Betreff
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
20/014/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Stadt Vechta fasst folgenden Beschluss:

 

„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des Investitionsprogramms wird beschlossen.“

 

Alternativ:

 

„Die anliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des vorgelegten Haushaltsplanes mit den entsprechenden Anlagen sowie des Investitionsprogramms wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Vechta am 07.11.2023 wurde der Haushalt 2024 eingebracht, in dem die Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfes bekanntgegeben worden sind. Am 10.11.2023 wurde das Zahlenwerk des Haushaltsplanes sowie des Investitionsprogramms für das Haushaltsjahr 2024 im Entwurf allen Ratsmitgliedern zur Beratung in den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

In diesem Entwurf war die Kreisumlage noch mit einem Hebesatz von 34 % veranschlagt. Da sich dieser Hebesatz vermutlich auf 37 % erhöhen wird, wurde bei der Ausweisung der Gesamtbeträge in der anliegenden Haushaltssatzung diese Erhöhung berücksichtigt. Dadurch ändern sich die Aufwendungen im Ergebnishaushalt und die Auszahlungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt um ca. 1,90 Mio. €.

 

Bezüglich der auf die Ortschaft Langförden bezogenen Haushaltsdaten für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt gemäß § 93 Abs. 2 NKomVG eine Anhörung des Ortsrates Langförden am 27.11.2023.

 

Gemäß § 59 Abs. 1 Ziff. 9 NKomVG ist der Rat der Stadt Vechta für die Beschlussfassung der Haushaltssatzung einschl. des Haushaltsplanes sowie des Investitionsprogramms zuständig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein