Betreff
Anpassung Prüfschema Freiflächen-PV
Vorlage
60/017/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen schlägt dem Rat der Stadt Vechta folgende Beschlussfassung vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Prüfschema wie vorgestellt zu ändern und an den entsprechenden Stellen zu veröffentlichen.“

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Vechta hat im Zuge ihres Engagements für nachhaltige Entwicklung und umweltfreundliche Energiegewinnung im Februar ein Prüfschema für die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingeführt. Das Konzept konnte erfolgreich in der Praxis erprobt werden. Ein knappes Jahr nach der Einführung ist nun eine erste Anpassung notwendig: Der Schwellenwert der Bodenzahl soll von 25 auf 50 erhöht werden. Diese Änderungen reflektieren den zunehmenden Bedarf an einer ausgeglichenen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Entscheidung dafür basiert auf dem gemeinsamen Empfehlungsschreiben “Ausbau der Freiflächen- und Agri-Photovoltaik in Niedersachsen” der niedersächsischen Ministerien für Umwelt, Energie und Klimaschutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 17. November 2023. Beteiligt an der Empfehlung waren weiter auch der niedersächsische Landkreistag, der niedersächsische Städtetag und der niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Dort heißt es:

“Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels und mit Blick auf die globale Ernährungskrise, kommt dem Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen hohe Bedeutung zu. Landwirtschaftliche Gunstflächen, insbesondere solche mit einem hohen Ertragspotential (>50 Bodenpunkte), sollten deswegen nicht für Freiflächen-Photovoltaik genutzt werden. Soweit solche Flächen dennoch für den Photovoltaikausbau in Betracht genommen werden, soll dies vorrangig in Form von Agri-PV erfolgen, bei der die Landwirtschaft als Hauptnutzung erhalten bleibt.”

Dieser Ansatz soll in die Planungshilfe der Stadt Vechta übernommen werden. Indem Flächen mit niedrigerer Bodenqualität bevorzugt werden, wird die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten auf weniger fruchtbaren Böden gefördert, ohne die landwirtschaftliche Produktion wesentlich zu beeinträchtigen. Gleichzeitig erhöhen wir den Anteil an Potentialflächen. Damit die Bedeutung der Bodenzahl bei dem vorhandenen Flächendruck vor Ort jedoch erhalten bleibt, wurden zusätzlich zur Anpassung zwei neue Kriterien eingefügt. Zum einen das Positivkriterium "Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Ackerzahl < 25. " und zum anderen das Kriterium mit negativer Wirkung "Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Ackerzahl > 25

Die neuen Kriterien ermöglichen eine ausgewogene Verteilung zwischen Landwirtschaft und erneuerbarer Energieproduktion, wodurch langfristig sowohl die Energieziele der Stadt als auch der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen unterstützt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein