a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Verwendung des Jahresüberschusses
c) Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der
Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:
a)
„Der Jahresabschluss der
Stadt Vechta für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
beschlossen.
b)
Das Jahresergebnis 2019 des
ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.418.480,29 € wird in voller Höhe der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das
Jahresergebnis 2019 des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 1.792.232,72 €
wird in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
c)
Dem Bürgermeister wird
Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.“
Sachverhalt:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Stadt
Vechta für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im
Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage der Stadt Vechta darzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde der
Jahresabschluss erstellt und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Vechta geprüft.
Mit E-Mail vom 19.10.2023 hat das Rechnungsprüfungsamt den Schlussbericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses vorgelegt, der mit einer Stellungnahme der
Verwaltung dem Rat der Stadt Vechta vorzulegen ist.
Der Rat beschließt über den Jahresabschluss,
die Zuführung zu Überschussrücklagen und entscheidet gleichzeitig über die
Entlastung des Bürgermeisters (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs.1 S.
3 NKomVG).
Der Jahresabschluss, der Schlussbericht zu
dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 des Rechnungsprüfungsamtes und
eine zusammenfassende Stellungnahme des Bürgermeisters zu dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Nachfolgend werden die Eckdaten des Jahresabschlusses 2019 kurz
dargestellt:
JA 2018 |
JA 2019 |
Haushaltsansatz einschl. Nachtrag
2019 |
|
|
EURO |
EURO |
EURO |
GESAMTERGEBNISRECHNUNG |
|
|
|
Ordentliche Erträge |
68.630.292,01 |
66.381.722,26 |
65.997.600 |
Steuerquote |
67,7 % |
69,0 % |
68,6 % |
Ordentliche Aufwendungen |
61.410.942,21 |
64.963.241,97 |
68.838.100 |
davon Personalaufwand (aktiv) |
13.547.726,23 |
15.266.265,62 |
13.515.000 |
Ordentliches Jahresergebnis |
7.219.349,80 |
1.418.480,29 |
-2.840.500 |
Außerordentliches Jahresergebnis |
2.724.248,43 |
1.792.232,72 |
|
Gesamt-Jahresergebnis |
9.943.598,23 |
3.210.713,01 |
-2.840.500 |
JA 2018 |
JA 2019 |
Haushaltsansatz einschl. Nachtrag
2019 |
|
|
EURO |
EURO |
EURO |
FINANZHAUSHALT |
|
|
|
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
66.673.381,37 |
61.928.456,12 |
62.457.500 |
davon Steuereinnahmen |
47.327.865,65 |
44.930.073,48 |
45.270.000 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
53.453.428,19 |
55.021.172,04 |
57.997.000 |
Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
13.219.953,18 |
6.907.284,08 |
4.460.500 |
Investitionen |
24.582.011,87 |
23.426.795,27 |
27.588.200 |
JA 2018 |
JA 2019 |
|
|
EURO |
EURO |
BILANZ |
|
|
Bilanzsumme zum 31.12. (in Mio. EURO) |
320,1 |
323,2 |
Eigenkapital zum 31.12. (in Mio. EURO) |
290,5 |
293,6 |
Eigenkapitalquote (in %) |
90,7 % |
90,8 % |
Eigenkapital je Einwohner zum 31.12. |
8.955 |
8.935 |
Sachvermögen (in Mio. EURO) |
260,58 |
271,83 |
Liquide Mittel (in Mio. EURO) |
35,16 |
25,53 |
„Geld“- Schuldenstand zum 31.12. (in Mio. EURO) (am allgemeinen Kreditmarkt) |
4,2 |
4,1 |
„Geld“- Schulden je Einwohner zum 31.12. |
128 |
123 |
Die Stadt Vechta war in dem Haushaltsjahr 2019 stets in der Lage, ihren
finanziellen Verpflichtungen ohne Aufnahme von Krediten am allgemeinen
Kreditmarkt (Geldmarkt) nachzukommen.
Das Rechnungsprüfungsamt schließt seinen Prüfbericht zu dem
Jahresabschluss 2019 mit folgendem Bestätigungsvermerk:
„Der Prüfungszeitraum liegt erheblich weit
zurück und die Prüfhandlungen der Einzelfall- und Systemprüfungen wurden nicht
durch die aktuelle Leitung des Rechnungsprüfungsamtes geplant, durchgeführt
bzw. begleitet. Unter Berücksichtigung der vorgefundenen Ergebnisse der überwiegend
auf Stichproben beschränkten Prüfung des Jahresabschlusses bestätigt das
Rechnungsprüfungsamt, dass
·
die
Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
·
die
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Vechta
·
der
Jahresabschluss 2019 selbst
im Wesentlichen den Erfordernissen
entsprechen. Die Summe der
ausgesprochenen Beanstandungen erreicht nicht die für den Abschluss als Ganzes
festgelegte Wesentlichkeitsgrenze.
Der vorgelegte Jahresabschluss vermittelt
unter Berücksichtigung der Wesentlichkeitsgrenze und unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt.“
Zusammenfassend
kommt das Rechnungsprüfungsamt zum Ergebnis, eine Entlastungsempfehlung auszusprechen.“