Beschlussempfehlung:
Vorbehaltlich der Anhörung des Ortsrates Langförden schlägt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:
„Zur planungsrechtlichen Absicherung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 10 - 14 MWp wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Bergstrup“ beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“
Sachverhalt:
Anlass und Ziel der Planung
Neben den aktuellen Planungen der Stadt Vechta zur planungsrechtlichen Absicherung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFPV-Anlage) am Wasserwerk werden derzeit weitere Anträge zur Errichtung von FFPV-Anlagen an die Verwaltung gestellt.
Aktuell plant ein Grundstückseigentümer in Bergstrup, östlich des Visbeker Damms, auf einer eigenen Fläche, einen Solarpark mit insgesamt ca. 10-14 MWp Leistung. Der nächste Einbindungspunkt liegt günstig zu dem Plangebiet.
Zur Antragsbeurteilung und als Entscheidungshilfe für die Einleitung von Bauleitplanverfahren hat der Rat der Stadt Vechta am 13.03.2023 das Standortkonzept zur Prüfung, Bewertung und Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beschlossen.
Das beantragte Vorhaben wurde anhand des Standortkonzeptes einer Prüfung unterzogen und es wurde im Ergebnis festgestellt, dass das Projekt mit Ausnahme der Überschreitung des Kriteriums, dass die Ackerzahl (Bodenpunkte) von 25 nicht überschritten werden sollte (die Werte liegen hier bei 36-42), grundsätzlich mit den Planungszielen vereinbar ist.
Vor dem Hintergrund der geplanten Anpassung des Prüfschemas für Freiflächen-PV (siehe Beschlussvorlage Nr. 60/017/2023) in Bezug auf das Kriterium mit negativer Wirkung "Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Ackerzahl > 25“ soll an dieser Stelle der Gewinnung erneuerbarer Energie der Vorrang vor dem Erhalt landwirtschaftlicher Flächen eingeräumt werden, um damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst eine
Fläche von ca. 11,6 ha östlich des Visbeker Damms und nördlich der
Ehrlandstraße in
Bergstrup.
Nutzungen /
Städtebauliche Situation
Zurzeit werden die Flächen im Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Im
Plangebiet liegt ein Wohngebäude mit Wirtschaftsgebäuden und nördlich grenzen
zwei Grundstücke mit Wohngebäuden an das Plangebiet an.
Nordöstlich sowie südwestlich schließen sich bewaldete Flächen an das Plangebiet an.
Im Westen wird der Geltungsbereich durch den Visbeker Damm bzw. im Norden durch einen Genossenschaftsweg und im Süden durch die Ehrlandstraße begrenzt.
Natur- und
Umwelt
Die durch das
Planvorhaben berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren
umweltbezogenen Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im
Umweltbericht erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der
Umweltprüfung wie auch die Aussagen der o. g. Fachplanungen werden in die
Planung eingestellt.
Vorbereitende
Bauleitplanung
Im wirksamen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet weitestgehend als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Am östlichen Rand stellt der
Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für Windenergie dar.
Nachrichtlich werden darüber hinaus die Bauverbotszone zum Visbeker Damm (Kreisstraße K334) und Sicherheitsradien zu Erdgasförderstellen dargestellt.
Geplante Darstellung
Das Plangebiet soll als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dargestellt werden.