Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt,
Planen und Bauen schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung
vor:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, das Prüfschema wie vorgestellt zu ändern und an den entsprechenden
Stellen zu veröffentlichen.“
Sachverhalt:
Die Stadt Vechta hat im Zuge
ihres Engagements für nachhaltige Entwicklung und umweltfreundliche
Energiegewinnung im Februar ein Prüfschema für die Planung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingeführt. Das Konzept konnte erfolgreich in
der Praxis erprobt werden. Ein knappes Jahr nach der Einführung ist nun eine
erste Anpassung notwendig: Der Schwellenwert der Bodenzahl soll von 25 auf 50
erhöht werden. Diese Änderungen reflektieren den zunehmenden Bedarf an einer
ausgeglichenen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und den Einsatz
erneuerbarer Energien. Die Entscheidung dafür basiert auf dem gemeinsamen
Empfehlungsschreiben “Ausbau der Freiflächen- und Agri-Photovoltaik in
Niedersachsen” der niedersächsischen Ministerien für Umwelt, Energie und
Klimaschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für
Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 17. November 2023. Beteiligt
an der Empfehlung waren weiter auch der niedersächsische Landkreistag, der
niedersächsische Städtetag und der niedersächsische Städte- und Gemeindebund.
Dort heißt es:
“Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels und
mit Blick auf die globale Ernährungskrise, kommt dem Erhalt wertvoller
landwirtschaftlicher Nutzflächen hohe Bedeutung zu. Landwirtschaftliche
Gunstflächen, insbesondere solche mit einem hohen Ertragspotential (>50
Bodenpunkte), sollten deswegen nicht für Freiflächen-Photovoltaik genutzt
werden. Soweit solche Flächen dennoch für den Photovoltaikausbau in Betracht
genommen werden, soll dies vorrangig in Form von Agri-PV erfolgen, bei der die
Landwirtschaft als Hauptnutzung erhalten bleibt.”
Dieser Ansatz soll in
die Planungshilfe der Stadt Vechta übernommen werden. Indem Flächen mit
niedrigerer Bodenqualität bevorzugt werden, wird die Entwicklung von
Photovoltaik-Projekten auf weniger fruchtbaren Böden gefördert, ohne die
landwirtschaftliche Produktion wesentlich zu beeinträchtigen. Gleichzeitig
erhöhen wir den Anteil an Potentialflächen. Damit die Bedeutung der Bodenzahl
bei dem vorhandenen Flächendruck vor Ort jedoch erhalten bleibt, wurden
zusätzlich zur Anpassung zwei neue Kriterien eingefügt. Zum einen das
Positivkriterium "Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Ackerzahl
< 25. " und zum anderen das Kriterium mit negativer Wirkung "Landwirtschaftlich
genutzte Flächen mit einer Ackerzahl > 25
Die neuen Kriterien
ermöglichen eine ausgewogene Verteilung zwischen Landwirtschaft und
erneuerbarer Energieproduktion, wodurch langfristig sowohl die Energieziele der
Stadt als auch der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen unterstützt werden.