnahme von Krediten am allgemeinen Kreditmarkt (Geldmarkt) nachzukommen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt schließt seinen Prüfbericht zu dem Jahresabschluss 2019 mit folgendem Bestätigungsvermerk:

 

„Der Prüfungszeitraum liegt erheblich weit zurück und die Prüfhandlungen der Einzelfall- und Systemprüfungen wurden nicht durch die aktuelle Leitung des Rechnungsprüfungsamtes geplant, durchgeführt bzw. begleitet. Unter Berücksichtigung der vorgefundenen Ergebnisse der überwiegend auf Stichproben beschränkten Prüfung des Jahresabschlusses bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass

·         die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung

·         die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Vechta

·         der Jahresabschluss 2019 selbst

im Wesentlichen den Erfordernissen entsprechen.  Die Summe der ausgesprochenen Beanstandungen erreicht nicht die für den Abschluss als Ganzes festgelegte Wesentlichkeitsgrenze.

 

Der vorgelegte Jahresabschluss vermittelt unter Berücksichtigung der Wesentlichkeitsgrenze und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt.“

 

Zusammenfassend kommt das Rechnungsprüfungsamt zum Ergebnis, eine Entlastungsempfehlung auszusprechen.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein