Betreff
111. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vechta „Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Bergstrup“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
61/063/2023
Aktenzeichen
51.20.04
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Vorbehaltlich der Anhörung des Ortsrates Langförden schlägt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlussfassung vor:

„Zur planungsrechtlichen Absicherung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 10 - 14 MWp wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Bergstrup“ beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.“

 

 

 

Sachverhalt:

Anlass und Ziel der Planung

Neben den aktuellen Planungen der Stadt Vechta zur planungsrechtlichen Absicherung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFPV-Anlage) am Wasserwerk werden derzeit weitere Anträge zur Errichtung von FFPV-Anlagen an die Verwaltung gestellt.

Aktuell plant ein Grundstückseigentümer in Bergstrup, östlich des Visbeker Damms, auf einer eigenen Fläche, einen Solarpark mit insgesamt ca. 10-14 MWp Leistung. Der nächste Einbindungspunkt liegt günstig zu dem Plangebiet.

Zur Antragsbeurteilung und als Entscheidungshilfe für die Einleitung von Bauleitplanverfahren hat der Rat der Stadt Vechta am 13.03.2023 das Standortkonzept zur Prüfung, Bewertung und Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beschlossen.

Das beantragte Vorhaben wurde anhand des Standortkonzeptes einer Prüfung unterzogen und es wurde im Ergebnis festgestellt, dass das Projekt mit Ausnahme der Überschreitung des Kriteriums, dass die Ackerzahl (Bodenpunkte) von 25 nicht überschritten werden sollte (die Werte liegen hier bei 36-42), grundsätzlich mit den Planungszielen vereinbar ist.

Vor dem Hintergrund der geplanten Anpassung des Prüfschemas für Freiflächen-PV (siehe Beschlussvorlage Nr. 60/017/2023) in Bezug auf das Kriterium mit negativer Wirkung "Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Ackerzahl > 25“ soll an dieser Stelle der Gewinnung erneuerbarer Energie der Vorrang vor dem Erhalt landwirtschaftlicher Flächen eingeräumt werden, um damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha östlich des Visbeker Damms und nördlich der Ehrlandstraße in Bergstrup.

 

Nutzungen / Städtebauliche Situation

Zurzeit werden die Flächen im Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Im Plangebiet liegt ein Wohngebäude mit Wirtschaftsgebäuden und nördlich grenzen zwei Grundstücke mit Wohngebäuden an das Plangebiet an.

Nordöstlich sowie südwestlich schließen sich bewaldete Flächen an das Plangebiet an.

Im Westen wird der Geltungsbereich durch den Visbeker Damm bzw. im Norden durch einen Genossenschaftsweg und im Süden durch die Ehrlandstraße begrenzt.

 

Natur- und Umwelt

Die durch das Planvorhaben berührten naturschutzfachlichen Aspekte und die weiteren umweltbezogenen Auswirkungen werden im Rahmen der Eingriffsregelung und im Umweltbericht erfasst, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der Umweltprüfung wie auch die Aussagen der o. g. Fachplanungen werden in die Planung eingestellt.

 

Vorbereitende Bauleitplanung

Im wirksamen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet weitestgehend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Am östlichen Rand stellt der Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für Windenergie dar.

Nachrichtlich werden darüber hinaus die Bauverbotszone zum Visbeker Damm (Kreisstraße K334) und Sicherheitsradien zu Erdgasförderstellen dargestellt.

 

Geplante Darstellung

Das Plangebiet soll als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen dargestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja   nein

Haushaltsposition:

Gesamtkosten der Maß-nahme (ohne Folgekosten)

 

Folgekosten

 

Finanzierung

 

Erfolgte Veranschlagung:

 ja mit

 nein